Mitglied inaktiv
beim umgang? ich hatte es mir ja schon fast gedacht, aber nun hab ich grad ne sms von meiner nachbarin/ ehemals besten freundin bekommen was für eine schlechte mutter ich doch sei, dass ich nedmal was zu trinken mitgebe. sie war wohl sonntag noch drüben bei meinem nochmann und hat ihm ne flasche apfelschorle für meinen nils gebracht. naja, die denkweise ist recht einseitig wie ich finde, könnte man ja auch anders auslegen, dass der papa nedmal was daheim hat. LG Mel
Wie bescheuert doch Ex-Ehepartner und Ex-Freunde sein könnten. Ich lösche grundsätzlich alle SMS von ehemaligen Freunden und der Familie meiner Frau ungelesen, soweit das eben geht. Am besten gar nicht reagieren oder ein freundliches Danke ohne weiteren Zusatz.
Wenn das andem wäre bei "uns" würde ich mich mal mit dem "netten" Ex hin setzen und Ihm ganz klar sagen,das wenn das Kind bei Ihm ist,er dafür Sorge zu tragen hat das gefälligst Essen und Trinken im Haus ist.ER braucht doch schliesslich auch Lebensmittel und getränke oder lebt er nur von Luft ??? Wenn er nicht dazu in der Lage ist das Kind zu verpflegen kann er es eben nicht mehr bekommen oder muss es bei Euch besuchen kommen.Punkt.
Entschuldigung wenn ich mich hier so reindrengel! Ich hab es nur etwas mit verfolgt. Mich würde mal interessieren, ob es da keine einheitliche Regelung/kein Gesetz gibt? Ich glaub die Nachbarin würd mich am meisten nerven! LG Maike
ich hab keine ahnung ob das geregelt ist. aber so rein vom gewissen her, würde ich doch meinem kind jeen wunsch erfüllen, wenn ich ihn so selten seh. aber er will ja auch ned öfter. naja. LG Mel
Klar hast du Recht! Man bekommt angemeldeten Besuch und der muß seine eigene Verpflegung mitbringen?! Und dann noch das eigene Kind! Ich dachte nur dass man ihm dann ja was unter die Nase halten kann!
Hallo, hatte ja schonmal im anderen Forum geschrieben was ich davon halte, was dein Ex da macht- nämlich nix!!! Was ich jedoch auf jeden Fall mal prüfen würde, wäre die Rechtslage! Ich glaube zu wissen, das der Elternteil der Unterhalt zahlt, damit ALLE finanzielle Pflichten abgegolten hat (außer Extrazahlungen wie z.B. Klassenfahrten)! Damit hätte er ja dann das Recht darauf, das du eurem Kind die Verpflegung mitgibst! Es geht nicht darum ihn zu verteidigen, denn ich finde das Verhalten des KV absolut *sorry* krank, aber wenn dem so wäre könntest du eben NICHT darauf bestehen das er das Kind versorgt! Emotional /moralisch finde ich dieses Verhalten unmöglich! Wie Andere schon sagten, wenn Besuch kommt, den "versorge" ich ja auch! LG 2002/05
Hi! Nein, soweit ich weiß hast du nicht REcht. Auch wenn er Unterhalt zahlt, er muss das Kind verpflegen solang es bei ihm ist. Ansonsten würde das ja heißen wenn das Kind im Sommer z.b. 2 Wochen bei ihm verbringt dass er nur halben Unterhalt zahlen müsste. Nein nein, so einfach ist das nicht. Und das ist gesetzlich geregelt soweit ich das weiß. er muss das Kind versorgen und trotzdem Unterhalt zahlen lg max
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