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Er hat das Konto unseres Kindes geplündert :-(

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Hallo Ihr, bin total fertig :-( Wir hatten zur Geburt unseres Sohnes ein Konto für ihn eröffnet, wo Geld drauf ging, was er zu Geburstag, zur Taufe usw. bekommen hat. Mein Ex hatte das immer verwaltet, freiwillig pro Monat noch 20 Euro eingezahlt. Ich habe ihm diesbezüglich immer vertraut und wollte aber jetzt die Kontoauszüge vom vergangenen Jahr haben. Er sagte mir dann, dass das Konto leer ist.... da waren über 1000 Euro... Keine Begründung (er arbeitet Vollzeit als Buchhalter), auf die Aufforderung meinerseits, dass ich das Geld für Jonas zurückgezahlt haben möchte, kommt nur: kannste gern wollen, aber da is nix zu holen. Ich bin so wahnsinnig enttäuscht, ich hätte ihm das nie zugetraut...niemals. Mir geht es auch nicht um die Summe, sondern ich frage mich, wie skrupellos man eigentlich sein muss, um sowas zu machen. Traurige Grüße, von kruemel :-(


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mein EX hat es auch geleert- mehr als 1400.- obwohl wir damals bei der Bank etwas gemacht haben das man nur zusammen abheben kann aber der wo das Sparbuch etc hat kann abheben ;o(


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Aber das ist doch nicht normal...sowas geht doch nicht...


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hi wir haben damals auch ein gemacht,aber er hat es nicht geplündert,sondern ich,wir waren beide eingetragen,hab es schließen lassen und ein neues auf meinen namen machen lassen,da er sich an den monatl. einzahlungen nicht beteiligen wollte sondern selber eins für die kleine machen wollte. ich find sowas ganz traurig,davon sollen sie doch später vielleicht mal den führerschein etc machen. gruß carina


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ich frage mich gerade,ob solche menschen auch nachts ins kinderzimmer schleichen und das sparschweinchen ihrer kinder zertrümmern...schrecklich


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sprachlose Grüße!


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ja das machen sie


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... Ihr nur gemeinsam verfügungsberechtigt seid! Wenn Ihr einzelverfügungsberechtigt gewesen seid, kannst Du nur direkt gegen ihn vorgehen. Anzeige wegen ungerechtfertigter Bereicherung, sofern das Konto auch auf Deinen Sohn ausgestellt ist. Sofern Ihr nur gemeinsam Abhebungen tätigen könnt, ist es ein Fehler der Bank, da sie nicht hätten auszahlen dürfen. Insofern würde ich versuchen das Geld von der Bank zurückzubekommen. Ich finde es auch absolut enttäuschend und, dass er sich nicht schämt! Bei meinem Ex habe ich penibelst darauf geachtet, dass wir für das Konto unserer Tochter ausschließlich gemeinsam verfügungsberechtigt sind. Die Bank hat mir damals bestätigt, dass sie damit nur Auszahlungen ausführen dürfen, wenn beide Unterschriften vorhanden sind. Klär das nochmal ab. Vg Claudia


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Sowas finde ich mehr als dreist !!! Mein Ex hatte seit der Geburt unseres Sohnes auch einen Sparer angelegt, monat. 50 Euro, so wie bei seinem 1. Sohn. Ich denke mal, das er den schön brav wieder aufgelöst hat, fragen werde ich ihn nicht.... Sein Spruch war immer: willst du in das Himmelreich, halte deine Kinder gleich haha, dann kommt er ja jetzt wohl in das große heiße.... :-) Susi


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wirklich furchtbar. wir haben auch gemeinsames verfügungsrecht für jonis konto gemacht. allerdings verwalte ich es. ich glaube noch nicht einmal, dass er die nummern hat. zudem bekommeich aller halbes jahr einen auszug von dem konto. ich würds ihm nicht zutrauen, aber wenn er es täte, würde ich mir das gled auf jeden fall zurückholen... tut mir sehr leid für deine kleine maus...


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...habe vor gar nicht allzu langer Zeit dazu einen Artikel gelesen, dass NIEMAND berechtigt ist, Geld vom Konto des Kindes abzuholen. Kinder können später - wenn sie volljährig sind - die entsprechende Person auf Rückzahlung verklagen. In der Praxis haben wir das natürlich auch schon gemacht, allerdings haben wir die Gelder nur "umgeschichtet" - vom Sparbuch auf Fonds, von einem Fonds in einen anderen, von den Fonds bei der derzeitigen Lage auf ein hoch verzinstes Sparbuch, insofern ist es rein technisch möglich, aber der Geldfluß ist in diesem Falle ja nachvollziehbar. Vielleicht solltest Du Deinem Ex das mal unter die Nase reiben. Kommt allerdings darauf an wie Euer Verhältnis sonst so ist - also ob Du es Dir mit Deinem Ex deswegen verscherzen willst, wenn Du jetzt auf Rückzahlung bestehst (ich weiss allerdings nicht, ob Du das jetzt schon darfst oder ob es tatsächlich das Kind selbst machen muss). Erkundige Dich auf jeden Fall, ob ein Bankfehler vorliegt (lies Dir die Bedingungen durch, eine Bank gibt Fehler niemals zu) und sonst überlege Dir, was Du tun willst.


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Nicole-Mami hat recht. Die Bank hätte das Geld des Kindes an niemanden so einfach auszahlen dürfen. Sie hätte den Kindsvater in besagtem Fall darauf hinweisen müssen, dass das "eigentlich" nicht geht. Mindestens. An Deiner Stelle würde ich bei der Bank nachhaken und sie darauf aufmerksam machen und sie zur Rückholung auffordern.