Leoni00
Hallo Bin neu hier und dachte mir ich frag dann mal gleich was ! Ich bin jetzt in der 31 ssw . Wollte mich halt schonmal erkundigen bei manchen sachen Es geht um die Eltern Zeit / eltern geld. Ich bin vom partner getrennt also dann alleinerziehend. habe einen festen job. jetzt bin ich am überlegen ob ich 2 oder 3 jahre eltern zeit mache und wie das dann mit dem geld so läuft????? was mich auch intressiert wie das ist wenn ich 3 jahre nehme , aber mein kind aber nach 2 jahre in den kindergarten steck geht das . und wie ist das mit den elterngeld bei allem einzelnen
Hallo! Bin auch in der 30. SSW schwanger. Elterngeld bekommst du nur 14 Monate. Also wenn du in einem festen Arbeitsverhältnis bist, überlege es dir gut. Nach Ablauf der 14 Monate bliebe nur Harzt 4 , bzw. der Kindsvater ist dir ja auch zu Betreuungsunterhalt verpflichtet, sofern zahlkräftig genug. Aber wie und ob das im tatsächlichen Leben auch immer durchgesetzt werden kann, konnte mir zumindest noch keiner sagen. Warum willst du dein Kind mit 2 in den Kindergarten geben, wenn du noch zu Hause bist? Weiß nicht, wie bei dir die Betreuungssituation ist, aber in den meisten Teilen Deutschlands ist sie schlecht. Und dann hoffe ich doch, dass die freien Plätze an arbeitende Mütter gehen. Und Hartz 4 oder Betreuungsunterhalt dürfte dir dann wohl auch nicht zustehen, schließlich könntest du arbeiten gehen. Versuche doch im Rahmen der Elternzeit nach 14 Monaten reduziert arbeiten zu gehen. LG Jamelek
ja das wollte ich wissen , ne dann werde ich auch nur die 2 jahre nehmen. na dachte halt weil man gesagt bekommt das ein 3 jahre zu steht an elternzeit und die dann auch ausnutze , aber das kind halt mit 2 in den kindergarten tu fördert ja auch und tut dem kind gut. das der vater betreungsgeld zahlen kann ne eher weniger wie läuft das denn ab ?
ich würde an deiner Stelle auch erstmal nur die zwei Jahre beantragen. Sollte es Betreuungsprobleme dann geben, kannst du die Elternzeit auf 3 Jahre ohne Zustimmung vom Arbeitgeber einfach verlängern. Elterngeld endet spätestens mit dem 14 Lebensmonat, vorausgesetzt du lässt es dir nicht hälftig auszahlen, hier dann wahrscheinlich mit dem 24. Lebensmonat. LG Julia
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