Henriette
Hallo, mich interessiert, welche Regelung Ihr für Feiertage getroffen habt. Sind die Kinder automatisch bei dem, bei dem sie üblicherweise an dem jeweiligen Wochentag wären? Teilt Ihr euch die Feiertage? Alterniert Ihr von Jahr zu Jahr? Ich bin recht frisch alleinerziehend (seit Mitte Januar) und noch läuft es, was die Feiertage betrifft, nicht so geschmeidig... Bin auf eure Berichte gespannt. Grüße, Henriette
Alle Feiertage habe ich die Kinder - der Papa muss sich schließlich von seiner Arbeit erholen (gilt übrigens bei uns auch für alle Schulferien). Da ich nur 75 % arbeite, brauche ich keine Auszeiten (Ironie)
wir teilen meist und das recht spontan Ostern Fr/Sa einer und der andere So/Mo zum Beispiel Weihnachten ist bei uns bisher zusammen verbracht worden aber ich habe das abgeschafft, weil es mich nervte immer Gastgeberin für ihn und seine Eltern zu sein. Da 1 Kind am 25.12. Geburtstag hat wirds kompliziert, weiß noch nicht wie das geregelt werden kann. Sonst würde es sicher so laufen, dass jeder 1 Feiertag hat. Wir haben an sich einen festen Wechsel, jedes 2.WE aber habe ich mal was vor und brauche kinderfrei oder wir haben was vor und er muss man verzichten tauschen wir unkompliziert. Das klappt seit 7 Jahren.
wir machen das auch spontan. klappt bisher auch.
weihnachten ist sie heiligabend bei mir, 1. + 2. weihnachtsfeiertag ist sie dann einen tag beim papa. neujahr habe ich sie natürlich damit der herr feiern kann. dafür hatte ich sie aber auch an ostern komplett (waren im urlaub).
da er unter der woche die umgangstermine auch sehr spontan gestaltet momentan nehme ich mir auch die freiheit die feiertage zu meinen gunsten zu gestalten. im großen und ganzen läuft es, aber ich habe auch aufgehört mich zu ärgern
Bei uns ist es immer der 2. Feiertag (also Ostermontag, Pfingstmontag, 2. Weihnachtsfeiertag). LG Danie
Heutzutage gibt es da keine Feste Gesetzliche Regelung . Früher war es so Hohe Feiertag da wo die Kinder wohnen am 2 Tag zum Umgangsberechtigten . Bin selbst ein Scheidungskind und kenne es auch noch so . Heute wird das meistens Individuell geklärt. Hier hat das Gericht 2008 geurteilt ( bei geteilten Sorgerecht ) Feiertage im Wechsel. Ein Heiligen Abend hier dann hat er sie Silvester und nächstes Jahr genau andersherum Heilig Abend er und Silvester hier. Ostern im Wechsel das ist uns beiden aber nicht wichtig und wird geregelt wie die UmgangsWE eh wären und wer in den Osterurlaub fährt und wie der Kindergeburtstag liegt der auch zu der Zeit ist. Noci
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