Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin ja wieder schwanger. Mein Freund hat noch einen Sohn, für den zahlt er Unterhalt. Da er ja einen Selbstbehalt von 1000 Euro hat und Eheschulden muss er für seinen Sohn noch 262 Euro Unterhalt zahlen. Wir wohnen nicht zusammen und werden wohl auch erstmal noch nicht zusammen ziehen. Wie sieht das jetzt mit dem Unterhalt für unser Kind aus? Wird der Unterhalt den er für seinen Sohn zahlt halbiert und er zahlt hälftig an jedes Kind? Oder steht mir dann im Prinzip kein Unterhalt mehr zu? Liebe Grüße Sylvia
also, der unterhalt für das erste Kind ist der, den er zu zahlen hat, je nachdem, wie alt das Kind ist, kann das bisschen sinken, sobald er für dein kind auch zahlen muss. Allerdings muss der genaue betrag vom Jugendamt errechnet werden, und wenn sein anderer sohn unter sechs jahre alt ist, dann bekommen beide Kinder den selben betrag (aber mind. 199,-€)
Sein Sohn ist jetzt 8 Jahre alt. Ich hab schon im Internet gesucht, finde aber irgendwie nicht die richtige Antwort auf meine Frage. Wie gesagt zahlt er jetzt ja schon nur 262 Euro, allerdings hält sie auch die Hand auf, wenn sie mal neue Schuhe, Klamotten oder sonst was kaufen muss. Da gibt er eigentlich auch ohne zu murren was dazu. Als ich ein Beratungsgespräch bei der Caritas hatte, hörte es sich bei ihr fast so an, als würde er dann für unser gemeinsames Kind nicht zahlen können/müssen und ich müsste UVG beantragen. Deshalb bin ich mir jetzt unsicher.. Liebe Grüße Sylvia
Beide Kinder haben denselben Anspruch Unterhalt entsprechend der Unterhaltstabelle zu erhalten. Schau noch mal in der Düsseldorfer Tabelle. Wenn Du da runterscrollst findest du ein Rechenbeispiel und Erläuterungen. Kannst mich aber auch gerne anschreiben. LG
Schau mal bei google unter Unterhaltsrechner lg
Hallo, ist der Unterhalt an das Kind tituliert? In dem Fall muss dein Freund eine Änderung des Urteils beantragen. Dann findet eine Mangelfallberechnung statt. Beide Kinder sind gleichgestellt. Ob dann der 8jährige etwas mehr bekommt, weiß ich nicht. Aber theoretisch bekäme jedes Kind die Hälfte. Kann aber bzw. wird durch das Jugendamt gerechnet, wenn du eine Beistandsschaft einrichtest. VG Ursel
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