robynluismami
Meine beiden Großen bekommen monatlich 544 € Unterhalt vom Vater,diese lebt seit 1 Jahr in einer eheähnl.Gemeinschaft in ihrem Haus,bezahlt keine Miete,hat kein Auto,...nun kommt heute eine sms,..kann diesen Monat nur 100 € zahlen...keine Begründung,..geht nicht ans Telefon nichts... Was nun? Kann ich trotzdem pfänden lassen? Haben ihn seit Oktober schon 3 mal per Anwalt anschreiben lassen wegen der Änderung meiner Bankdaten,ignoriert er,...uns fehlt das Geld ja auch :-(
hast du einen titel über den unterhalt von 544 EUR?
^ja hab ich bem anwalt...hatte ja auch schonmal eine Beistandschaft beim JA,..aber die haben in solchen Fällen nichts gemacht,...
ich würd ihm ne mahnung schicken mit einschreiben (wird er sich wohl melden) und dann vollstrecken lassen.
Mahnen ist nicht notwendig. Schade ums Geld das man in das Einschreiben investiert um dann einen angeblich leeren Briefumschlag verschickt zu haben. Entweder per E-Mail als pdf-Anhang (da das pdf nicht so ohne weiteres geändert werden kann, der Inhalt einer Email sehr wohl) oder man spart sich die Zeit einfach und zeigt ihm gleich wo der Hammer hängt. Die TE erwähnte ja, dass sie das Geld auch braucht. Außerdem ignoriert er schon seit Monaten die neue BV (war ja hier schon mal Thema). Ich würde vollstrecken lassen. Gutmütigkeit hat auch seine Grenzen...
Danke für eure Hilfe!!!LG Steffi
Übergib die Sache dem Anwalt. Der soll ihn (inklusive Anmahnung der Wahrnehmung eurer neuen Bankverbindung) anschreiben und gleich die Pfändung einleiten. Noch könnte auf dem Konto was zu holen sein. Gruß Corinna
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln