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@emfut: Hortsatzung - Du als Elternbeirat

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Liebe Elisabeth, vielleicht kannst Du mir als Hort-Elternbeirat im Vorfeld weiterhelfen. Kann man ein Kind - ohne Veränderung der Buchungszeiten und damit weiteren normalen Bezahlung - für 2 Tage die Woche längerfristig aus dem Hort nehmen? Hintergrund: Aufgrund der alten Problematik wie auch neu hinzugekommenen Symptomen wurde nach langer Diagnostik Feli dringendst eine Psychotherapie angeraten, die möglichst sofort beginnen sollte. Aufgrund der Vielzahl und Bedeutsamkeit der Symptomatiken lehnen die meisten Therapeuten - wir haben ja auch nur einen bestimmten Zeithorizont zur Verfügung - eine Therapie ab. Nun habe ich über eine zuverlässige Quelle eine Therapeutin an der Hand, die aber nur in der Mittagszeit, d.h. direkt nach der Schule, Zeit hätte. Sobald sie zu anderen Zeiten wieder etwas frei hätte, könnten wir wechseln. Feli muss 2x die Woche hin, darf aber auch lt. Diagnostik ihre sozialen Kontakte, wenn irgend möglich, nicht verlieren. Meinst Du, ich hätte hier eine Chance, dennoch den Hortplatz zu behalten? Dank Dir. Vg Claudia


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bin zwar nicht elisabeth, weiß aber trotzdem was als ich schwanger mit selina war, habe ich mal bei uns im hort nachgefragt, ob ich val rausnehmen muß, weil sich ja meine voraussetzungen geändert haben, denn ich wollte dann 2 jahre in elternzeit gehen und wär ja daheim gewesen. damals wurde mir von der leitung gesagt, wenn ich den platz habe, hab ich ihn und gut is. träger war die kath. kirche, weiß ich nicht, ob das wichtig ist....


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Danke. Aber was ich so mitbekommen habe tickt da die LH München ein wenig anders, gerade auch, weil die Hortplätze so knapp sind.


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bei uns waren sie auch knapp.....habe auch jetzt mit viel glück einen bekommen. frag doch einfach die leiterin! im prinzip dreht sich doch immer und alles nur ums geld und wenn du weiter zahlst??...


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Ich muss mit der Leitung sprechen, das ist klar, aber ich wollte eben vorher wissen, ob sie uns ausschließen kann, da Feli nicht mehr zu den gebuchten Zeiten voll kommen würde. Und da gibt es in den Statuten eben so einen Passus, der aber aus meiner Sicht Spielraum zulässt. Der Hort war ja am Anfang der Diagnostik eingebunden und sie wissen, dass die Therapie kommt. Bei 1x die Woche - war ursprünglich so geplant - war es für die noch okay. Als ich dann sagte, dass es wahrscheinlich 2x die Woche sein wird haben sie schon gezuckt. Und das betraf zu dem Zeitpunkt die Tatsache, dass ich Feli einfach früher hätte abholen müssen und nicht, dass ich sie an den Tagen komplett rausnehmen muss. Rein theoretisch könnte ich sie nach der Therapie hinbringen, aber ich denke, das wird dann Feli zuviel und sie würde dann mitten reinplatzen in die Aktivitäten und das wäre dann für die Gruppe nicht so gut.


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in der gtb von val gab es auch solche vorschriften, denn sie wäre nicht mehr subventioniert worden, wenn die kinder nicht zum größten teil voll da gewesen wären. aber: es muß immer ausnahmen geben dürfen, das bei euch ist ja nicht aus jux und dollerei, sondern medizinisch notwendig und auch nicht auf ewig. das schuljahr ist rum und ein ende der therapie ja auch absehbar....so habe ich es zumindest verstanden.


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Therapie dauert mindestens 1 Jahr. Ich hoffe halt nur, dass wir baldmöglichst einen späteren Termin bekommen und nicht mehr um die Mittagszeit. So könnte Feli wieder mehr am Hortgeschehen teilnehmen und sie liebt den Hort und hat dort eben auch richtig gute Freunde gefunden.


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bin auch nicht emflut aber auch im Elternbeirat des Hortes ;-) Im Prinzip geht es bei den Buchungszeiten erstmal ums Geld. Du kannst ja unterm Jahr die Buchungszeiten auch nicht ändern. Und selbst wenn du jetzt an 2 Tagen nicht kommst - für die 2 Tage finden die kein neues Kind - an den anderen 3 tagen geht sie ja - oder? Von daher wird es ihnen lieber sein - weil du ja weiter zahlst - wenn alles so bleibt. Rein Vernunftsmässig - wer bucht schon für 2 nachmittage den Hort ;-) Und ausserdem ist es nur vorrübergehend und man weiß ja nie wann ihr da eine spätere Zeit bekommt - das kann u.U. ja schnell gehen. Ich würde jetzt sagen - dürfte kein Probs sein - zumindest würde ich in so einem Fall dafür sein, dass der Hortplatz bleibt weil für die 2 Tage eh kein anderes Kind kommt. LG Carmen


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Das kommt auf die Hortleitung an. Leider, leider, leider muß streng genommen eine Hortleitung, die sowas zuläßt, mit einer Abmahnung rechnen - oder mit einer Minderung der Zuschüsse und des Personals. Hintergrund: Die Gebühren, die man zahlt, decken ja nicht die gesamten Kosten und werden außerdem an die Stadt gezahlt. Die Stadt legt was drauf und zahlt das Geld an den Hort (bzw. schickt Personal) - aber nur dann, wenn die Kinder auch zu den gebuchten Zeiten anwesend sind. Es reicht also nicht, Zeiten zu buchen und zu bezahlen - die gebuchten Zeiten müssen auch in Anspruch genommen werden. Damit soll verhindert werden, daß jemand sich einen Platz "freihält", obwohl er ihn nicht braucht - schließlich zahlt die Stadt dann die Zuschüsse für den Platz und das Personal, obwohl da nichts zu bereuen ist. Aus den Buchungszeiten errechnen sich die Zuschüsse, die der Hort bekommt, und auch der Personalschlüssel. Der Hort muß die Anwesenheiten an das Schulreferat melden und führt zu diesem Zweck auch eine Liste darüber, welches Kind wann abgeholt wird. Es geht natürlich nicht um 10 Minuten hin oder her, die Buchungszeit wird ja in Stunden gerechnet. Aber so im Groben sollten auch noch ungefähr 10 Kinder um 17:00 Uhr in der Gruppe sein, wenn 10 Kinder bis nach 17:00 Uhr gebucht sind. Mal sind es 11, mal sind es 9, aber im Schnitt sollte es hinkommen. Wenn die Hortleitung ihr Gewissen auspackt und eine ganz Genaue ist, dann wird sie keine "unanwesenden" Kinder melden. Wenn ein Kind dauerhaft zwei Mal die Woche "fehlt", dann fällt das auf. Der Hort bekommt weniger Zuschüsse, und es wird Personal abgezogen - auch mitten im Jahr, notfalls. Manche Hortleitungen zählen nicht so genau durch sondern melden, was so ungefähr da war *zwinker*. Dann fällt das nicht auf, es werden keine Gelder und kein Personal abgezogen - aber wenn jemand petzt oder es sonst irgendwie doof kommt, dann kommt das raus und kann zu einer Abmahnung führen. Was ich nicht weiß: Evtl. gibt es eine Sonderregelung für "dringende Fälle" wie Deinen. So oder so: Rede mit der Leitung. Erkläre Deine Situation und frage, ob es okay ist oder ob es zu Schwierigkeiten kommt. Unter den o.g. Umständen hätte ich jedes Verständnis, wenn eine Hortleitung das nicht machen möchte (es sei denn, es gibt eine Ausnahmeregelung). Aber wenn man nett fragt und die Situation erklärt, hat man m.E. gute Chancen, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten paßt.... Gruß, Elisabeth.