Powermama83
Hallo zusammen,
kurze Vorgeschichte. Ich bin von meinen Ex-Mann seit 5 Jahren geschieden. Bis vor einem Jahr lief alles im Umgang sowie Unterhalt mit den Kinder ohne jegliche Probleme. Bis er seine neue 10 Jahre jüngere Partnerin (24 Jahre keine Kinder) kennengelernt hat. Ab da gab es nur Ärger. Unterhalt wurde nicht mehr gezahlt bzw. manchmal nur teilweise und fast jedes Papawochenende kriseltelte es mächtig in der Interaktion zwischen der neuen Partnerin, meinen Kindern und mein Ex-Mann. Bin sehr traurig über dir Entwicklung und es kostet viel Nerven.
Nun zum eigentlichen Problem.
Ich habe immer darauf viel Wert gelegt das keine Bilder von meinen Kindern im Netz erscheinen. Nun hat seine Lebensgefährtin auf ihrer FB-Seite von meinen beiden Kinder mehrere Bilder oben.
Sehr ärgerlich....
Kann man dagegen etwas machen?
Eine Kommunikation mit ihr ist nicht möglich auch nicht über mein Ex-Mann da er ihr hörig ist. Leider muss ich es so schreiben, da sie wirklich erschreckend dominand ist.
P.s. mein Ex-Mann und ich haben gemeinsame Sorgerecht.
Sorry für Grammatik und Rechtschreibung
LG
Wir hatten die gleiche Situation. Ich habe meinen Ex darauf hingewiesen, dass ich das so nicht gut finde. Er hatte zum Glück Verständnis (fand es insgesheim glaub ich selber nicht gut und so war ich wenigstens die Böse und nicht er *g*) und hat seine neue Freundin darum gebeten, die Fotos zu löschen. Hat sich seither auch nicht wiederholt.
Wenn ihr das geteilte SR habt und Dein Mann mit der Veröffentlichung einverstanden ist, bleibt Dir nur der Weg über das Familiengericht.
eine pn mit der einfachen bitte die bilder zu löschen, weil du es nicht magst das fotos von deinen kindern im internet sind funktioniert nicht?
Nein, ich habe schon eine pn an den KV geschickt mit der bitte such um due Löschung zu kümmern. Er ignoriert es.
Ich lege auch Wert darauf, zeige meine Kinder nicht und der Vater auch nicht. Würde er gäbe es richtig Ärger. Was das mit der jüngeren kinderlosen Next zu tun hat weiß ich aber nicht. Das ist die Sache deines Ex und nicht die einer fremden Frau. Ich habe Freunde und Bekannte schon aufgefordert Bilder zu löschen auf denen meine Kinder mit abgebildet sind. Wurde immer prompt erledigt. Wenn sie ihre zeigen möchten ist das ihre Sache. Meine Kinder haben nicht einmal das eigene Bild bei Whatsapp, Skype und was sie sonst nutzen, keine Klarnamen, keine privaten Infos.
Da wäre ich ziemlich unfreundlich, fürchte ich. Sehe es genauso wie mf4. Ich würde einen eingeschriebenen Brief sowohl an die Lebensgefährtin, als auch an Deinen Ex schreiben mit Frist bis wann die Bilder zu entfernen sind, ansonsten Anwalt /Gericht. Das ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte DER KINDER (Kann man sowas nicht auch als Verstoßbei Facebook melden ?- kenne mich da nicht genau aus) Gerade gefunden , auf der Seite der ARAG: "Bis zur Volljährigkeit des Kindes haben dessen Eltern das Bestimmungsrecht und daher auch das Recht, die Fotos hochzuladen. Andere, wie beispielsweise Eltern von den Freunden des Kindes dürfen nur mit dem Einverständnis der Eltern Bilder online einstellen. Das gilt auch für Kitas und Schulen. Sind die Eltern geschieden, kann das Elternteil, welches das Sorgerecht hat entscheiden, ob die Fotos hochgeladen werden dürfen. Haben beide das Sorgerecht, müssen auch BEIDE damit einverstanden sein. " google halt mal nach entsprechenden Gerichtsurteilen etc. https://www.e-recht24.de/artikel/facebook/10277-kinderfotos-und-bilder-auf-facebook.html#4
Offensichtlich hat der KV aber nichts gegen die Veröffentlichung der Bilder durch seine Freundin. Also ist gerade ein rechtliches Patt entstanden, dass im Zweifel nur das Gericht auflösen kann.
Hi! Patt-Situation ja - im Zweifelsfall gerichtliche Klärung ja. Aber: Oberlandesgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 08.07.2016, Az. 18 WF 183/15 entschieden: „Zur gerichtlichen Geltendmachung etwaiger Ansprüche bedürfen die minderjährigen Kinder der Vertretung durch einen Ergänzungspfleger. Eine Alleinvertretung der Kinder durch den Antragsteller scheidet aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts der Eltern aus.“ D.h. - es wird ein ganzer schöner Akt ... Je nach dem, wie alt die Kinder sind, dürfen sie eh selbst entscheiden - denn das Recht am Bild liegt immer bei der Person, auch der eines Kindes. Also ist das Kind z.B. schon 10 und sagt "nein" - dürfen die Eltern sich nicht darüber einfach hinwegsetzen.
Da selbst die Polizei vor dem Einstellen von Kinderbildern bei FB abrät, sollte sich doch da was machen lassen. Wie gesagt, ich wäre da krätzig, zumal ja nicht der Ex die Bilder einstellt sondern jemand Fremdes. Das Einverständnis von EINEM Elternteil reicht jedenfalls auch nicht aus!
Wir würde auch keine Bilder im Netzt haben wollen und die Polizei tut gut daran, davor zu warnen. Dennoch treffen hier einfach mehrere Gesetze/Rechtsgrundlagen aufeinander - Das Recht am eigenen Bild, die Minderjährigkeit und das Sorgerecht. Wobei die Uneinigkeit der Sorgeberechtigten im Zusammenhang mit der Minderjährigkeit dazu führt, das kein Sorgeberechtigter den Minderjährigen selbst bzgl. des Rechtes am Bild vertreten darf. Doof. Und im Zweifelsfall kann der Richter die Klage wegen sog. "Nichtigkeit" abweisen mit der Auflage, die Sorgeberechtigten mögen sich selbst einigen. Können sie das nicht, darf die Maßnahme (hier das Veröffentlichen auf FB) nicht durchgeführt werden. Ich würde mal im Rechtsforum nachfragen, ob auch ohne Gericht bei Nichteinigung der Fall eintritt, dass nicht veröffentlicht werden darf.
Hallo, wie wäre es, wenn Du es FB meldest und die Löschung der Bilder verlangst? LG
Ich hatte ein ähnliches Problem... Großeltern (Väterlicherseits) haben mehrere Bilder, Öffentlich bei FB gepostet, habe sie gebeten die Bilder zu löschen und wurde prompt ignoriert, den Vater meiner Kinder, habe ich auch darum gebeten seinen Eltern dies zu sagen, hat auch nichts geholfen. Ende vom Lied, Großeltern haben ein Schreiben meiner Anwältin erhalten, mit einer Frist bis wann die Bilder gelöscht sein müssen und prompt waren die Bilder auch gelöscht. Habe auch das geteilte Sorgerecht mit dem Vater. Lg
Ich würde auf Konfrontation gehen (du hast Ex aufgefordert, auf die Entfernung einzuwirken!) und nun folgt der 2. Schritt: EInschreiben an die Person, die eingestellt hat: Binnen 48 h sind die Bilder endgültig zu löschen oder eine "EInstweilige Verfügung" wird beantragt. Ankündigung, die Kosten trägt die Einstellerin. Weiterhin Androhung einer Schmerzensgeldklage usw. ..... Am besten soll dies direkt ein Anwalt schicken :-) Kosten selbstverständlich ebenfalls direkt an die Person weiterleiten.... Wenn du nett bist, schreibst du deinem Ex, dass du diesen Weg über eine Anwalt wählst, wenn er nicht binnen 12 h für die Löschung sorgt. ICH habe da 0 Verständnis für und würde meine Kinder schützen. (Auch wenn diese mit 12/13 anfangen, dämliche Fotos zu posten :-) und da hilft nur aufklären usw. ) namentlich erkennbare Bilder meine Kinder WILL ich freigeben.
ob dies rechtlich ok ist, ist zweitrangig :-) Androhen darf man eben viel und vielleicht ist sie eingeschüchtert?
Wenn sowohl Ex als auch Next angeschrieben wurden...das macht man möglichst sachlich unter Benennung einer Frist...und es wird ignoriert, dann würde ich vom Anwalt ein Schreiben aufsetzen lassen. Das kostet nicht so viel und zeigt meist Erfolg.
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