MamavonLucas
Ich muss etwas weiter ausholen. Mein Sohn wechselt im Sommer auf die weiterführende Schule. Heute war der Schulvertrag im Briefkasten. Dummerweise habe sie diesen so geschrieben das er zwischen Ihnen und sowohl mir als auch dem Vater geschlossen wird. Das ist ja im Prinzip kein Problem. wir haben ja beide das Sorgerecht aber der Papa kümmert sich um solche Sachen nicht und wohnt ausserdem 270 km weit weg. Ich habe mich gefragt ob es mir irgendwelche Nachtteile bringt wenn er mit im Vertrag steht oder ob es sogar möglich ist den Vertrag ändern zu lassen um ihn nur zwischen mir und der Schule abzuschließen.Hat jemand da irgendwelche Erfahrungen mit? Vielen Dank MvL
Wenn Ihr beide das Sorgerecht habt dann muss der Schulvertrag zur Gültigkeit Eure beiden Unterschriften tragen, ich denke das ist der Grund warum Ihr beide aufgeführt seid. Falls der Papa für die Unterschrift nicht erreichbar ist kannst Du sie vom Gericht ersetzen lassen. Habt Ihr denn überhaupt Kontakt?
Was ist denn fin Schulvertrag? Hier geht man zur Schuleinschreibung und das wars. Aber ich fürchte auch, dass man bei geteiltem SR beide Unterschriften braucht.
Schicke ihm eine Kopie, die er Dir bis zu einem bestimmten Datum unterschrieben zurück schicken muss. Versäumt er den Termin, anmahnen und dann Unterschrift ersetzen lassen. Die Schule braucht beide Unterschriften, sonst ist der Vertrag schwebend unwirksam. Sie können also den Vertrag gar nicht umschreiben.
Was wäre gewesen, wenn du nur dich in den Vertrag schreibst. Ich trage immer nur mich ein (was auch okay ist, weil ASR) aber mich fragte noch keiner, ob der Vater überhaupt SR hat. Wenn er sich um nichts kümmert wird er sicher nichts dagegen tun und du kannst dir ja von ihm eine Bestätigung schicken lassen, dass er einverstanden ist. Ist eine 2.Unterschrift fällig dann kann man das ja auch per Post erledigen.
wir haben auch beide Sorgerecht, aber ich hab bisher 2 Verträge allein unterschrieben und es steht drin, getrennt lebend. Beide Sorgerecht.
Hallo, es ist so: 1.) Du kannst zu 99% den Schulvertrag alleine unterschrieben, quasi "immer" besteht die Schule nicht auf die zweite Unterschrift. Wenn doch, muss sie eben nachgereicht oder per Gericht ersetzt werden. 2.) Solange der 2. sorgeberechtigte Elternteil nicht mit unterschrieben hat ist der Vertrag quasi schwebens unwirksam, der Papa könnte also auch nach 4 oder 6 Jahren kommen und den Schulwechsel verlangen. Dann wird er aber dem Richter einiges erklären müssen... 3.) Wenn der Papa den Schulvertrag nicht mit unterschreibt muss er lt. unserem JA auch das Schulgeld nicht mit tragen, dass muss er nur, wenn er der Schule explizit durch Unterschrift zugestimmt hat. Die Schulverträge waren auch zwischen beiden Eltern (unverheiratet, GSR) ausgestell, aber der Vater hat die nicht einmal gesehen, ihm und der Schule war es wurscht, meine Unterschrift hat gereicht. Hilft das? Gruss Désirée
Das ist nicht das Problem. Bin all die Jahre auch bei einer Operation von Lucas ohne seine Unterschrift ausgekommen. Kontakt besteht kaum. Die Kinder fragen auch nicht mehr nach ihm und er nach ihnen auch nur dann wenn ihm einfällt da war noch was. Danke für eure Antworten.Schönen Sonntag allen
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln