crazysunshine
Hallöchen, ich melde mich mal wieder au der versenkung und habe eine frage an euch.. ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen... Also ih habe grade mit einer freundin telefoniert und wir haben uns über diese Situation unterhalten... Also: Mutter, AE hat ein kind (unehelich) zum Vater besteht kein Kontakt, das kind bekommt unterhaltsvorschuss..(Vater ist vor kurzem Arbeitslos geworden, gehörte vorher auch zu den geringverdienern) Wenn die Mutter jetzt heiraten würde, wie sähe das mit dem Unterhalt fürs kind aus? Meine freundin meinte er müsste dann kein Unterhalt mehr zahlen, weil die mutter mit dem neuen freund mehr geld insgesamt hätte... Stimmt das? ich habe da leider gar keine vorstellung aber es interessiert mich schon.. Liebe grüße Svenja
Soweit ich weiß ist ein Vater seinem Kind IMMER zu Unterhalt verpflichtet, es sei denn, der neue Mann adoptiert das Kind.. Ich bitte um Korrektur, wenns falsch ist!
Ich sehe das auch so wie Fru...
Ja, genauso hatte ich das auch im kopf... aber sie meinte wegen der zugewinngemeinschaft wäre das anders....
Wir hatten letztens noch die Info - nur ein paar Stränge tiefer - dass kein Unterhalt mehr fällig ist, wenn der Vater nicht zahlen kann oder wenn die Mutter mehr als dreimal soviel verdient als die Mutter (scheint wenig bekannt zu sein und auch nicht oft Anwendung zu finden) Das Einkommen des Partners via Zugewinngemeinschaft ist aber auch jeden Fall irrelevant. Zugewinn kann ja erst beim Ende der Ehe berechnet werden. Wenn deine Freundin heiratet, endet aber der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss - auch wenn das Kind jünger als 12 Jahre ist und weniger als 6 Jahr UHV bezogen wurde. Dann muss sie den Unterhalt direkt beim KV einsammeln und das könnte problematisch sein, wenn er so ein Geringverdiener ist.
Ich habe diesbezüglich nur ein Urteil vom OLG Brandenburg gefunden. Dabei ging es eine betreuende Mutter, die doppelt so vie verdiente wie der unterhaltsverpflichtete KV. Bei großen Einkommensdifferenzen (unterhalb einer Verdopplung) kann auch eine Barunterhaltspflicht von beiden Eltern angenommen werden. Urteil des OLG Brandenburg vom 17.01.06 - 10 UF 91/05
Die Unterhaltspflicht besteht aber ich glaube der Unterhaltsvorschuss fällt mit hochzeit weg.
;D
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