spiky73
Nach immerhin acht Jahren fand ich gestern zum allerallerersten Mal Unterhalt fuer Kind2 auf meinem Kontoauszug.
Kann mir gar nicht erklaeren, woher und wieso - muss Montag gleich mal das Jugendamt belaemmern.
Musste ich mal loswerden, bin naemlich immer noch im Schockzustand...
Cool!!!!
Huch? Was geht denn da ab? Und wo bleibt die fette Nachzahlung?
Der Betrag war hoeher als im Urteil festgehalten. Von daher gehe ich davon aus, dass das da irgendwie drin ist. Wie gesagt, ich muss am Montag mal beim Jugendamt nachhoeren. Es war ja so, dass ich mich dort alle paar Monate mal telefonisch in Erinnerung gebracht habe (bei der Beistaendin). Bisher gab es jedes Mal wenig neues. Mein letzter Anruf ist erst wenige Wochen her (war im Oktober oder November). Damals hat mir die Dame (uebrigens sehr nett) geraten zu ueberdenken, ob ich nicht vielleicht die Beistandschaft kuendige und einen Anwalt beauftrage, weil sie nicht saehe, dass sich da irgendwas bewegt. Sie wollte aber trotzdem nochmals bei dem Kinder- und Jugendgedoens-Institut in Heidelberg nachfragen, wie der Stand der Dinge ist. Tja, und gestern war dann Unterhalt auf dem Konto. Einfach so. Glaubt mir zuhause kein Mensch...
Du hast also den Unterhalt der letzten 8 Jahre (minus Gebühren) aufs Konto geklatscht bekommen?
Ach, das war bestimmt kein Unterhalt....das war kommt vom Nikolaus!!!!!
Ich habe das erste Mal etwas für meine Tochter bekommen, vier Wochen bevor sie 18 wurde, nachdem ich sie von Geburt alleinerzogen habe. Immerhin, 500 €, die ich aber dann eigentlich auch nicht mehr wollte. Denn so lange sie NIE Unterhalt bekommen hat, ist sie auch nicht unterhaltspflichtig für ihren Vater...was bei ihm unter Umständen irgendwann einmal von Bedeutung sein könnte. Er wird nämlich irgendwann von Altersarmut bedroht sein, vielleicht in irgendeiner Sozialpflegeeinrichtung landen und dann müsste meine Tochter für ihr aufkommen. Dann lieber gar nix, als diese Krümelchen für die ganzen Jahre, wo ICH allein das Kind finanziert habe.
Ich glaube, da liegst du falsch...Kinder müssen immer für ihre Eltern zahlen, egal was vorher war
"Grobe Vernachlässigung der eigenen Unterhaltspflicht War der den Elternunterhalt fordernde Elternteil seiner eigenen Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind beharrlich nicht nachgekommen, kann dies zu einer Versagung seines Unterhaltsanspruchs bei späterer Bedürftigkeit führen (vgl. AG Leipzig, FamRZ 1997, 965; AG Germersheim, FamRZ 1990, 1387)."
Wenn das nach nun 9 Jahren mal eintreffen sollte brauch ich sicher ein Sauerstoffzelt.
Dir wünsche ich gute Besserung
Nach meinen Infos müssen Kinder nur für ihre Eltern aufkommen, wenn es ein Eltern-Kind-Verhältnis gab und Unterhalt gezahlt wurde. Habe ich zumindest so gelesen. Solang sich das betreffende Elternteil nicht kümmert, nicht oder nur ab und zu zahlt, muss das Kind später gar nichts. Das ist mein Kenntnisstand. Wurde mir vom JA auch so bestätigt. Martina, super. Hast du heute was erfahren können? Kommt da ab jetzt etwa öfter was?
Bedeutet das auch, dass sie aufkommen müssen, wenn nur 1 der beiden Dinge zutreffend ist. Kontakt ja aber Unterhalt nein oder umgekehrt?
https://www.test.de/Elternunterhalt-Auch-bei-Kontaktabbruch-muessen-Kinder-fuer-Eltern-zahlen-4655291-0/
KontaktABBRUCH, wenn es nie Kontakt gab, muss das Kind nicht aufkommen.
Bestand ein Eltern-Kind-Verhältnis und das dauerhaft muss es aufkommen.
Der Fall, der groß durch die Presse ging und das mit dem wann aufkommen/ wann nicht, war eben auf Kontaktabbruch basierend. Der Konakt brach um den 18. Geburtstag herum ab, bis dahin hat der Vater in der Familie gelebt und sich gekümmert. Der Sohn muss deshalb für den Vater aufkommen, obwohl sie danach nie wieder Kontakt hatten.
mf4, ich weiß nicht, ob eins oder beides. Bei uns gibt es ja weder noch, von daher ist mein Nachwuchs auf der sicheren Seite.
Selbst wenn er aufkommen müsste, laut der freundlichen Dame von der Beistandschaft gibt es mittlerweile 7 Kinder, die müssten sich das teilen.
Mein Zweitgeborener aus erster Ehe hatte noch nie Kontakt zu seinem Erzeuger, weil dieser ihn von Anfang an nicht wollte und sogar über Jahre hinweg überall behauptet hat, es wäre nicht sein Sohn und darüber hinaus gabs noch ein paar Beleidigungen in Richtung Sohn und sogar Morddrohungen. Zwischenzeitlich war der Erzeuger im Ausland, da er hier polizeilich gesucht wurde. Mir wurde bei der Scheidung auch das alleinige Sorgerecht zugesprochen, weil der Erzeuger mit dem " brotfressenden Kostenfaktor" ( so nannte er unsern Sohn) nichts zu tun haben wollte. Unterhalt hat er ganz am Anfang mal gezahlt- aber auch nur in der Bewährungszeit, nach der Gerichtsverhandlung wegen Unterhaltspflichtverletzung, danach gabs keinen Cent mehr. Wie würde sich das denn da verhalten?
Mein Zweitgeborener aus erster Ehe hatte noch nie Kontakt zu seinem Erzeuger, weil dieser ihn von Anfang an nicht wollte und sogar über Jahre hinweg überall behauptet hat, es wäre nicht sein Sohn und darüber hinaus gabs noch ein paar Beleidigungen in Richtung Sohn und sogar Morddrohungen. Zwischenzeitlich war der Erzeuger im Ausland, da er hier polizeilich gesucht wurde. Mir wurde bei der Scheidung auch das alleinige Sorgerecht zugesprochen, weil der Erzeuger mit dem " brotfressenden Kostenfaktor" ( so nannte er unsern Sohn) nichts zu tun haben wollte. Unterhalt hat er ganz am Anfang mal gezahlt- aber auch nur in der Bewährungszeit, nach der Gerichtsverhandlung wegen Unterhaltspflichtverletzung, danach gabs keinen Cent mehr. Wie würde sich das denn da verhalten?
Dein Sohn hätte mE gute Chancen aus der Zahlpflicht entlassen zu werden.
Sorry, ich habe euch gerade erst gelesen. Meine Aussage bezieht sich auf §1611 BGB: (1) Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht. Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre Das trifft für den Fall zu, dass das Kind selbst nie Unterhalt erhalten hat, so auch die Aussage des Jugendamtes, als ich die Unterlagen für meine volljährige Tochter erhielt. Ihr könnt mir glauben - ich werde alles daran setzen, dass man meine Tochter nicht zwingen wird, zu zahlen. Wenn sie es freiwillig tun möchte, ist das etwas anderes.
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