Mimo
Hallo Ihr Lieben, meine Tochter geht seit letzten September in das Tagesheim. Jetzt bekam ich eine Nachricht von der Zentralen Gebührenstelle Lhst München. Dort wird festgehalten, daß ich die monatliche Grundgebühr nicht zahlen muss, da ich nicht über 15.000 € komme und das Verpflegungsgeld zur Hälfte erlassen wird??? So ich zahle aber seit september letzten Jahres das volle Verpflegungsgeld. Bekomme ich dann den Rest erstattet? Unten steht noch die Ermäßigung gilt nur von 09/2010 - 08/2011. Habt Ihr da Erfahrungen? LG Mimo
hallo mimo, am besten fragst du bei der stelle nach, die diesen bescheid erlassen hat. fuer mich hoert sich das jetzt so an, als ob du den antrag fristgerecht gestellt hast, die bewilligung aber erst so spaet gekommen ist. also muesste das, was du lt. bescheid zuviel gezahlt hast, auch wieder rueckerstattet werden. ich schaetze du musst jaehrlich einen neuen antrag stellen, so war es damals bei mir auch?! lg, martina
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