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Frage zur Lohnsteuererklärung?

Frage zur Lohnsteuererklärung?

Aprilscherz2000

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Mach sie gerade mit Wisosteuern und dort wird auch der Vater angegeben?Macht ihr das oder nicht? LG Chrissie


Leena

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Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

...die Angaben zum anderen Elternteil auf der Anlage KIND sind notwendig, um überprüfen zu können, dass z.B. der Kinderfreibetrag nicht mehrfach in Anspruch genommen wird, sonstige Freibeträge in Zusammenhang mit dem Kind korrekt angesetzt werden etc. Es ist eine berechtigte Frage - aus welchem Grund solltest Du den anderen Elternteil nicht angeben? (Ansonsten - ich habe früher die Frage nach dem anderen Elternteil immer wahrheitsgemäß mit "die Vaterschaft wurde weder anerkannt noch festgestellt" beantwortet, rein juristisch gab es bei uns keinen Vater. Und genau das habe ich da auch reingeschrieben - ganz einfach.)


shinead

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Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

Ja, mache ich. Da ich aktuell nicht zu 100 % weiß, wo er wohnt, schreibe ich nur seinen Namen und die Stadt rein.


Savanna2

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Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

wenn man nichts zum vermieten etc.hat?


shinead

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Antwort auf Beitrag von Savanna2

Nö. Aber für so manchen lohnt es sich einfach.


Savanna2

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Antwort auf Beitrag von shinead

ok danke muss man das machen wenn man vermietet? ich dachte manche sind verpflichtet? bei mir hat es sich nur "gelohnt" wie ich nach der ausbildung 3 monate arbeitslosengeld bekommen hatte, in den jahren danach nicht.


nociolla

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Antwort auf Beitrag von Savanna2

manche Jahre bekam ich nur 150 € zurück manche 400 € . Und selbst wenn es weniger wäre ist alles lohnenswert . Ich habe so ein Steuerprogramm das einen am Ende sagt was man wahrscheinlich wieder bekommt und das hat bis jetzt immer bis auf 10 Cent genau gestimmt . Wollte es auch ab und an nicht machen da ich dachte ich bezahle so wenig Hort und der Arbeitsweg ist auch nicht so lang . Aber dann wurden es doch auch in den Jahren eine Rückzahlung von über 100 € .


shinead

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Antwort auf Beitrag von Savanna2

Sobald Du andere Einkunftsarten hast (Ausnahme: Zinserträge bis zum Freibetrag) bist Du nicht verfplichtet. Sobald Du aber Sonstige Einkünfte, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, etc. hast, musst Du. Sonst kriegen sie Dich wegen Steuerhinterziehung dran.