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Frage zu Harz 4- Umzug, wer kann mir helfen?

Frage zu Harz 4- Umzug, wer kann mir helfen?

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Hallo, ich möchte im September mit meinem Kind zu meinem Freund in sein Haus ziehen das in einer anderen Stadt liegt. Wie muss ich dabei vorgehen damit das Amt mir Miete zahlt? Stimmt es, dass man ein Jahr zusammenleben darf bevor man eine Bedarfsgemeinschaft wird? Das Ding ist, dass ich momentan eine Ausbildung mache die noch bis Januar geht und auch vom Amt bezahlt wird, muss ich dabei etwas beachten? Hoffentlich kennt sich hier jemand aus, ich trau mich nämlich nicht bei der ARGE direkt nachzufragen weil ich so schlechte Erfahrungen mit denen gemacht habe und nicht immer ganz rechtlich korrekte Antworten bekommen habe, aber egal. Vielen Dank für alle Tipps! LG Julietta


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Warum musst du denn im Haus deines Freundes Miete bezahlen?


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muss ich nicht, aber ich will mich nicht aushalten lassen und an den Kosten die er hat (die ja nicht gering sind, da er es abbezahlt und renoviert)sollte ich mich schon beteiligen


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http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/hartz-iv/bedarfsgemeinschaft.html vielleicht hilft die seite weiter. ansonsten würd ich nach einem h4 forum googeln.


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lach....ich war schon auf deine Antwort gespannt.


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Na da setz ich mich auch mal mitdrauf;-))) Ich sag erst was, wenn ich weiß, was mir zusteht!


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ein zusammenziehen ist eine lebensentscheidung und ein ja zueinander. dein freund verdient offenbar genug, um ein haus abzubezahlen, zu renovieren etc. wenn DU dich nihxt aushalten lassen willst wirst du sehen müssen dass du arbeitest. denn wenn du in der bedarfsgemeinschaft finanziell abgesichert bist ist es sonst die allgemeinheit, die dich aushält, weil "du" dich bei deinem freund finanziell beteiligen willst. hartz4 ist für notlagen. wenn du in einer bedarfsgemeinschaft abgesichert bist, ist das keine notlage.


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aber dein lebenspartner nicht????????????? da ist für mich doch schmarotzern, diese unterstützung ist für menschen die die hilfe nötig haben! wenn du und dein freund wenig geld haben solltet steht euch das als bedarfsgemeinschaft sicher auch zu, aber nicht so. gruß marie


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http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/379365.html


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Oops... also wäre es ne Option jedes Jahr zu einem neuen Mann zu ziehen


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na sauber!!!! ich hoffe nur, daß der bericht von 2006 veraltet ist und mittlerweilen anderes gilt. ralph??? ja? nein? vielleicht?


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des Zusammenziehens der Partner noch nicht für einen aufkommen muss. Wenn das rechtlich eingeräumt wird, kann man auch davon Gebrauch machen. Es gibt im Alltag genug Beispiele für Zuschüsse und bestimmte Gelder (z. B. Elterngeld für "Reiche" - da sagt auch keiner was, und das Geld wird genommen und garantiert nicht gebraucht), die man erhalten kann, die auch die Allgemeinheit bezahlt. Außerdem muss es ja nicht heißen, dass der Freund nicht tatsächlich am Minimum herumkraxelt, NUR weil er ein Haus abzahlt und renoviert. Jetzt lasst mal die Kirche im Dorf. VG I.


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elterngeld für reiche??? was soll das heißen? wenn jemand gearbeitet hat und dann in elternzeit geht, dann stehen ihm maximal 1800€ elterngeld für ein jahr pause zu. wann ist das nicht gerechtfertigt? wenn der hugo milliarden scheffelt? wie oft kommt das vor? eine millionärsgattin wird kaum vor und nach kind arbeiten..... in dem falle, hilft der steuerzahler dem neuen freund, das haus abzuzahlen und zu renovieren. schmeckt mir nicht wirklich gut. eine bedarfsgemeinschaft ist eine bedarfsgemeinschaft und zwar von anfang an und nicht erst nach einem jahr. finde ich. wenn das legal ist, klar macht man/frau davon gebrauch. man darf das aber auch ungerecht finden.


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sondern ist ein rechtlicher Fakt (zumindest wird das in vielen Argen so gemacht, ob in allen, das weiß ich aber nicht), da müßte sie das dann angeben und warten, was passiert. Und weil es soooo wenige Millionäre gibt (möchte bezweifeln, ob das so wenige Leute sind, das in Anspruch nehmen und gar nicht wirklich brauchen), die das in Anspruch nehmen, heißt es noch lange nicht, dass es dann mehr gerechtfertigt ist. Isn das für ne Logik? Hier weiß keiner, ob der Neue sie tatsächlich "durchfüttern" könnte. Aber draufhauen, und zwar unbesehen....


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hat sie noch ein Jahr, um sich einen Job zu suchen, der ja nun wirklich nicht immer ganz einfach zu finden ist (warum wird diese Tatsache eigentlich immer unterschlagen?), falls das Geld nicht wirklich reicht. Ein Mann oder eine Frau, die arbeitet, würde sich ansonsten niemals mit jemandem zusammentun wollen, der gerade arbeitslos ist. Weil sie/er ihn/sie sofort durchfüttern müßte. Das geht doch oft gar nicht. So hat man noch ein Jahr, um intensiv zu suchen. ist doch völlig okay. LG I.


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der Ausbildungszeit zu gehen. Völlig legitim in meinen Augen. Außerdem wäre noch zu klären, ob die Ausbildungszeit eh als Arbeit im Sinne des ALG I gilt, ich meine, sie würde im Anschluss sowieso ALG I bekommen oder wie ist das? VG I.


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es ist mir wurscht, ob der neue sie durchfüttern kann/könnte, denn im falle der bedarfsgemeinschaft würd GEPRÜFT, ob er es kann und dann bekommt sie entweder h4 oder nicht. dafür gibt es die sätze und die bestimmungen. wenn ich bei meiner mutter im haus wohne, wird ja auch das einkommen der mutter geprüft und nicht erst nach einem jahr. kindergeld und/oder elterngeld gibt es nun mal für alle und da wird nicht ausgefiltert: der darf und der darf nicht. eine bekannte von mir spart kindergeld und unterhalt für ihren sohn weg, es steht ihr ( bzw dem kind ) zu und sie darf mit dem geld machen was sie will. es gibt andere dinge, die man ungerecht finden kann, aber elterngeld und kindergeld???? in meinen augen steht es aber h4 jemandem nicht zu, der zusammen über den grenzen der bedürftigkeit liegt. und das kann schon nach 3 wochen der fall sein. logisch genug?


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Aber: Es werden beispielsweise Raten für die Abzahlung eines Hauses gar nicht mit einberechnet in die Bedürftigkeit (nur die Zinsen werden in die Wohnkosten mit einberechnet). Will heißen, es kann sein, dass diese Kosten, sagen wir mal 500,00 EUR, einfach unberücksichtigt bleiben und dann am Ende fehlen. Kann ja auch sein, oder? Und dann kommt der Neue mit seinem Geld eben nicht mehr hin, wenn er sie zusätzlich aushalten müßte in der Zeit Ihrer Ausbildung. Aber ist ja auch egal. Sie will sich nicht aushalten lassen und sich beteiligen. Da sie noch in der Ausbildung ist und ja nicht faul herumsitzt, aber das Geld noch nicht hat, um sich RICHTIG zu beteiligen (ich denke, sie bekommt nur eine Aufstockung, da sie ja Lehrgeld bekommt), kann sie von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen, wenn sie eingeräumt wird. VG I.


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Ein Jahr ist es zwar oft keine Bedarfsgemeinschaft, aber es gibt gewisse Umstände, bei deren Vorliegen es dann doch eine BG ist. Diese Umstände werde ich aber gewiß nicht preisgeben. Nur soviel: Sie liegen sehr oft vor. M.E. ist es die Häufung eines solchen Anspruchsdenken, die den Sozialstaat zugrunde richten. Solange die Frage "Was steht mir zu?" nicht umgemünzt wird in die Frage "Wo gibt es Hilfe zur Selbsthilfe?", solange die erste Frage vielzuoft zu Unrecht gestellt wird, solange besteht die Gefahr, daß der Sozialstaat zusammenbricht. Schlampig formulierte Gesetze, zuwenige mutige Richter bzw. Richtersprüche mit - vorsichtig ausgedrückt - unglücklich formulierten Urteilen sind weitere Sargnägel. Viele Grüße Ralph/Snoopy


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wo du grade da bist, mißbrauche ich auch mal nen fred falls du es zeitlich einrichten kannst; lust und geduld hast, hätte ich so ein-zwei kleinere fragen an dich....egal ob pn oder telefonisch. demütigste grüße (höhö) uta


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völlig recht ralph. Aber soll man es den Leuten verübeln, wenn sie nutzen, was der Gesetzgeber schlampig verzapft hat? Deshalb finde ich es müßig, mich über bestimmte Dinge aufzuregen.Nachbessern, fertig. Allerdings finde ich schon merkwürdig, dass Du über diese "gewissen Umstände" nicht reden willst. Ist die ARGE der Geheimdienst? Müssen die nicht mit offenen Karten spielen und klar sagen, was ist BG, was nicht?. Merkwürdig. VG I.


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Wenn ichs richtig verstehe wird ihr Geld nicht aufgestockt sondern die ganze Ausbildung durchs Amt schon finanziert?? Generell ists schon gut dass man nicht ab dem 1Tag als Bedarfgemeinschaft gilt sonst ist der zugezogene der dumme wenn er kurz drauf ohne Geld wieder auszieht. Aber 1 Jahr ist doch etwas lang. Ich persönlich finde H4 sinnvoll für den ders braucht. Als ich zum Amt anrief wegen W´geld sagte die Dame mir mit H4 bekäme ich mehr Geld. Mir persönlich ist das egal, lieber komme ich gerade so klar ansatt H4 beantragen zu müssen. Aber netter Hinweis von der Frau :-


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oje oje, ich hätte ja nicht gedacht, das dieses Thema die Gemüter so erhitzt! Es ist mir sehr unangenehm, mich "aushalten" lassen zu müssen , egal ob vom Steuerzahler, dem Staat, meinem Freund oder sonstigen Verwandten von mir. Ich habe auch immer gearbeitet, nur wünsche ich mir eine bessere Zukunft für meine Familie und möchte nicht mehr nur hart arbeiten und dabei wenig verdienen. Deswegen mache ich jetzt diese Ausbildung, eine Maßnahme vom Amt, und ich verspreche mir davon ab Januar eine Arbeit (HOffentlich!) bei der ich gut bezahlt werde.(Sollte ich keine gutbezahlte Stelle finden gehe ich zur not auch wieder irgendwo putzen oder stelle mich an ein Supermarktregal) Aber solange diese Ausbildung geht, kann ich nunmal kein Geld verdienen und bin auf h4 angewiesen. Zu meinem Freund will ich auch nur jetzt schon ziehen, weil mein Kind eingeschult wird und ich nicht möchte, das er nach oder während der ersten Klasse die Schule wechseln muss. Abgesehen davon hat mein Freund aufgrund des Hauses wie gesagt hohe finanzielle Belastungen, zusätzlich macht auch er momentan eine Weiterbildung die er aus eigener Tasche zahlen muss, es ginge wohl auch garnicht dass er für mein Kind und mich aufkommen könnte. Zumal es nochnichtmal sein Kind ist. Ja, trotzdem Danke für eure Meinungen! LG Julietta


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hallo julietta, ich beleuchte die ganze angelegenheit mal noch aus einem ganz anderen blickwinkel. du hast nicht erwähnt, wie lange dein freund und du schon zusammen seid, aber wenn ihr über den zusammenzug nachdenkt, dann sicher nicht erst seit gestern. was du auch nicht erwähnt hast ist, wie weit du dann von deinem jetzigen wohnort wegziehen würdest. ich bemühe jetzt mal meinen reichen erfahrungsschatz und merke einfach mal vorsichtig an, dass ihr beide derzeit in beruflicher aus-/weiterbildung seid. andersrum betrachtet heisst das aber doch, dass ihr beiden mit euerer derzeitigen (beruflichen) situation nicht zufrieden seid. das aber bedeutet wiederum, dass eure berufliche situation nicht ganz geklärt ist. liest sich zumindest mal so für mich. und genau DA solltet ihr mit euren überlegungen ansetzen: wie sieht es dort, wo ihr beide zur zeit wohnt, denn mit arbeitsstellen aus? weisst du, ich bin jetzt schon rund 10 jahre hier im forum unterwegs. in dieser zeit habe ich immer versucht, konsequent zu arbeiten und für meine kleine ein-elter-familie zu sorgen. ich habe auch immer wieder das glück gehabt, recht gut bezahlte stellen zu finden. von 2002 bis 2004 habe ich 18 monate in frankfurt beim sozialamt als sachbearbeiterin gearbeitet (vollzeit). es war öffentlicher dienst, es war gut bezahlt und eigentlich ist man blöd, wenn man so eine stelle aufgibt. woran ich damals gescheitert bin: einerseits an der arbeitsbelastung, die ich als alleinerziehende - die von starren kita-öffnungszeiten abhängig war - nicht meistern konnte. überstunden waren nicht drin und durch eigene (streßbedingte) erkrankung und dauererkrankung des kindes wurde die arbeitsbelastung immer größer. dazu kam, dass ich vor ort kein soziales netz hatte und mitsamt kind richtiggehend "vereinsamt" bin. damals habe ich keine andere möglichkeit gesehen, als die sache hinzuschmeißen und in elternnähe (also ca. 200 km von frankfurt weg) zu ziehen. dort habe ich 2005 (nachdem ich den regionalen arbeitsmarkt abgegrast hatte) wieder eine stelle gefunden, die teilweise dem öffentlichen dienst gleichgestellt ist. vollzeit, sehr gut bezahlt - und schichtdienst. aber ca. 45 km weit von meinem heimatort (und meinen eltern) entfernt. ich weiss, dass ist wie ein 6er im lotto. die arbeit macht mir spaß und von überbelastung kann keine rede sein (es ist eher punktuelles fachwissen gefragt als breit gefächertes wissen und ersteres liegt mir einfach mehr). aber seitdem mache ich auch ständig grätschen und kaspere hier herum, wie ich alles auf die reihe bekomme. meine große tochter habe ich 2006 dort am arbeitsort eingeschult und bin die 45 km mit ihr von meinen eltern weggezogen. wir hatten dort eine tolle wohnung und alles hätte bestens geklappt - unter der bedingung, dass mir immer ein au pair mädchen zur kinderbetreuung zur verfügung steht. was ich nicht bedacht hatte: inzwischen ist es mit au pairs so, dass nicht mehr die familien in einem riesen-katalog an au pairs auswählen, sondern die au pairs aus einem riesen-katalog an suchenden gasteltern. und sich natürlich die rosinen herauspicken. als alleinerziehende, die in der wallachei lebt und auch noch schicht arbeitet (und daher jemanden braucht, der engagiert bei der sache ist), hat man da leider verloren. nachdem alles andere nicht in frage kam (es gab nur eine tagesmutter, die meine kinder über nacht betreut hätte, aber zu einem preis, den ich nicht hätte tragen können und der den rahmen dessen, was das jugendamt übernommen hätte, deutlich gesprengt hätte...), bin ich nun wieder in meinen heimatort gezogen, lasse die kinder von meinen eltern betreuen und pendele eben zur arbeit... meine große tochter hat sich in dem anderen ort nie wirklich heimisch gefühlt und nach dem umzug war es so, als sei sie überglücklich, endlich wieder dort zu sein, wo SIE eigentlich am liebsten sein möchte... und ich weiss halt, dass ich eine stelle habe, wo es sich lohnt, den ganzen aufwand zu betreiben. klar ist die auch nicht zu 100% und in alle ewigkeit sicher (ich arbeite bei den u.s. streitkräften und da hängt es auch immer von den großen politischen entscheidungen ab, wie die umgesetzt werden und die militärstützpunkte hier in deutschland von diesen entscheidungen betroffen sind...) - aber auf absehbare zeit eben schon und ich habe gelernt, mir über das morgen da einfach keine gedanken mehr zu machen. weil das für meine gesundheit einfach nur ungesund ist... was ich dir damit sagen möchte: 1. es kommt im leben immer anders, als man denkt. 2. so lange ihr beide beruflich nicht dort seid, wo ihr einen gang zurückschalten und euch als familie etablieren könnt, wäre es ratsam, die pläne bzgl. zusammenzugs einfach mal ganz hintenan zu stellen. und zwar mindestens, bis zumindest du deine ausbildung beendet und eine stelle hast. und da du dich noch nach deinem kind richten musst, würde ich ihn einfach jetzt hier einschulen lassen und dann den umzug in die übernächsten sommerferien (sommer 2011) legen. weisst du, es kann ja auch genausogut sein, dass dein partner beruflich (ortsmäßig) ganz woanders landet, wenn seine berufliche weiterbildung auch ggf. auf einen arbeitsplatzwechsel abzielt. und er sich überlegen muss, was er mit seinem haus macht, wenn eben ein ortswechsel erforderlich wäre. es ist halt leider gottes heute nicht mehr so, dass man sich seine arbeit nach dem wohnort aussuchen kann, sondern seinen wohnort dorthin verlegen muss, wo es arbeit gibt. liebe grüsse, martina.