Mitglied inaktiv
Kann mir jemand von Euch weiterhelfen ? Der KV wurde vm Amtsgericht zur Zahlung von 247 € Kindsunterhalt ohne Anrechnung von anteiligem Kindergeld verdonnert. Für den Fall, daß ich eine Beistandschaft beim JugA beantrage: Kümmern die sich dann darum, daß ich diesen bzw. den dem Alter meiner Kleinen künftig jeweils angepaßten Betrag "pünktlich erhalte" oder schauen die dann nur, daß ich den Mindestunterhalt gem. dem Unterhaltsvorschuß-Gesetz erhalte ? LG Andrea
das nicht, aber sie setzen gerichtlich die Ansprüche von Mellie durch. War bei Simon auch so... Hin und wieder, so ist es jedenfalls bei mir, ruft dann mal einer an und fragt, wies läuft. LG Sue
Sue, auf was bezieht sich Dein "das nicht" jetzt ? Setzen sie den TATSÄCHLICHEN Anspruch durch oder nur den UVG-Anspruch ? :o)
also bei mir wars der tatsächlich zu schuldende, nicht der Mindestunterhalt. Aber ich verstehe das jetzt nicht so richtig. Er wurde zur Zahlung eines bestimmten Betrages verdonnert, richtig? Inwiefern greift dann das UVG? LG Sue
... Mißverständnis ! Das UVG kommt bei mir nur deshalb ins Gerede, weil ich eben wissen wollte, WELCHEN Unterhalt man durch eine Beistandschaft sichern kann. Eben ob den tatsächlich geschuldeten (also den, zu dem er "Verdonnert" worden ist) oder ob die nur dafür sorgen, daß der Mindestunterhalt, den man nach dem UVG dann bekommen würde, wenn der Unterhaltspflichtige nicht löhnt oder löhnen kann, eingeht. Daher die Frage nach dem UVG ... ;o) *bussi*
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