Holzkohle
Hallo, der KV ist mit insgesamt fast 1000 Euro in den Miesen bei uns, wurde jetzt nachträglich ausgerechnet. Stellt sich mal wieder tot. Wurde angeschrieben, nichts passiert. Ich hatte im Dez schon einmal einen Antrag auf UHV eingereicht, der wurde dann abgelehnt, weil der KV in der Zwischenzeit Unterhalt zahlte. Jetzt zahlt er wieder seit zwei Monaten nicht (und hat eben auch noch oben aufgeführte Außenstände) und mir wurde vom Jugendamt, das die Beistandschaft hat, nahegelegt, wieder einen Antrag auf UHV einzureichen - äh, nur für mich zum Verständnis - ich muss jetzt NICHT noch mal ALLES einreichen oder? Ich kann mich doch auf meinen alten Antrag berufen? Geändert hat sich nix. Und warum zum Teufel geht keiner in die Zwangsvollstreckung? Ich hab einen vollstreckbaren Titel! Danke
Wie begründet denn deine Beistandschaft, dass sie nicht vollstreckt?
Das würde alles zu lange dauern.... Bis der Gerichtsvollzieher da ist.... Wenn der die Tür nicht aufmacht... gucken Sie mal, zwischendurch zahlt er doch immer mal...
ich habe wirklich eine ganz tolle Sachbearbeiterin - ich mag ihr nicht an den Karren fahren und sagen, ich geh jetzt zum Teamleiter, wenn sie nichts machen... :( Ich habe dem KV jetzt mit ZV gedroht, das hat beim letzten Mal auch schon geholfen.
>>ich habe wirklich eine ganz tolle Sachbearbeiterin Nein, hast Du nicht. Du hast vielleicht eine nette (menschliche) Sachbearbeiterin. Aber toll in ihrem Job ist sie nicht. Sonst wäre der Titel sofort vollstreckt worden. Die Tür nicht aufmachen macht er auch nur einmal... Wenn Nicht-Zahler so betüddelt werden, ist doch klar, dass sie es immer wieder versuchen. Bei Erwachsenen funktioniert das mit der Konsequenz genauso wie bei kleinen Kindern auch!
Wenn da ein Titel ist, dann dauert das doch gar nicht lange - habe ich gehört? Klingt so als sei deine freundliche Sachbearbeiterin eher so weich drauf, das bringt dir nicht viel. Hast du schon mal (unverbindlich) mit einem GV über den Ablauf einer Vollstreckung gesprochen? Vielleicht fluppt es wirklich besser, wenn du den einmal dort vorbei schickst. Oder aber er lässt sich in Zukunft jedes Mal vom GV bitten - man weiss es nicht vor dem Praxistest. Aber so klingt es wirklich danach als wimmelte dich die Beistandschaft ab: Anderen geht es doch vieeel schlechter, da fließt nie Geld!
Der Gerichtsvollzieher läuft meines Wissens erst los, wenn er sein Geld bekommen hat. D.h. man muss in Vorleistung treten. Klar ist der Gläubiger verpflichtet, die Kosten zu erstatten. Nur wie kommt man praktisch ran?
Der Gerichtsvollzieher treibt die Kosten ja gleich mit ein. Will heißen, die 20 Euro für die Vollstreckung (plus ggf. Portokosten und ähnliches) werden schon in der Aufstellung der Gesamt-Pfändungssumme mit aufgenommen.
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