Mitglied inaktiv
hallo,weiss jemand ob ein kind ab einem bestimmten alter alleine den nachnamen entscheiden darf,wenn mutter wieder geheiratet hat? ohne zustimmung des ex..danke,kerstin
wer hat das Sorgerecht? haben es beide, MUSS der vater zustimmen, oder man muss es vor Gericht erwirken hat die Mutter es, darf sie entscheiden trägt das Kind den namen des vaters, muss der Vater zustimmen, auch wenn er kein SR hat. tut er dies bicht, kann man auch dies vor Gericht erwirken
...tut er dies nicht, kann man auch dies vor Gericht erwirken... und wird keinen Erfolg haben! Hab es schonmal erzählt, es gibt hier bei uns einen Jungen der den Nachnamen des verstorbenen Ex Mannes seiner Mutter hat. den er niemals kennengelernt hat, warum auch! Der Bub lebt beim seinem Vater, und die Mutter hat Ihren Mädchennamen wieder angenommen.
etc etc
sagte mir gerade jemand vom standesamt... *g*
Also wen der Vater Kontakt hat und nicht zustimmt wird kein Richter der Welt das machen..., meine Einschätzung.
und das alles reibungslos funktioniert, wird der Vater hoffentlich selbst zustimmen, da sollte der Weg über das gericht garnicht nötig sein und wie gesagt, Heirat ist ein guter Grund
Da würde ich niemals zustimmen, für kein Geld der Welt! Warum auch?
DAS KIND ES DOCH MÖCHTE??? *blöd guck* ist dir der wunsch deines eigenen Kindes also egal? *grübel*
Wie alt ist den das Kind?
wir kriegen hier ja nur Brocken hingeworfen und keine Fakten ;-) "ob ein kind ab einem bestimmten alter alleine den nachnamen entscheiden darf,wenn mutter wieder geheiratet hat?"
Alleine bestimmen ohne Zustimmung des Ex nicht, aber ab dem 5. Geburtstag wird ein Kind gerfagt, ob es überhaupt einbenannt werden will, wenn das jeweilige Elternteil es beantragt hat. Meine beiden Großen wurden einbenannt, da Ex1 eh nichts mit ihnen zu tun haben wollte und Ex2 und ich auf MEINEN Nachnamen geheiratet haben (also nicht der Name eines Mannes, mit dem sie nicht verwandt sind).Trotz alleinigem Sorgerecht meinerseits mußte Ex1 zustimmen, da sie ja seinen Namen trugen. Ich hatte die Wahl, das entweder gerichtlich durchzusetzen (was ich auch gemacht hätte, da SEIN Name hier mehr als negativ behaftet ist und meine Große sich sehr schämte, so zu heißen (der Mittlere war noch sehr klein, er kannte und kennt seinen Vater überhaupt nicht) oder auf Exens Wunsch einzugehn und ihm zu bescheinigen, daß ich niemals eine Unterhaltserhöhung fordern würde (vom Jugendamt wurde mir gesagt, das wäre eh nichtig, ich soll drauf eingehn, wenn ein Vater auf solche Art und Weise seine Kinder "verkauft" und sich eh nie um die Kinder kümmert, dann wäre es besser, sie tragen den Namen der Mutter, und was den Unterhalt angeht, so gibt es Gesetze und über die kann er sich nicht stellen, er wäre nunmal nicht Gott).
Heirat hat nichts mit Namensaenderung zu tun. Die Mutter muss da weder ihren Namen, noch den ihrer Kinder aendern. Warum so einen unnoetigen Aufwand?
Die letzten 10 Beiträge
- Plötzlich teilzeit allein mit 2 jungs
- Trennung vom Kindsvater
- Hilfe - Scheidung, neuer Job, neue Wohnung, neue Kita
- Wunsch nach papa
- Änderung der Umgangstage
- Umzug zu neuer Partnerin ohne Kinder
- Umzug mit Kind
- Mein narzistischer Ex treibt mich noch in den Wahnsinn
- Alleinerziehend und mit Kindern auf‘s Schiff
- Ferienwohnung, wie mit dem Kind im großen Bett schlafen, ohne das er rausfällt