Mitglied inaktiv
sagen wir mal kind bekommt nie unterhalt von seinem Vater, kind sieht nie seinen Vater weil der kein interesse hat kind kennt den vater nichtmal und dann wird vater krank, oder arm oder verschuldet sich, insolvenz etc... oder oder oder... ist ja egal aus welchem grund muss das kind, dass den mann nie gekannt hat und nie was von ihm bekommen hat, fuer diesen dann gerade stehen? versteht ihr was ich meine? doofe frage ich weiss, aber sorry, beschaeftigt mich gerade
eigentlich ja,kind kann aber dagegen klagen meine ich.
Ich denke auch... ja. Ich hätte von meinem Vater sehr sehr viele Schulden geerbt, wenn das nicht seine Frau übernommen hätte und wir Kinder das Erbe an sie abgetreten hätten... denke nicht, daß es eien Rolle spielt, ob Kontakt besteht oder nicht.
PS: Bei der Verlesung damals wurde sogar der Notar blaß... es ging bei meinem Papa um eine 7!!!-stellige Zahl ![]()
Ich brauche ganz offiziell meinen Eltern keinen Unterhalt zahlen, werde auch nicht von einem Amt zur Zahlung herangezogen. Unterhalt aus mehreren Gründen verwirkt Einzelfallentscheidungen sind das aber..nur weil man den Vater nicht kennt, zählt nicht
... es geht nicht drum ihn zu unterhalten sondern eher Schulden von ihm zu erben... oder hab ich das mißverstanden? ![]()
eigentlich um alles also gerade stehen fuer einen mann der ausser der zeugung nichts fuer das kind geleistet hat sich nie darum gekuemmert, nie da war und nie interessiert war.. nie fuer das kind 1 euro gezahlt hat.. und dann muss das kind fuer diesen menschen vielleicht gerade stehen wenn es erwachsen ist???
erst Recht bei Kindern, wenn das Erbe mit Schulden belastet ist
...grundsätzlich ist man gegenüber Verwandten in auf- und absteigender Linie unterhaltspflichtig, dass gilt - grundsätzlich - auch dann, wenn der Vater nie Unterhalt gezahlt hat, sich nie gekümmert hat, das Kind gar nicht kennt... Allerdings kann man dann irgendeine "Einrede" geltend machen, und unter besonderen Umständen muss man als Kind dann doch nicht Unterhalt zahlen. Und Erbe ausschlagen ist eh eine andere Baustelle und sowieso möglich. :-)
Der KV zahlt nicht, zahlt nicht in Rente oder sonstiges ein (wird meiner Meinung nach später mal auf Sozi angewiesen sein) .... Ich habe immer dokumentiert, dass er nicht gezahlt hat und mein Sohn bräuchte - nach heutiger Rechtsprechung - wegen Unbilligkeit nicht zahlen. Dies kann sich natürlich auch mal ändern - wenn der Staat dies auch noch als Geldquelle anzapft. Ein Vater der sich nicht kümmert und nicht zahlt, hat seinen "Unterhaltsanspruch an das Kind" verwirkt. Mein Grrund zur laufenden Anzeige wg. Unterhaltspflichtverletzung :-)
Wenn ein Elternteil seiner Unterhalts- und Umgangspflicht nicht nachkommt, dann verwirkt er seinen eigenen Unterhaltsanspruch an das Kind. Der Erbanspruch des Kindes bleibt unberuehrt. Habe ich bei einer Freundin miterlebt, deren Vater sich in keiner Weise kuemmerte und dann zum Sozialfall wurde. Sie wurde vom Sozialamt zur Zahlung aufgefordert. Es ging ganz flott darzulegen, dass kein Unterhaltsanspruch seitens der erwachsenen Tochter besteht. Als er starb, kriegt sie 500 DM; die Haelfte seines weltlichen Besitzes.
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