Elternforum Alleinerziehend, na und?

Frage zur Überleitung v. Unterhaltsansprüchen

Frage zur Überleitung v. Unterhaltsansprüchen

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo zusammen! Meine Kleine wurde ja nun endlich geboren, am 24.01. ;o) Und nun habe ich von der ARGE ein Schreiben bekommen, dass ich unterschrieben zurückschicken soll. Und zwar steht dort: Überleitung von Unterhaltsansprüchen - Hier: Anhörung gemäß § 24 Sozialgesetzbuch X (SGB X) Und dann steht dort: Ich bin davon unterrichtet worden, dass beabsichtigt ist, die dem Grunde nach bestehenden Unterhaltsansprüche gegen den nicht betreuenden Elternteil meiner Kinder auf die Arbeitsgemeinschaft Wuppertal als Trägerin der Grundsicherung für Arbeitssuchende gemäß § 33 SGB II überzuleiten. Mir wird hiermit gemäß §24 Sozialgesetzbuch II Gelegenheit gegeben, mich zu der Beabsichtiung der Maßnahme zu äußern. Hm... ich weiß nichtmal, worum es da genau geht. Und was ich dazu sagen soll. Soll ich das einfach unterschreiben? Dieses Beamtendeutsch liegt mir nicht gerade. Könnte mir vielleicht jemand von euch erklären, was es damit genau auf sich hat? Danke im Voraus! Liebe Grüße, Leni mit Philipp *27.01.2003 und Svea Marie *24.01.2006


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, leider blicke ich da auch nicht durch. Habs 3x gelesen und keinen Schimmer was die wollen. Dabei bin ich echt nicht doof - vielleicht ist das ja das Problem *g* Ruf doch einfach mal bei Deinem zuständigen Arge-amt an und frag nach. Hab ich bei meinem Antrag auch gemacht. Liebe Grüße Nebelfee


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Kompliziert geschrieben, aber ganz einfach: Die ARGE behandelt Dich und Dein Kind so, als würde Euch vom Kindesvater kein Kindes- und Betreuungsunterhalt gezahlt, und zahlt Euch somit die volle staatliche Unterstützungsleistung aus. Somit steht der Unterhalt des Kindesvaters, wenn dieser denn zahlt, nicht mehr Euch, sondern der ARGE zu. Sonst hättet Ihr den Unterhalt quasi doppelt erhalten, da er ja auf die Arbeitslosenunterstützung anzurechnen ist (vorrangiges Einkommen). Dass Du mit diesem Procedere einverstanden bist, möchte die ARGE nun von Dir durch Deine Unterschrift erklärt haben. Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen:O)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

.