Mitglied inaktiv
Heute ist mir eine 18jährige in mein Auto gefahren. Sie hat sofort gesagt, dass es ihre alleinige Schuld war und hat das auch bei der Polizei angegeben. Mein Autohaus sagte mir, dass der Schaden 1200€-1300€ ist und dass sie einen Kostenvoranschlag an die Versicherung schicken. Jetzt hat mich gerade die Mama der Unfallverursacherin angerufen und gesagt, dass ihre Versicherung auch einen Schätzer schicken will. Ist das okay? Ist das üblich? Was passier, wenn die Schätzung vom Autohaus und die Schätzung der Versicherung weit auseinanderliegen? HILFE----DANKE!!
kenn das nur vom hagelschaden, da hat auch die versicherung einen eigenen sachverständigen geschickt... ich denke mal, die beiden kostenvoranschläge werden nicht so weit auseinanderliegen....warts ab....wenn ja, kannst du immer noch zum anwalt.
ja, die Versicherung hat das Recht einen Gutachter zu schicken, die schauen es zusammen mit der Werkstatt an. Meistens kennen die sich schon.
Ja, das ist durchaus Im Rahmen des Üblichen. Warte mal das Ergebnis ab, dann kannst du immer noch weiter sehen. LG SPMFL
Ja, ist recht normal. Bei mir wars sogar so, dass der Gutachter der Versicherung einen höheren Schaden feststellte als meine Werkstatt- das war richtig gut. Konnte von einem Golf 2 auf einen fast neuen Corsa umsteigen ohne noch wirklich viel drauflegen zu müssen. Ist aber auch schon 13 Jahre her. LG Becky
Hi! Zuerst: gehts wieder? Alles OK? Und dann: da es sich hier um einen Haftpflichtschaden handelt, kannst DU den Gutachter bestimmen, solange es ein "zugelassenener" (öffentlich vereidigt oder so...) ist. Und Du kannst Dir zur Not auch einen Anwalt nehmen, auch den muß die gegnerische Versicherung zahlen. Und: WIE HOCH der Schaden schlußendlich wird, kann deinen Nachnbarn (fast) egal sein, denn sie wird pro Schaden und nicht nach Schadenhöhe hochgestuft. Liebe Grüße Désirée
Meines Wissen bestimmt der Zahler den Gutachter! Hier die gegnerische Versicherung.
Hallo Kalle, nee, bei Haftpflichtschäden darf der Geschädigte schön selbst aussuchen. DEKRA ist da immer gut. Viele Grüße Désirée
Ich hatte das auch . Den Anwalt muss die Versicherung des Schadenverursachers bezahlen und der regelt alles für Dich . Hast Post Lieben Gruß Anja
es so das der Schaden 600 € war und die Versicherung hat gesagt sie bezahlen 300 € wenn ich mehr in die Reparatur stecke , bekomme ich den Rest bei vorzeigen der Rechnung .
Es gibt aber keinen Zwang zum reparieren für mich , aber wohl einen zum kompletten Schadens Ausgleich der Versicherung .
Aber man kann es ja mal Versuchen
als Allianz , doch ich hatte schon einen Anwalt Gott sei dank selbst da wollten sie sparen , da sie einen Anwalt erst bei einen Schaden ab 1600 € sinnvoll finden , doch Sinnvoll und mein Recht waren da weit aus einander .
Halt schlecht wenn ihr Versichertet bei der Fahrerflucht gesehen wurde .
Anja
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