Mafine1
Hallo, Mein Problem ist das meine Elternzeit am 23.5. endet und ich einen KI-TA Platz erst ab 1.8. bekomme. Bin alleinerziehend und hab auch niemanden der aufpassen könnte. Was mach ich mit meinem kind in der Zwischenzeit? Wenn ich nicht arbeiten geh dann kommt auch kein Geld rein, ausser Kindergeld. Gibts da Überbrückungsmöglichkeiten?
Ist Dein Kind dann mindestens 1 Jahr alt? Dann hast Du einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung. Drohe damit, den Verdienstausfall geltend zu machen gegen die Stadtverwaltung, dann geht das in der Regel schnell mit dem Platz.
das hat damals in Muc auch niemanden interessiert, Port :( Ich würde gucken, ob ich für den Übergang eine Tagesmutter ranbekomme. Und ich würde vielleicht in der Firma mal nachfragen, wie es mit einer Beteiligung an den Betreuungskosten aussieht. Vielleicht bekommst Du es so gewuppt.
Wann war denn "damals"? Heute gibt es nunmal den gesetzlichen Anspruch ab 1. Geburtstag des Kindes und da zählt auch nicht, dass das neue Kindergartenjahr erst im August beginnt. Man kann das einklagen und ggf. Regressansprüche geltend machen. Wer nichts unternimmt oder nicht wenigstens damit droht, der hat eben ein Problem. Oft bei Frau Bader gelesen.
Der Rechtsanspruch geht aber nur über 4 Stunden in IRGENDEINER Kita. Zumindest in Niedersachsen. 4 Stunden reichen idR nicht - und man möchte sein Kind ja auch lieber in eine Kita bringen, zu der man Vertrauen hat. Wenn also Verlängerung der Elternzeit nicht in Frage kommt: Tagesmutter suchen, im privaten Umfeld suchen, den Papa mit einbinden... Übrigens bitte auch noch bedenken: Ein Kita-Platz zum 1.8. bedeutet nicht automatisch „Betreuung ab dem 1.8.“ - konkret kann die Eingewöhnung auch später losgehen - und sie dauert ja auch noch ein paar Wochen... Ein Kita-Jahr geht - wie ein Schuljahr- vom 1.8. bis zum 31.7. - unabhängig davon wie im Sommer die Ferien liegen...
Ich bin auch für eine tagesmutter für die Zeit der Überbrückung. Ich würde aber nicht beim Arbeitgeber vorsprechen sonder den Vater mit ins Boot nehmen. Der Vater muss die Kinderbetreuungskosten dann zusätzlich hälftig zum Unterhalt bezahlen
erkundige Dich nach einer Tagesmutter.
Beim Jugendamt dann oder?!
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