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Elternzeit Ende aber KI-TA Platz erst später

Elternzeit Ende aber KI-TA Platz erst später

Mafine1

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Hallo, Mein Problem ist das meine Elternzeit am 23.5. endet und ich einen KI-TA Platz erst ab 1.8. bekomme. Bin alleinerziehend und hab auch niemanden der aufpassen könnte. Was mach ich mit meinem kind in der Zwischenzeit? Wenn ich nicht arbeiten geh dann kommt auch kein Geld rein, ausser Kindergeld. Gibts da Überbrückungsmöglichkeiten?


Port

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Antwort auf Beitrag von Mafine1

Ist Dein Kind dann mindestens 1 Jahr alt? Dann hast Du einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung. Drohe damit, den Verdienstausfall geltend zu machen gegen die Stadtverwaltung, dann geht das in der Regel schnell mit dem Platz.


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von Port

das hat damals in Muc auch niemanden interessiert, Port :( Ich würde gucken, ob ich für den Übergang eine Tagesmutter ranbekomme. Und ich würde vielleicht in der Firma mal nachfragen, wie es mit einer Beteiligung an den Betreuungskosten aussieht. Vielleicht bekommst Du es so gewuppt.


Port

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Wann war denn "damals"? Heute gibt es nunmal den gesetzlichen Anspruch ab 1. Geburtstag des Kindes und da zählt auch nicht, dass das neue Kindergartenjahr erst im August beginnt. Man kann das einklagen und ggf. Regressansprüche geltend machen. Wer nichts unternimmt oder nicht wenigstens damit droht, der hat eben ein Problem. Oft bei Frau Bader gelesen.


Chaka!

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Antwort auf Beitrag von Port

Der Rechtsanspruch geht aber nur über 4 Stunden in IRGENDEINER Kita. Zumindest in Niedersachsen. 4 Stunden reichen idR nicht - und man möchte sein Kind ja auch lieber in eine Kita bringen, zu der man Vertrauen hat. Wenn also Verlängerung der Elternzeit nicht in Frage kommt: Tagesmutter suchen, im privaten Umfeld suchen, den Papa mit einbinden... Übrigens bitte auch noch bedenken: Ein Kita-Platz zum 1.8. bedeutet nicht automatisch „Betreuung ab dem 1.8.“ - konkret kann die Eingewöhnung auch später losgehen - und sie dauert ja auch noch ein paar Wochen... Ein Kita-Jahr geht - wie ein Schuljahr- vom 1.8. bis zum 31.7. - unabhängig davon wie im Sommer die Ferien liegen...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mafine1

Ich bin auch für eine tagesmutter für die Zeit der Überbrückung. Ich würde aber nicht beim Arbeitgeber vorsprechen sonder den Vater mit ins Boot nehmen. Der Vater muss die Kinderbetreuungskosten dann zusätzlich hälftig zum Unterhalt bezahlen


Muts

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Antwort auf Beitrag von Mafine1

erkundige Dich nach einer Tagesmutter.


Mafine1

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Antwort auf Beitrag von Muts

Beim Jugendamt dann oder?!