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Frage zu Kontaktsperre, bzw. Rückkehrverbot

Frage zu Kontaktsperre, bzw. Rückkehrverbot

78bunny

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Hallo, wenn jemand von der Polizei ein Rückkehrverbot erteilt wird, und ich würde mich mit ihm treffen, würde es dann Probleme geben? lg bunny


Keksraupe

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Antwort auf Beitrag von 78bunny

was? ich verstehe nicht, was du meinst hat dieser jemand eine Kontaktsperre zu DIR? Muss di enicht ein GERICHT festlegen? so etwas kann man über den Anwalt einklagen... die Polizei kann kurzzeitige Platzverweise erteilen, mehr aber doch auch nicht, oder? keine Ahnung, bin keine juristin wenn du aber doch eine Kontaktsprerre zu ihm wolltest, warum willste dich dann mit ihm treffen?


Giuli09

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Antwort auf Beitrag von 78bunny

nein würde es nicht!!! rückkehrverbot is aber das falsche wort, wegweisung wäre es gewesen!! das heißt soviel das er oder sie für 14 tage deine wohnung nicht betreten darf!! hoffe du hast das gemeint!! und das schliesst auch kontakte ein, sofern er oder sie diese aufnimmt!!!


Keldana

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Antwort auf Beitrag von 78bunny

Hi ! Warum sollte es da Probleme geben, denn mal ehrlich, wen interessiert schon, was die Polizei sagt. Also manchmal frage ich mich ernsthaft, ob die Menschen auch mal ihr Hirn einschalten, BEVOR sie eine Frage stellen.


Savanna2

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Antwort auf Beitrag von Keldana

was soll die Antwort denn? auf sowas kann man auch verzichten, noch nie erst gesagt dann gedacht?