jessy-less
hallo, KV und ich teilen das sorgerecht, heißt, ich darf nicht einfach weg ziehen, oder? ich möchte aber jetzt umziehen (wäre immernoch der gleiche landkreis), aber er müsste wohl schon so 45 minuten fahren, um den kleinen zu holen. meine frage ist, ob es ne kilometer-grenze /zeit gibt? also ein richtwert, wie weit man ohne extra erlaubnis vom KV wegziehen darf?
Hallo, denke, das ist zumutbar - wie es so schön heißt. Bei uns stand damals auch Frage wegen Umzug im Raum, da ging es einfach um fast 200 km und selbst das wäre laut Rechtsanwalt und Jugendamt OK gewesen und "zumutbar".
Du darfst hinziehen wo du willst, das Kind aber nicht. Sprich mit dem KV darüber, denn er muss die Ummeldung des Kindes auch unterschreiben bzw. kann Einspruch dagegen einlegen wenn die Gemeinde ohne Nachweis über das ASR eine Ummeldung vornimmt. Die zusätzlichen Kosten (Sprit) müsstest Du tragen wenn er darauf besteht. Vielleicht könnt ihr einen Deal machen, du bringst hin, er zurück oder so... Gruß Corinna
... der Distanz spielt hier leider keine Rolle! Fakt ist: Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, MUSST Du den KV informieren. Sonst kann er ABR einklagen ;-) und dann gut' Nacht Lisett. Das gilt nicht bei Umzügen innerorts. Aber sobald der Heimatort verlassen wird, wird's interessant.
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