lara9
Hallo, meine Tochter ist beim Jugendamt als Erzieherin beschäftigt. Die Beziehung ist 3 Wochen nach der Entbindung zerplatzt wie eine Seifenblase. Meine Tochter hat eine einjährige Elternzeit beantragt. Nun ist mein Enkel 8 Wochen zu früh auf die Welt gekommen. Das Elterngeld wurde sofort nach der Geburt bezahlt. Die Elternzeit begann aber erst im Februar 2013 und endet auch erst im Februar 2014. Im Februar 2014 darf Sie laut Aussage des Arbeitgebers erst wieder voll arbeiten. Das Elterngeld endet aber im Oktober. Nun muß Sie bis Februar Geld von der Arbeitsagentur beziehen. Sie soll eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben und Bewerbungstrainings mitmachen, obwohl sie einen festen Job als Erzieherin hat und ihr Kind auch mit in die Kita nehmen kann, wenn sie wieder arbeiten geht. Meine Frage: Ist das rechtens eine festangestellte Erzieherin, die sowieso in 5 Monaten Ihren Job wieder macht zu solchen Vereinbarungen zu zwingen.
Die Elternzeit endet am 1. Geburtstag - 12 Lebensmonat - bis dahin müßte sie Elterngeld, Kindergeld, Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt bekommen ggfls. ergänzende Leistungen. An den Maßnahmen kann sie nicht teilnehmen, weil sie keine Kinderbetreuung hat *basta*. Natürlich kann die Arge versuichen deine Tochter besser zu vermitteln um eine Bedürftigkeit von Mutter & Kind in den nächsten Jahren zu vermeiden.
Mit dem Sachbearbeiter bei der Arge noch mal reden. Darauf hinweisen, dass sie nicht arbeitslos, sondern lediglich in Elternzeit ist. Wenn sie AE ist, kann sie 14 Monate (ggf. abzüglich 2 Monaten Mutterschaftsgeld) beziehen. Ggf. den Antrag ändern. Ich kenne einige Mütter, die die kompletten 3 Jahre Elternzeit genommen haben und nach Zahlung des Elterngeldes auf H4 angewiesen waren. Keine hat eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben oder an Bewerbertrainings teilgenommen. Sie sind ja alle wieder nach der EZ arbeiten gegangen.
dooch ich war auch auf h4 in der elternzeit angewiesen und ich musste auch eine eingliederungsvereinbarung unterschreiben.. in der stand aber ganz deutlich drin das ich nicht vermittelt werden kann... keine ahnung wieso das so hieß... aber dort stand drin das ich in elternzeit bin und sowas.. LG
Eingliederungsvereinbarung: ja. Wat mutt, dat mutt. Die heilige Bundesagentur für Arbeit will das so haben. Allerdings, da dürfte in diesem Falle nichts "Gefährliches" stehen, nur die Feststellung, daß sie derzeit nicht vermittelt werden kann (wie erstaunlich!), weil sie in Elternzeit ist, außerdem muß sie derzeit sich auch gar nicht um Arbeit bemühen, da das Kind jünger ist als 3 Jahre. Das führt uns zu Bewerbungstrainings: NEIN! Abgelehnt. Erstens, Kind unter 3, s.oben, zweitens: Sie HAT einen Job. Fertig! Mein Rat: Nochmals zum Arbeitsvermittler, Eingleiderungsvereinbarung lesen und ggf. unterschreiben, alles weitere ablehnen, notfalls Teamleitung verlangen und dann alles mit der klären. Am besten eine Person des vertrauens mitnehmen. Alles Gute Ralph
Die letzten 10 Beiträge
- Elternabend, wenn nur ein Elternteil verfügbar ist?
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.