Rasselbande-4
Hallo, mein Exfreund und ich haben das gemeinsame Sorgerecht und ich habe das alleinige Aufenthalsbestimmungsrecht. Nun hat er mich mehrmals verbal bedroht und auch geschlagen, den kindern ist er auch gegenüber gewalttätig geworden. Da das öfter vorgekommen ist und es keine Zeugen gibt habe ich es heimlich auf Video bzw. auch auf dem Diktitrgerät aufgenommen. Anzeigen bei der Polizei habe ich schon gemacht und das Jugenamt weiß auch Bescheid. Daher wollte ich den Umgan aussetzen aber die Sozialarbeiter meinten das ich es trotz der Aufnahmen nicht kann und ich mich sogar strabar gemacht hätte da ich das heimlich aufgenommen habe. Stimmt dass das nicht vorm Gericht als Beweis zugelassen ist und das ich mich sogar strafbar gemacht habe. Wie kann ich sonst das alleinige Sorgerecht bekommen?
Warst du schon bei einem Anwalt? Mir scheint, du bist bisher schlecht beraten worden und wirst vom Opfer zum angeblichen Täter gemacht.
Und vielleicht solltest du deine Geschichte einfach ein bisschen ergänzen: Die Aufnahmen waren nicht "heimlich", du hast es vorher angekündigt. Wenn der Mann dies vergessen haben sollte, so ist das nicht deine Schuld.
wird nicht als beweismittel zugelassen, das stimt schon, allerdings ist es dem jugendamt egal, ob heimlich. die sind kein gericht und wenn die sowas gezeigt bekommen, dass auch die kinder geschlagen wurden, müssen die ja tätig werden. ich versteh allerdings nicht, was das alleinige sorgerecht damit zu tun hat. auch mit alleinigem sorgerecht behält der vater das umgangsrecht. ansonsten kann man dir nur raten einen anwalt um rat zu fragen, der kennt sich mit allem aus. entweder, du hast geld und kannst ihn bezahlen. wenn nicht, gehst du zum amtsgericht, holst dir einen beratungsschein und kannst damit die erstberatung beim anwalt kostenlos in anspruch nehmen.
Ich habe auch mal eine Aufnahme auf dem Diktiergerät versucht, als Beweismittel gegen meinen Ex als Beweis für seine gewaltbereite Seite vorzubringen. Sowohl meine Anwältin, als auch das JA hielten mich davon ab, das dem Gericht vorzulegen. Das ist nicht zugelassen.
In unserem Fall war alles ganz anders. Dem Jugendamt haben meine Schilderungen der Vorfälle gereicht, um den Umgang zu beschränken. Der Vater hatte durchaus weiterhin das Recht, sein Kind zu sehen, aber nur mit Betreuung, es war also ein Mitarbeiter des Jugendamtes dabei. Als der Vater mehrfach bewiesen hatte, dass er nicht mal alle 14 Tage nüchtern sein konnte, setzte das Jugendamt ohne Rücksprache mit mir den Umgang aus. Das Umgangsrecht bestand grundsätzlich weiter, aber das Jugendamt bestand schärfer auf der Voraussetzung, dass der Vater nüchtern sein musste. Der Vater wollte das nicht, also war das eigentlich gültige Umgangsrecht nicht mehr wirklich ein Problem. Ich hatte vorher schon - ohne Zeugen und Beweise - ein Näherungsverbot erwirkt. Und ich brauchte keine "illegalen" Aufzeichnungen vor Gericht, weil ich das "Glück" hatte, dass der Vater im Suff alle Bedrohungen und Beschimpfungen auf meinen Anrufbeantworter gesprochen hatte. Solche Aufnahmen sind nicht illegal, jeder Idiot weiß schließlich, wie diese Dinger funktionieren. Vielleicht können dir meine Erfahrungen ja helfen? Versuche es mit einem Näherungsverbot, nimm Anrufe von ihm nicht mehr an, sondern lass ihn auf den AB bzw. die Mailbox quatschen, bitte das Jugendamt, einen betreuten Umgang einzurichten. Lass deine bisherigen Aufnahmen bei Gericht unerwähnt. Was du für nichts benutzt, kann dir auch nicht als strafbar angekreidet werden. Für das alleinige Sorgerecht waren in meinem Fall die bisherigen angezeigten (nur glaubhaft geschilderten, aber nicht nachweisbaren) Vorfälle und ein Gespräch des Verfahrensbeistandes mit meinem Kind ausschlaggebend. Den letzten Kick hat mein Ex vor Gericht selbst gegeben, weil er erstens mit einer üblen Fahne ankam und zweitens während der Verhandlung mehrfach ausfallend wurde. Da hab ich Schwein gehabt. Das wünsch ich dir auch! LG
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