Fay77
Hallo. Habe eine Frage: habe den Kindesunterhalt anhand der Düsseldorfer Tabelle errechnet. Kommt das Kindergeld zusätzlich dazu bei 2 Kindern oder muss ich das von dem errechneten Betrag abziehen?
Liebe Fay77, die Hälfte des Kindergeldes wird angerechnet, geht also noch vom Betrag in der Tabelle ab. Liebe Grüße, bcMama
Auch wenn die Kinder bei mir leben, er keine Kosten hat (er hat zb kein Kinderzimmer oderso. ..) und ich Alles bezahle?
Davon soll er bspw Fahrtkosten, Butterbrote, Eintrittsgelder etc bezahlen.
Der Unterhalt, den er an Dich zahlt, ist doch auch Geld. Du bezahlst zwar alles - aber einen Teil bezahlst Du eben von seinem Geld, daher steht ihm auch die anteilige Steuererstattung (das Kindergeld ist nichts anderes als eine pauschlierte Steuererstattung für kinderbezogene Ausgaben) zu.
Meist gibt es oben die normale Tabelle und weiter unten dann die Zahlbeträge. Mir wurde mal erklärt dass das Kindergeld eine indirekte Steuererstattung ist weil man Kinder in die Welt gesetzt hat. Über den Unterhalt holt sich der Vater seine Hälfte dann, daher wird es in Abzug gebracht.
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