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Finde Bescheinigung über alleiniges Sorgerecht nicht

Finde Bescheinigung über alleiniges Sorgerecht nicht

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Hallo, Soweit ich weiss, habe ich das Alleinige. Ist auch überall so gemeldet. Aber als ich letztens die Dokumente sortiert habe stelle ich fest, ich habe die Bescheinigung nicht. Ich habe die Vaterschaftserklärung,aber man sagte mir beim Standesamt das ist keine Sorgerechtserklärung. Der KV wollte zu dem Zeitpunkt kein Sorgerecht ( zum Glück :-) ), ich auch nicht und wir haben das auch so gesagt beim Standesamt. Er meinte, vielleicht machen wir das nachträglich noch (ich dachte bei mir: das meinst aber nur Du :-) ). Mir ist schon wichtig, dass das Kind einen Vater hat ( er muss nichts zahlen, liegt alles an mir), aber er besucht das Kind. Das ist mir wichtig, dass die Beiden Freunde werden. Er darf( soll) auch erziehen. Ich lasse ihn da walten. Aber....in sachen Ausbildung usw...neee...da will ich den ganz bestimmt nicht dabei haben. Theoretisieren ja, aber letztendlcih festmachen, so wie ich das meine. Wir klaffen total auseinander. Ausserdem: wer nicht zahlen will, kein Sorgerecht. Ich glaube er hat vergessen, dass er kein Sorgerecht hat, weil er wie selbstverständlich mitredet. Ich spreche das Thema auch nicht an. Mir ist wichitg, dass sich Vater und Sohn verstehen und wenn der Sohn irgendwann möchte, dass Papa auch Sorgerecht hat, bin ich die letzte die im Weg steht. Aber momentan, sollte es mal zur Sprache kommen, möchte ich sicher sein, dass er es nicht hat. Er sagt halt,uner Sohn soll auf jeden Fall in die Ganztagshauptschule und möglichst bald eine Ausbildung machen, das Geld reinkommt. Ausserdem soll er möglichst bald in einen Kiga, ganztägig , ohne so einen Psychokram wie sanfte Ablösung, das verweichlicht Kinder. NO GO! with me. Auf was für eine Schule unser Sohn geht sehen wir wenns soweit ist und machen das vom Sohn abhängig. Vielleicht wirds die Hauptschule, vielleicht aber auch das Gymnasium. Ich leg mich da nicht fest. Von daher die Frage: wie ist das mit der Bescheinigung?


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Dafür gibt es normalerweise keine Bescheinigung, weil das all. SR der Standardfall bei "unehelichen" Kindern ist. Du kannst dir aber eine beim Jugendamt holen, braucht man z.B. zur Eröffnung eines Kontos fürs Kind.


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hallo stryla, das ganze nennt sich negativbescheinigung und wird vom jugendamt ausgestellt. soweit ich mich erinnere, wird beim jugendamt am geburtsort des kindes eine akte geführt, wo sämtliche änderungen, die ggf. mal bei anderen jugendämtern veranlasst werden könnten (z.b. abgeben einer gemeinsamen sorgerechtserklärung), dokumentiert werden. einfach mal anrufen und eine negativbescheinigung verlangen, die wird in der regel dann innerhalb weniger tage kostenfrei zugesandt. irgendjemand hat auch mal gesagt, diese erklärung sei nur 3 monate oder so gültig, aber bisher habe ich bei anna z.b. ihre aus dem geburtsjahr vorgelegt, auch heute noch, und die wurde immer problemlos akzeptiert. liebe grüsse, martina


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genau genommen nennt sich die Bescheinigung: Bescheinigung über Nichtabgabe von Sorgerechtserklärungen nach §58a SGB VIII


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Danke!!!!!!! für die Antworten!!!