Elternforum Alleinerziehend, na und?

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Hi, ich habe in einem anderen Forum eine Frage gefunden, die mich null betrifft aber die ich super interessant finde: Also die Eltern haben sich getrennt, die Tochter wohnte bei Mama, Tochter ist inzwischen im Teenageralter. Tochter hat sich dann entschieden, zu Papa zu ziehen, der jetzt auch das Kindergeld bekommt. Papa ist Harz4-Empfänger und gibt das Kindergeld seiner Tochter als Taschengeld. Die Mutter geht 20 h arbeiten. Jetzt soll sie Unterhalt zahlen. Verständlich. Nur, es stehen noch zwei Jahre offene Unterhaltszahlungen vom Vater aus, als die Tochter bei der Mutter gewohnt hat... Weiß jemand, wie sich das rechtlich verhält?! MUSS sie zahlen?! Das wäre doch dann nur unfair?! LG sue


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ich denke jetzt mal, dass ER das zahlen muss.Ist ja sein Verschulden.


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Also ich denke, das der Vater das Geld nachzahlen muß und wenn sie das Geld bekommen hat, gibts dann wieder zurück quasi. Keine Ahnung ist zwar Umstäntlich aber es wäre sicher so. Ich hätte solange keinen Unterhalt gezahlt, solange wie er keins gezahlt hat.Dann anfangen wenn die Zeit um ist. Keine Ahnung ob man mir folgen kann "grins" L.G


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Hm war der Vater denn leistungsfähig in der Zeit??? Dann würde ich sagen, daß das gegengerechnet wird...sind ja gleiche "Schulden"...müßte aber schriftlich fixiert werden im Fall... lg heike


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kann man denn Unterhalt GEGENRECHNEN???


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nein, ich denke nicht, daß man Unterhalt gegenrechnen kann, da er ja für das Kind und für einen bestimmten Monat gedacht ist...


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Na dann erklär mir einer mal, wie es zu Unterhaltsschulden kommen kann...die müßten dann doch verfallen... Der eine schuldet der Mutter Unterhaltsgeld...und ich würde sagen, daß entweder er seine Schulden bei ihr begleicht...oder sie eben aufrechnet...


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wieso müßten die dann verfallen? blöder vergleich: mietschulden verfallen ja auch nicht, wenn nicht bezahlt wurde und wieviele machen einen sper spagat, wenn der unterhalt mal nicht kommt?


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Na ich habe nicht verstanden, daß Du meintest, der Unterhalt wäre ja für einen bestimmten Monat gedacht...den Zusammenhang versteh ich nicht;-) Und Miete darf man auch aufrechnen;-)


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wie meinst du das, miete darf man aufrechnen ? wenn die miete 100 € kostet und du zahlst 3 monate nicht, verlierst die wohnung bleiben die 300 € als schulden ja auch bestehen, (plus zinsen, räumungsklage etc...) so ähnlich ist es ja mit dem unterhalt... der ist doch für das kind, es ist ja nicht so, daß die mutter den anspruch hat... also schuldet der vater weiterhin dem kind den unterhalt und die mutter für den zeitraum, ab dem das kind beim vater ist. oder lieg ich da jetzt soo falsch?


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Ja, das muß das Familiengericht klären...das das Geld ja dem Kind zusteht...hast recht;-)


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Erstmal muß berechnet werden, ob die Mutter überhaupt leistungsfähig wäre, was den laufenden Unterhalt betrifft. Wenn sie nicht leistungsfähig ist. kann sie natürlich nicht zahlen, dann müßte für das Kind Sozialgeld gezahlt werden und die Arge würde sicher regelmäßig Einkommensnachweise der Mutter verlangen. Bei der Mutter kommts auch noch mit drauf an, welchen Selbstbehalt sie nun hat, ob nur für sich alleine oder obs mehrere Kinder gibt, die evtl.sogar bei ihr leben und sich dadurch ihr Selbstbehalt erhöht. Gegenrechnen darf man Unterhalt generell nicht, da das Kind augenblicklichen Bedarf hat. Wenn ein Titel besteht über den ausstehenden Unterhalt kann die Mutter auch später noch irgendwann versuchen, das Geld pfänden zu lassen (falls Mann mal irgendwann wieder zu Geld kommt), meines Wissens sollte sie das aber alle 3 Jahre versuchen per Gerichtsvollzieher, damit da nichts verfällt (auch in dem Fall, daß nichts zu erreichen ist, aber so daß sich eben die Zeit verlängert, wo sie weiterhin die Mögöichkeit hätte, an das ausstehende Geld zu kommen, welches sie ja vorgestreckt hat).


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kann nur noch das volljährige Kind die Unterhaltsschulden-Rückstände einfordern. Dieses Geld steht nicht der Mutter / Vater zu, die jahrelang für alles allein aufgekommen ist. Nein, wenn das Kind nicht klagt, Pech gehabt! Und ich glaube, aufrechnen geht nicht! Ich sollte damals (2 Jähriges Kind, Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt stand mir zu - wurde nicht gezahlt) und mein Ex bezog Sozialhilfe, hätte ich, wenn leistungsfähig, für ihn aufkommen und zahlen müssen. Allerdings hätten meine Aufwendungen seine Schulden bei mir natürlich erhöht *lach, krieg ja überhaupt nichts. Aber bei 20 Wochenstunden würde vermutlich nicht viel übrigbleiben Viele Grüße Ursel


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danke für die vielen Antworten, ich werde das weiterreichen !!!