Sif
Huhu! Mein Ex hat ein uneheliches Kind,für welches er nach Titel 225 € Unterhalt zahlen muß. Laut seiner Anwältin muss er für unsere 4 gemeinsamen Kinder 505 € zahlen. Sie meint,das eine Abänderung des Titels nicht nötig sei,da dieses Kind durch unsere Trennung nicht benachteiligt werden darf. Meine Anwältin meint,dass das Urteil geändert werden muß,da hier ein Mangelfall vorliegt... Wer hat nun "Recht"? Ich meine dass es so ist : kein Kind darf schlechter gestellt werden. LG Sif
Der Titel für das andere Kind muss geändert werden, der Mangelfall trifft zu. (Mir tut das andere Kind leid.) Wieso in aller Welt zeugen die Männer mehr Kinder als sie ernähren können? Ich werde es nie begreifen.
Ich danke dir, für die rasche Antwort. Dem Kind geht es gut,habe durch Zufall letztens Jemanden kennengelernt,der tgl mit dem Kind zu tun hat. Die Mutter ist glücklich verheiratet und finanziell stehen sie wohl gut da. Immerhin etwas. Ich will dem Kind ja nix nehmen,aber an meine muß ich auch denken... LG Sif
War ja kein Vorwurf an dich, Sif! Du kannst nichts dafür. Du hast ja nur so viele Kinder bekommen, wie du selber ernähren kannst. Ich weiß ja nicht ob dein Ex dazu gehört, aber es gibt genügend Exemplare die es einfach nicht kapieren und immer weiter fröhlich befruchten, obwohl sie schon fürs erste Kind nichts leisten.
Das Geld, dass zur Verfügung steht (offensichtlich 730 Euro) muss zur Mangelfallberechnung genutzt werden. Lass Deine Anwältin die Berechnung machen. Der Titel muss geändert werden.
Muss neu berechnet werden. Die Kinder sind alle gleichgestellt, was den Unterhalt angeht.
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