shinead
Aus aktuellem Anlass im eigenen Bekanntenkreis hätte ich folgende Frage: Im letzten Jahr ist ein 19-jähriger Bekannter Vollwaise geworden. Er geht in die 13. Klasse (macht also gerade Abi) und möchte anschließend studieren. Nur - wie finanzieren. Ja, klar, man kann arbeiten gehen, das fällt aber in der Abizeit flach. Geerbt hat er nichts. Waisenrente bekommt er nicht (der KV hat sich die Rente bevor er ins Ausland ging mal komplett auszahlen lassen, daher hätte er keinen Anspruch, stimmt das? Aktuell hat er Schüler-Bafög (ca. 450 Euro) und SGB2 noch mal 200 Euro. Die Anmeldung des Kindergeldes hat er verpasst, das wird aber für Februar noch nachgezahlt. (Dann fällt aber SGB weg, oder?) Miete sind 350 Euro. Ihm bleiben also nach zum Leben um die 350 Euro. Ist das richtig? Müssten das nicht mindestens 385 Euro (Regelsatz ) sein? Ich kenne mich da wirklich nicht aus, aber hier gibt es bestimmt jemanden, der mir da helfen kann! Vielen Dank schon mal!
Caritas,pro familia oder evtl.jugendamtsmitarbeiter hilft weiter.... Die ersten beiden stelle,o.ä. wo was beantragt werden kann...
Was für ein Blödsinn! Wie kann der Vater sich die Waisenrente auszahlen lassen? Wenn der Vater noch lebt, besteht ja (noch) gar kein Anspruch. Soll ich jetzt hingehen und mir die potentielle Waisenrente meiner Kinder auszahlen lassen, die ihnen zustünde, falls ich sterben würde? Wäre ja mal cool - an wen wendet man sich da? Er sollte sich mal bei einem der üblichen Verbände rechtlich beraten lassen.
Doch das geht. Also nicht die potenzielle Waisenrente der Kinder auszahlen lassen, sondern die eigene Rentenversicherung quasi auszahlen lassen. Das machen auch manche Rechtsanwälte oder andere Selbständige, bevor sie sich einem anderen Versorgungswerk anschliessen. Damit sind dann alle Ansprüche aus der gesetzlichen RV vernichtet, also auch die Hinterbliebenenrente und die Erwerbsminderungsrente, nicht nur die Altersrente.
*sorry* Der Vater hat sich seine Rentenansprüche auszahlen lassen, als er ins Ausland ging. Der Antrag auf Waisenrente ist mit der Begründung abgelehnt worden, dass der Vater (der im Herbst verstorben ist) keinen Rentenanspruch in Deutschland gehabt hätte. Der Vater ist in Deutschland gestorben. Er hat nach seiner Rückkehr kurz von H4 gelebt und ist dann verstorben.
Hat er sich alles auszahlen lassen oder ist durch H4 da evtl. noch was gelaufen? Bei mir war es ähnlich. Als meine Mutter verstarb hätte ich schon einen Anspruch auf Halbwaisenrente gehabt...ja, hätte...WENN sich meine Eltern diese Ansprüche nicht im Zuge des Hausbaus hätten auszahlen lassen und zwar bis auf den letzten Pfennig. Der Berater meinte nämlich, dass es die Möglichkeig gibt, das wieder einzuzahlen, wenn noch ein Rest im Topf ist. Ist natürlich paradox...meine Eltern hatte sich das ja auszahlen lassen, weil sie wenig Geld hatten...eine Freundin war in der gleichen Situation...da ist der Papa etwa zeitgleich zu meiner Mama gestorben...die Hinterbliebenen waren wirklich sehr gut versorgt und sie hat eine recht hohe Halbwaisenrente bekommen, weil der Papa eben ordentlich eingezahlt hatte...
Dafür gibt es auch ganz sicher Schülerstipendiate.
und was ist mit dem Rentenanspruch der Mutter???
Die Mutter ist sehr früh verstorben. Da gab es nie einen Rentenanspruch. *seufz* Irgendwie haben sich die Eltern (die sehr spät Eltern wurden) keine Gedanken darüber gemacht, wie ihre Kinder wärhend der Ausbildung über die Runden kommen... Ein Stipendium kommt wohl erst für das Studium in Frage. Bis das Schülerstipendium durch wäre, hat er sein Abi schon in der Tasche... Ach... alles blöd... Aber ich werde ihn mal zur Caritas schleifen. Aktuell ist er noch in einer heftigen Trauerphase. War alles ein bisschen viel in den letzten Monaten...
Der Arme...das ist sicher alles recht viel auf einmal. Caritas ist sicher ein guter Anlaufpunkt...vielleicht gibt es auch Stiftungen o.ä., die hier unbürokratisch helfen, aber das wissen die von der Caritas bestimmt besser.
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