Teddy80
huhu, ich bin 33, ein Kind (21 Monate). Meine Kleine geht schon seit 6 Monaten in einen staatlichen Ganztagskindergarten (obwohl ich sie immer nur von 8.30 - 14 Uhr dort lasse) und ich gehe Teilzeit 25 Stunden -Woche arbeiten. Was steht mir zu, wenn ich mich trenne von meinem "Freund" wenn ich ihn noch so nennen kann (er hat schon eine Tochter 8 Jahre aus ner anderen Beziehung wo er monatlich 260 € Unterhalt zahlt, aber am Hungertuch nagt er nicht) Nehmen wir mal an ich verdiene Netto 900 € + Kindergeld 184 € + Unterhalt sind bestimmt dann so 250 € (laut Düsseldorfer Tabelle) Wohnung würde warm 450 € kosten + Auto + Telefon + Handy +laufender Kredit der noch bis 2017 gezahlt werden muss + Kindergartengebühr? Da bleibt ja nix mehr übrig...
Du kannst evtl. Wohngeld beantragen. Vielleicht verringert sich die Kindergartengebühr, wenn nur noch Dein Einkommen allein angerechnet wird. Mehr fällt mir dazu nicht ein.
Und warum kriegen Mamas die arbeiten gehen eine Benachteiligung im Gegensatz zu arbeitslosen Frauen? Dann wäre es ja einfacher wenn ich arbeitslos werden würde... (sehe ich zumindest bei ein paar Bekannten was die alles tolles an Geld bekommen)... und ich Dumme gehe arbeiten und auch noch 2 Jahre bevor meine Elternzeit geendet hätte
Wo siehst Du die Benachteiligung? Und welches tolle Geld bekommen Deine Bekannten?
Was genau meinst du? Eine alleinerz. arbeitslose Frau mit 1 Kind wie du hat wahrscheinlich ALG2 und das sind ganz sicher keine 1300 Euro.
...ich sehe da keine großen Nachteile bzw. mehr Vorteile...langfristig... Kinderbetreuung kannst Du auch bei der Steuer geltend machen z.B. ...evtl. muss der Vater auch einen Anteil der Betreuung zahlen...je nach seinen Finanzen...
Mit Miete, dem scheiss Kredit, Auto, laufende Kosten würde noch genau 350 euro übrig bleiben wovon man essen bezahlen muss mehr nicht. weil der kredit so hoch ist, und der nicht zu stoppen ist ausser ich wäre arbeitslos.
Vielleicht kannst Du die Raten vorübergehend senken?! Läuft der nur auf Dich?!
Du könntest versuchen, Deine Stundenzahl etwas zu erhöhen, das Kind wäre untergebracht, wenn ich das richtig verstanden habe. Und vielleicht lassen sich die Kreditraten verringern.
Dafür, dass du einen Kredit hast kann aber ein Arbeitsloser nichts... die haben nämlich keinen.
...ich hatte auch längere Zeit wegen einer ähnlichen Konstellation nicht mehr im Monat frei verfügbar...auch mal weniger. Das geht und heute habe ich meine Kredite weg...und habe deutlich mehr zur Verfügung.
also für essen, hgygiene, kleidung, sonstiges? kein luxus, aber definitiv machbar. beantrage aufstockendes alg2 oder wohngeld, wegen kindergarten beim jugendamt fragen ob die kosten anteilig oder ganz übernommen werden können.
Ich vermute mal, dass du mit Kindergeld und Unterhalt oberhalb ALG2 bist. Kita-Kosten kannst du beim Jugendamt beantragen Kinderzuschlag Wohngeld
Hallo! Vielleicht kann die Kindergartengebühr neu berechnet werden, wenn dafür nur noch dein Einkommen zählt. Vielleicht kannst du Wohngeld beantragen. Kannst du deine Arbeitszeit erhöhen? Was ist mit der Kreditrückzahlung, kannst du das über einen längeren Zeitraum strecken? Gruß, Sabri
den Kredit kann ich nicht stoppen und der ist monatlich sehr sehr hoch, das ist ja der scheiss. war schon 5 mal da und hab alles versucht...
Hast du den Kredit alleine aufgenommen oder für gemeinsame Anschaffungen mit deinem Ex zusammen? Wenn zweiteres, dann muss er doch auch zahlen.
wenn es auch seiner ist muss er ihn mit abzahlen die halben Kita-Kosten muss er auch zahlen Kita-Kosten beim JA beantragen... das hat mit Arbeitslosigkeit nichts zu tun, bekommt man auch bei geringem Einkommen
laut diesem rechner hier müsste ich doch um 328 euro noch bekommen monatlich http://www.forium.de/alg2/input_1
was hast du denn als absetzbare Ausgaben angegeben... mir scheint das so hoch
was sind denn absetzbare ausgaben? da hab ich nix angegeben
deshalb fragte ich ich denke absetzbar hast du nichts ich denke du bist über ALG2
ich komme bei dir fast auch nichts, um die 10 Euro ALG2 und befürchte das stimmt auch so du hast über 1300 inkl. Kindergeld und Unterhalt mehr bekommt definitiv eine arbeitslose Mutter mit 1 Kind nicht
Ich habe dort die Daten eingegeben, die Du selber genannt hast. Bei mir kommt raus: Null !
hier kommt ca. 160 raus... http://www.n-heydorn.de/arbeitslosengeld.html
da fehlt der Unterhalt
betreuungsunterhalt? die 250 veranschlagten fürs kind hab ich eingerechnet
Ich denke, sie hat Freibeträge, weil sie arbeitet. Abzugsfähig ist evtl. noch Fahrt zur Arbeit. Trotzdem denke ich nicht, dass sie für ALG 2 aufstockend zu viel hat. Es kommt wohl eher Wohngeld in Frage. Ich würde versuchen, dem Kreditgeber klarzumachen, dass sie bei Berechnung des Selbstbehaltes für sich und ihr Kind nicht mehr pfändbar ist und schon gar nicht in der Höhe, die sie jetzt abzahlt. Möglicherweise ist er dann mit einer freiwilligen geringeren monatlichen Rate einverstanden, bevor er gar nichts sieht. Kommt immer auf gute Argumentation an. Wie hoch der Selbstbehalt ist, muss sie selbst rausfinden. Das weiß ich nicht mit Kind.
Fehler im ersten Absatz: Ich denke, dass sie zuviel hat für ALG 2.
270 euro vom einkommen sind anrechnungsfrei, das ist schon ordentlich
sie ist aber viele Euro über dem Regelsatz für sich und das Kind da kommen für sie + Kind + Miete keine 1100 Euro raus
Habe nun doch nachgesehen. Meiner Meinung nach kannst Du nicht gepfändet werden, d.h. Dein Gläubiger kann Dir gar nichts. Und genau da würde ich ansetzen und mich kundig machen. Geh gut vorbereitet in ein erneutes Gespräch, nimm notfalls jemanden mit, der gut verhandeln kann und biete einen Betrag X an, den Du monatlich zahlen möchtest. Damit solltest Du von der hohen monatlichen Belastung runterkommen.
900+184+250=1334 bedarf liegt bei 1211, mit 260 euro freibetrag käme da schon noch wsa raus. aber keine ahnung wie das ist dass dann wohngeld oder kinderzuschlag vorrangig wären?
Hallo! Schon wieder einer meiner lieblings Sätze hier: was steht mir zu! Nicht, was kann ich tun. Wie zB vorgeschlagen mehr arbeiten... Und sofort kommt ALG zum tragen. Für Deinen Kredit kann keiner was...den hast Du Dir selbst genommen. Warum soll denn bitte die Allgemeinheit dafür zahlen?! Du hast wie Du schreibst einen Vollzeitplatz und holst sie schon um 14:00?? Finde ich an sich schon ungerecht, vieleicht gibt es ja Mamas die gerne mehr arbeiten würden, es aber nicht können, weil sie eben keinen Ganztagesplatz bekommen haben. Zum Glück handelt meine Krippe da gerecht und hier darf man das nicht. Lass Dein Kind länger in der Krippe, beiß in den sauren Apfel und stocke auf. Wenn Du nicht aufstocken kannst, dann such Dir eine Betreuung um vieleicht am WE frühmorgens in der Bäckerei zu arbeiten. Wegen der Krippenkosten kannst Du Dir den größten Teil oder sogar fast alles von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe holen, vielleicht sogar alles. Reduziere Deine Ausgaben, Deine Versicherungen, Auto falls Du hast... Sei froh, dass Du einen Job hast...das würden andere gerne vorweisen können.
Ich glaube du bekommst nichts mehr vom Staat dazu. Und ein arbeitsloser kann da auch nix für. ..geh doch mehr arbeiten bei einem vollzeit kigaplatz. ..man könnte ja jetzt auch sagen das du den unnötig besetzt wenn du dein kind immer so früh abholst...andere sind sicher darauf angewiesen! Ich wurde gucken das ich die Stunden erhöhe und erst garnicht vom Staat abhängig bin. Kinderzuschlag kannste schon vergessen..sobald man kindergeld und vollen unterhalt bekommt ist man da raus. Wohngeld würde vielleicht noch gehen...obwohl die miete recht niedrig ist, keine Ahnung ob das ne Rolle spielt.
erstens darf ich den blöden kitaplatz noch nicht runter setzen da die kleine erst 21 monate ist und unter 2 jährige können nur einen vollzeitplatz haben bzw besetzen (zumindest hier bei dem städtischen kiga in duisburg wo ich bin) also kann ich erst in 3 monaten den kiga platz auf 30 stunden setzen wie ich das eh vorhabe weil ich ja 25 stunden woche arbeiten gehe und ich hab meinen arbeitgeber schon gefragt hochsetzen gehts nicht mit den stunden könnte dan nur kündigen...
Vielleicht kann ja ein oder zweimal die Woche der Vater das Kind nachmittags übernehmen oder auch jemand anderes und Du jobbst nachmittags noch??
erstens darf ich den blöden kitaplatz noch nicht runter setzen da die kleine erst 21 monate ist und unter 2 jährige können nur einen vollzeitplatz haben bzw besetzen (zumindest hier bei dem städtischen kiga in duisburg wo ich bin) also kann ich erst in 3 monaten den kiga platz auf 30 stunden setzen wie ich das eh vorhabe weil ich ja 25 stunden woche arbeiten gehe und ich hab meinen arbeitgeber schon gefragt hochsetzen gehts nicht mit den stunden könnte dan nur kündigen...
"erstens darf ich den blöden kitaplatz noch nicht runter setzen da die kleine erst 21 monate ist und unter 2 jährige können nur einen vollzeitplatz haben bzw besetzen (zumindest hier bei dem städtischen kiga in duisburg wo ich bin) " Das ist Quatsch. Wir haben bis vor 6 Monaten auch noch in DU gelebt und wir konnten zwischen 25, 35 und 45 Stunden wählen. Und unsere Tochter ist im Sommer erst 1,5 Jahre gewesen. Das ein U2-Kind einen Vollzeitplatz besetzen MUSS, ist nicht so. Vielleicht mal beim Jugendamt nachfragen!
Leider fehlen mir ein paar Angaben wie z.B. Bruttolohn, wie kommst Du zur Arbeit, wieviele Kilometer sind es bis dorthin, KFZ-Haftpflicht im Monat (nur die, nicht Kasko), alternativ Kosten der Monatskarte. Deshalb ist meine Berechnung des anrechenbaren Einkommens nur ein Anhaltspunkt. Bei 1.300,- € und 900,- € netto, 20,- € monatlicher KFZ-Haftpflicht, 5km einfache Entfernung zur Arbeitsstelle bei durchschnittlich 21 Arbeitstagen im Monat, alternativ 60,- € Monatskarte läge der Freibetrag bei 290,- €, also 610,- € anrechenbares Einkommen. Zzgl. 250,- € Unterhalt und 184,- € Kindergeld beträgt das gesamte Einkommen somit 1.044,- €. Den Alleinerziehendenmehrbedarf habe ich centgenau aktuell nicht im Kopf, aber er liegt bei ca. 135,- €, Regelsätze für Euch beide liegen bei 620,- €, das ergibt zusammen mit 450,- € Warmmiete einen Bedarf von 1205,- €. 1205,- € - 1.044,- € = 161,- € Leistungen nach dem SGB II. Das allerdings ist bei 450,- € Warmmiete ein Grenzfall zum Wohngeld. Ich empfehle Dir deshalb dringend, einen Wohngeldantrag zu stellen, und zwar DIESEN Monat noch!! Gleichzeitig stelle einen Antrag auf Kinderzuschlag. Sollte Wohngeld abgelehnt werden, verlange einen Ablehnungsbescheid. Mit dem gehst Du dann zum Jobcenter und läßt diesen in einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II umdeuten, das wäre dann nämlich rückwirkend ab 01.02.2014. Lasse Dich da dann nicht abwimmeln, es gibt eine ganze Menge Sachbearbeiter, die vom Rechtsinstitut der Umdeutung noch nie etwas gehört haben, dennoch ist das der korrekte Weg, weil eine Flut von parallel gestellten Anträgen ja verhindert werden soll. Wohngeld und ALG II schließen einander aus, Wohngeld und Kinderzuschlag können gleichzeitig bezogen werden. Sobald Du die Bescheide in Händen hältst, lasse bitte Deine Pfändungsfreigrenze offiziell berechnen, und mit diesen geballten Dokumenten gehst Du mit Begleitung (!!) zu Deinem Gläubiger und diktierst ihm die Rate auf, die Du bereit und in der Lage bist zu zahlen. Da Du 290,- € Freibetrag hast, kannst Du ja z.B. 170-200,- € anbieten, dann hast Du immer noch 90,- € zum Jonglieren, zeigst andererseits Deine weitere Zahlungsbereitschaft trotz Unpfändbarkeit. Viele Grüße Ralph
http://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendungstabelle Ich hab eine Bekannte die aus dem Grund in die privatinsol. gegangen ist. Die Bank wollte keine andere Zahlungvorschläge annehmen...jetzt bekommen sie garnichts!
Seit wann gibt es das? (Mein Kinderzuschlag wurde abgelehnt da Kind ja Unterhalt eerhält)
sobald der Unterhalt die maximal mögliche Summe vom Zuschlag übersteigt
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