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Frage wg Schulbedarf

Frage wg Schulbedarf

Sunny76

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Ich kriege ja aufstockendes ALG2 zu meinem Gehalt dazu. Bei uns geht morgen die Schule los und ich hab beim Jobcenter wg Geld für Schulsachen angefragt. Meine SB meinte, dass das über den Bildungsgutschein geht. Huäh? Ist das wirklich so? Ich hab letztes Jahr zur Einschulung auch was bekommen, aber diesen Bildungsgutschein hab ich nie beantragt


mf4

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

das geht eigentlich automatisch nach dem 1.Schuljahr, wenn du H4 bekommst und muss nicht extra mit irgendwelchen Gutscheinen beantragt werden


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

Das ist Teil des BildungsPAKETS. Bei uns hier sind das die gleichen Formulare. Einen BildungsGUTSCHEIN als Papier oder so gibt es (hier zumindest) gar nicht. Man beantragt mit dem Formular Teile des Bildungspakets - das ist dann der Zuschuß für einen Verein oder das Schulessen, oder eben das Geld für den Schulbedarf. Muß ich auch noch machen für KindGroß, weil die ja einen Abschluß gemacht hat und deswegen nichts automatisch bekommen hat. Kann ich aber erst, wenn die Schulbescheinigung vorliegt. Für KindKlein kam es automatisch. Ich nehme an, daß es bei Dir nicht automatisch gekommen ist, weil sich ja was geändert hat (Aufstocker statt komplett H4). Keine Ahnung, ob Ihr die gleichen Formulare habt wie wir - die sind wohl Eigenkreationen der einzelnen JC. Aber grundsätzlich hast Du Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets und daher auch auf den Zuschuß zum Schulbedarf.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Das Schulgeld bekommen auch Aufstocker weiter ohne extra beantragen zu müssen, wenn sie es in Kl.1 beantragt hatten und das muss nicht extra über Teilhabepaket beantragt werden. Auf dem Antrag des Teilhabepaketes steht doch nur Vereine, Klassenfahrten, Schulessen usw.


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von mf4

Wie ich sagte: Der Antrag sieht überall anders aus. Es gibt kein unvierselles Antragsformular, das überall gilt. Und ich gehe davon aus, daß auch die Automatik überall anders funktioniert. Zumal auch unterschiedliche Stellen für die Beantragung zuständig sind - zumindest dann, wenn man das Bildungspaket als Wohngeldempfänger in Anspruch nimmt (das weiß ich sicher) - möglicherweise auch dann, wenn man Aufstocker ist. Deine Aussage mag für das für Dich zuständige JC gültig sein - hier ist es definitiv anders. Ich würde es nicht wagen, eine "So ist das aber!"-Aussage für Sunnys JC zu treffen, dabei wohne ich deutlich näher an ihr dran. Meines Wissens sind die Formulare schon bei München-Stadt und München-Land unterschiedlich.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

Morgen geht die Schule los und Du klärst das jetzt erst?


Sunny76

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Antwort auf Beitrag von shinead

Wir haben gestern erst die Liste mit den Sachen gekriegt, die er braucht. Aber auch nur, weil wir sie uns aus dem Sekreteriat geholt haben. Die Eltern, die das nicht gemacht haben, kriegen sie dann erst morgen am 1. Schultag. Ich kauf die Sachen ja sowieso, also auch ohne Zuschuß. Aber Nachfragen kostet ja nix


Aprilscherz2000

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

BEi uns läuft es über das Bildungspaket und dies muß beantragt werden.Bei Harzt iv beim Jobcenter bei Wohngeld beim Amt für soziales Wohnen.70€ im August und 30 glaube im Februar Gruss CHrissie