Mitglied inaktiv
Hi ihr Lieben, da es wohl bald Änderungen geben wird, hab ich mal eine Frage an euch. Meine Situationn: Ich war mit dem KV bis der Kleine 2 Jahre geworden ist zusammen. Wir haben damals entschieden, den Kleinen nicht Impfen zu lassen (nur Tetanus). Ich habe (momentan noch) das ASR. Der KV hat mitlerweile noch ein Kind, welches gegen alles geimpft wurde (haben Beide so entschieden). Wie ist das jetzt, wenn er das GSR besntragen würde, könnte er, da er seine Meinung geändert hat, darauf bestehen, dass unser Sohn doch noch geimpft wird? Bitte keine Impf-pro-contra-Diskussionen. Es gibt bestimmt mehr Beispiele, nur dieser spezielle Fall beschäftigt mich gerade... Liebe Grüße season
Nein, weil ihr beide die Entscheidung treffen müsst. Ansonsten bräuchte er eine richterliche Verfügung, die dich überstimmt. lg
Danke für deine Antwort! Oder ich eine Verfügung, die ihn überstimmt?
Wenn ihr euch bei GSR über einen Punkt nicht einigen könnt, entscheidet ein Richter. Wenn es um Impfungen gemäß STIKO geht, wirst Du allerdings im Fall der Fälle kaum Chancen haben... Richter werden (fast) immer pro Impfung entscheiden. (Was ich persönlich nur richtig finde!) Solange du ASR hast, hat der KV allerdings keine Chance. Die gesetzgebenden Organe arbeiten in D langsam. All zu große Sorgen musst Du Dir vorerst nicht machen... Lieben Gruß Corinna
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