Gabii
Hallo, bei unserer Tochter, 8 wurde eine Dyskalkulie (Rechenschwäche) festgestellt und sie soll eine spezielle Therapie machen. Um die Finanzierung zu beantragen, benötige ich die Unterschrift meines Ex, der sie mir verweigert. Er ist der Meinung das Kind hätte keine Dyskalkulie und möchte sie einfach zur Nachhilfe bringen, obwohl er gar keine Ahnung hat, was das Kind für Probleme hat, denn er sieht seine Tochter höchstens zwei mal im Monat für ein paar Stunden und kennt auch nicht die Probleme in der Schule und bei den Hausaufgaben. Er hat wohl eine Bekannte die ihr Nachhilfe geben soll. Ich habe dem zugestimmt mit dem Hinweis ich möchte die Lehrerin kennenernen und mit ihr natürllich auch die Probleme unserer Tochter besprechen, aber ich darf diese Dame nicht kennenlernen und auch nicht mit ihr sprechen. Ich weiß nicht weiter. LG
Anfrage beim Jugendamt: Da könnte man halt nichts machen!!!!!!!!!!!
Also soweit ich weiss, kann so eine Unterschrift gerichtlich ersetzt werden. In so einem Fall würde ich wirklich zum Anwalt gehen, immerhin geht es hier um die Zukunft deiner Tochter.
§ 1628 BGB: Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Die Übertragung kann mit Beschränkungen oder mit Auflagen verbunden werden.
Punkt 1: Anwalt suchen und Unterschrift des Ex richterlich ersetzen lassen. Da Dyskalkulie einer speziellen Therapie bedarf dürfte diese zum Kindeswohl beitragen und ein Richter dürfte für Dich/euch entscheiden. Punkt 2: Beschwerde über die Dame beim Jugendamt. Die Aussage ist schlichtweg falsch! Selbst wenn eine solche Klage in deren Aufgabenbereich fällt (keine Ahnung davon...) sollte sie zumindest eine korrekte Antwort mit dem Verweis auf einen Anwalt geben. *haarerauf*
schließe mich 100% shinead an... schicke sie bloss nicht zur Nachhilfe bei der Bekannten... erstens darfst du sie nicht kennenlernen, zweitens geht er auf deine Forderungen auch nicht ein... es geht um dein Kind... und Rechenschwäche wird sich die ganze Schulzeit hinziehen... also lass die Unterschrift ersetzen und über die Dame beim Jugendamt würde auch ich mich beschweren...
Hab mit meiner Anwältin darüber gesprochen, und sie meint ich soll das alleinige Sorgerecht beantragen, weil er auch sonst in keinster Weise mit mir kommuniziert oder mir hilf, z. B. Ferien oder so. Sie sagt, das wäre jetzt keine Meinungsverschiedenheit mehr, sondern boykott, zum Schaden des Kindes. Ich habe aber Angst davor, weil ich immer wieder und das seit 5 Jahren es im Guten versuchen möchte aber immer wieder einen Tritt kriege. LG
wenn sie dir das schon rät, dann mache es... die Chancen stehen doch gut das du es bekommst...
da musst du jetzt drüber stehen, lass ihn machen, beachte es nicht. das gleiche habe ich auch hinter mir und habe dadurch das alleinige sorgerecht bekommen. ich weis wie das ist wenn man immer getreten wird und hören muß das man als mutter nix taugt. das muß zum einen ohr rein und zum anderen wieder raus. ich weis das ist schwer, aber so macht man sich das leben kaputt und ist mit den nerven am ende. lg petra
Unterschrift richterlich ersetzen lassen.
Danke für eure Antworten, ich erlebe so viel Mist mit meinem Ex, da zweifelt man manchmal echt an seinem Verstand und ist über jede neutrale Meinung froh. LG
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln