mutti6
Eine Freundin von mir, deutsche Staatsangehörigkeit, lebt mit ihren Kindern im Nicht-Europaeischen Ausland. Sie hat 2 Kinder, die haben beide Staatsangehörigkeiten, seit 2 Jahren ist sie geschieden und hat das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen. Soziales Netz dort ist katastrophal, keine Unterstützung vom Staat, Kinder noch klein, Mutter kann nicht arbeiten, Unterhalt bekommt sie selten oder gar nicht, möchte am liebsten nach Deutschland zurück. Das Problem ist das Besuchsrecht, der Vater darf die Kinder 4 x im Jahr sehen, meine Freundin hat von einem deutschen Anwalt die Information, sie müsse für die Kosten für den Umgang aufkommen, wenn sie die Entfernung schafft. Das ist für sie natürlich nicht finanzierbar, 4 x Flüge waehrend der Hochsaison, weil das Grundschulkind ja nur in den Ferien zum Vater kann. So ist sie gezwungen dort zu bleiben, deutsche Behörden interessiert es auch nicht, ob sie dort satt wird oder nicht, ob der Vater zahlt oder nicht, gibt es rgendeine Institution, die sich an den Kosten beteiligt? Meine Freundin wollte das Umgangsrecht gerichtlich aendern lassen, ist auch bereit, dem Vater Flüge nach Deutschland zu zahlen, damit er die Kinder sehen kann, das alles wird aber von dem Vater, der sich eh nie um die Kinder kümmert, blockiert. Gibt es einen Anwalt, an den sie sich wenden kann, ich war jetzt mehrmals dort und habe voll Entsetzen sehen müssen, wie schlecht es meiner Freundin und ihren Kindern dort geht.
warum darf der Vater die Kinder nur 4x sehen? Allgemein bin ich der Meinung der für Entfernung sorgt (sie hat ja jetzt auch Jahre? dort gelebt) muss eben auch dafür zahlen. Ich denke nicht dass dafür irgendeine Institution oder die Allgemeinheit aufkommt. Aber vielleicht kann sie es sich leisten wenn sie in Dtl. einen Job hat. Vielleicht will der Vater auch keinen Umgang. Dazu braucht es etwas mehr an Infos, auch wo sie ist. Wie lange der Umgang geht etc. Ohne jetzt irgendwelche Hintergründe
Hallo, vorab: ich habe bald ein ähnlich Situation, weiß also halbwegs wie deine Freundin lebt,. Aber: wer sagt denn, dass der Umgang im heimatland des Vaters stattfinden muss? Warum kann sie es nicht ermöglichen dass der Vater zu den Kindern kommt? Sofern sie zumindest die Bereitschaft signalisiert dass sie die Flüge des Vaters übernimmt (nach entsprechender Vorplanung und Absprache, denn sonst laufen die Flugkostten weg) wäre das für mich OK. Und wenn man 350 tage im Voraus die Flüge für die Kinder bucht, lässt suich fast jedes Land halbwegs finanzieren. Zumal wenn sie dann wieder in D ist und hier entsprechend verdienen kann. denn wenn sie hierher kommt um H4 zu werden, dann, sorry, hab eich dafür KEIN Verständnis. Kleine Anmerkung: "Fakten schaffen" ist natürlich immer eine Methode... je nach bilateralem Abkommen mit dem aktuellen Heimatland. *hust* Viele Grüße Désirée
Wenn sie das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, dann muss sie doch (jedenfalls nach deutschem Recht) seine Zustimmung zu einem Umzug nicht haben. Es kommt wirklich darauf an, WO sie wohnt. Die Gesetze macht jedes Land selber. Wo ist sie denn?
Pamo, es geht ja nicht um den Wegzug, es geht um die Umgangskosten. Liebe Grüße Désirée
Auch das ist von Land zu Land verschieden. Für mich klingt es so, als würde der RA die betreffende Dame aktiv entmutigen wollen.
Klingt für mich auch so, es ist so, dass sie dem Vater die Flüge und Aufenthaltskosten in Deutschland bezahlen will, ER will aber, dass die Kinder zu ihm kommen. SIE will in Deutschland natürlich arbeiten, ist aber in ihrem Beruf und mit 2 kleinen Kindern extrem schwierig, würde dann kaum mehr verdienen als H4. Der Vater wohnt in der Türkei in Touristengebiet, da kosten die Flüge auch schon 350 Tage vorher das Doppelte bis Dreifache vom Normalen, weil die Schulferien einfach vorher schon feststehen und die Reiseveranstalter die Preise entsprechend gestalten, man kann es drehen und wenden wie man will, SIE kann die Kosten für 4 x im Jahr die Flüge, auch bei ganztägiger Berufstätigkeit (was bei 2 Kindern, die noch nicht einmal beide zur Schule gehen aber nicht möglich ist) einfach nicht finanzieren kann. Der Vater will sie meiner Meinung nach schikanieren, bezahlt dort keinen Unterhalt, unterbindet jedes Entgegenkommen ihrerseits und macht sie seelisch fertig. Er hat mal angedeutet, dass er das Sorgerecht zurückerstreiten will, weil sie psychisch so anggeschlagen ist, dass sie die Kinder nicht mehr versorgen kann, arbeiten darf sie in der Türkei nicht, weil sie keine Türkin ist und Ausländer dürfen dort nicht arbeiten. Kann also auch selber kein Geld verdienen, will also dort weg, aber kann sie ja nicht, weil sie ja noch das Umgangsrecht beachten und finanzieren muss. Verzwickte Lage, ich habe Sorge, dass ER es schafft, SIE fertig zu machen und dann bekommt er die Kinder zurück, anwaltliche Beratung lässt hier wie dort zu wünschen übrig, ich würde ihr irgendwie gerne helfen, weiß aber nicht wie.
Ganz ehrlich, ich würde es einfach wagen und nach Deutschland kommen
Das Problem wird aber sein, dass der Vater gar nicht so einfach zu Besuch nach Deutschland kommen kann. Türkische Staatsbürger brauchen ein Visum für die Einreise nach Deutschland und auch solch ein Besuchervisum ist nicht einfach zu bekommen. Da muss jemand in Deutschland für den Vater bürgen und eine Krankenversicherung abschließen und der Vater muss einen festen Arebitsplatz oder Vermögen in der Türkei nachweisen etc. Auch Zeit und Kosten für die Visumsbeantragung sind nicht unerheblich. Das funktioniert nicht so einfach, wie wir umgekeht in die Türkei fliegen. Von daher würde ich dem Vater keine Schikane unterstellen. Wer garantiert ihm, dass er wirklich regelmäßig mehrfach im Jahr das Visum zur Einreise nach Deutschland erhält? Da muss nur mal eine Visumsvoraussetzung wegfallen oder geändert werden und das war es dann mit dem Kontakt zu den Kindern. Da habe ich absolutes Verständnis für die Weigerung des Vaters. Als Tourismusgebiete kommen ja eigentlich nur die Zielflughäfen Antalya oder Dalaman in Frage. Wenn man da früh genug bucht bekommt man durchaus Flüge in den Ferien für 200-300 € pro Person. Kinder unter 12 sogar billiger. Wenn die Kinder alleine fliegen, sollte man Flüge für rund 600€ incl. Betreuungsgebühr für beide finden. Gruß Kerstin
Kevome, das ist nicht richtig. Als Vater von deutschen Kindern in Deutschland hat der KV sogar Anspruch auch eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis hier.
Wenn sie dort nicht arbeiten kann und keinen Unterhalt kriegt und das ASR und ABR hat - dann soll sie halt nach D ziehen. Was bleibt ihr auch anderes übrig? Um die Kosten des Umgangs würde ich mich dann kümmern, wenn ich diese Brücke erreiche. Und im beschriebenen Fall wäre das wenn der KV mich vor Gericht zieht und dies auch Deutschland erreicht hat und ich tatsächlich gerichtlich zur Zahlung der Umgangskosen verknackt werde. Dann kann sie es machen wie so viele andere Eltern in Deutschland: Zahlungswilligkeit demonstrieren, bspw. mit 10 Euro im Monat und sympathischen Beteuerungen darüber wie wichtig ihr der Umgang ist... Und es wäre sogar wahr. Was soll schon passieren? Sie hat ja das ABR!
Das beinhaltet aber, dass er mindestens 6 Monate im Jahr in D lebt und seinen Lebensmittelpunkt hier hat. Ansonsten muss er für jeden Besuch ein Visum beantragen und das kostet Zeit, Geld, Nerven und ist m. E. extrem Riskobehaftet. Ich habe selbst einen türkischen Exmann und kenne das Gezittere, ob das Visum wirklich erteilt wird zur Genüge. Auch das Visum zur Familienzusammenführung ist alles andere als ein Spaziergang. Ich würde mich bei nicht freizügigem Reiseverkehr niemals auf solch einen Deal einlassen. Gruß Kerstin
Aber sie muss doch gar keinen Deal machen?
Visum bekommt er,hat er schriftlich vom deutschen Konsulat, sogar für mehrere Ein- und Ausreisen, sie hat Angst, dass er wieder mit dem HKÜ droht, er hat sie deswegen schon fast ins Gefaengnis gebracht, daher will sie nicht wagen, einfach nach Deutschland zu gehen, bevor nicht auch das geregelt ist. Vielen Dank für eure Antworten, werde es mal so weitergeben.
und wir alle drei hier bestmöglich Fuß fassen. Das wird man dann sehen, wie viel ihm dann noch gelegen ist am Umgang mit den Kindern, wo der stattfinden soll, wer ihn finanzieren SOLL - und was passiert, falls das Geld dafür einfach nicht vorhanden ist. Wovon lebt sie denn jetzt überhaupt, wenn sie nicht arbeiten kann und kaum Unterhalt bekommt?
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