Eolair
Hallo, ich bin fassungslos, was meine Noch-Schwägerin da abzieht: Sie will von jetzt auf gleich mit neuem Freund und den Kindern zusammenziehen, und zwar 300 km entfernt vom Vater der Kinder. Sie arbeitet nicht, hat auch keine Arbeit in der neuen Stadt und wird auch in Zukunft nicht arbeiten wollen, wie ich sie einschätze. Der einzige Grund, wegzuziehen ist ihr neuer Freund. Ich frage mich, darf man Kinder dem Vater einfach so wegnehmen, steht nicht das Kindeswohl im Vordergrund? Mein Bruder ist ein absolut liebevoller Vater, der in jeder freien Minute was mit den Kindern unternimmt, sich kümmert, seine Kinder *liebt*. Die Kinder schlafen seit der Eröffnung, dass ihre Mutter einen neuen Freund hat und sich scheiden lassen will jede Nacht im Bett des Vaters, sind seelisch richtig aus der Spur, der Kleine nässt wieder ein, die Große weint nur und ich kann das nicht mit ansehen, dass in Planung ist, sie aus ihrer Umgebung komplett rauszureissen, aus der Schule, dem Kiga, dem regelmäßigen Kontakt mit ihrem Vater, nur weil diese egozentrische Frau mit ihrem neuen Freund (Beziehung seit einem halben Jahr) zusammenleben will. Geht das als Grund durch vor dem Jugendamt, vor Gericht? Wie sind da eure Erfahrungen? Wie kann man seine Bedürfnisse nur so absolut über die Bedürfnisse der Kinder stellen, ich bin so sauer. Kaum dass mein Bruder am Freitag durch die Tür kommt nach der Arbeit läßt die ihre Kinder weinend stehen und düst zum Neuen. Meinen Neffen habe ich beim letzten Mal nicht wiedererkannt, ein komplett verzweifeltes Kind. Mein Bruder kann u.a. wegen Schichtarbeit die Kinder zur Zeit nicht zu sich nehmen. Auch mit Kinderbetreuung ist eine vollständige Betreuung der Kinder rund um die Uhr nicht zu machen in den nächsten drei Jahren.Er will seine Kinder öfter als alle 14 Tage sehen, er will mehr als nur der 3 Stunden Papa sein, er ist total verzweifelt. LIebe Grüße Eolair
Ja sie darf...das Kind allerdings nicht...
Sie darf hin, wo sie will. Die Kinder darf sie nur mitnehmen, wenn der Vater zustimmt.
Sie ja, die Kinder nicht. Sind sie verheiratet, gemeinsames Sorgerecht ? Wann will sie denn umziehen ? Er kann in Kindergarten / Schule Bescheid sagen, dass er einer Abmeldung nicht zustimmt ! Er kann im Wohnort des neuen Freundes beim Einwohnermeldeamt Bescheid sagen, dass er einer Anmeldung der Kinder nicht zustimmt ! Und er kann dafür sorgen dass er die Betreuung gestemmt bekommt, mit dem Chef sprechen, neuen Job suchen, Omas und Opas, Tagesmutter ins Boot holen. Und er kann und sollte schnellstmöglich zum Anwalt um diesen Wegzug gerichtlich unterbinden zu lassen ! Chancen : 95%
Wenn der Vater also nicht zustimmt, dass die Kinder wegziehen, die Mutter aber trotzdem (dann alleine) wegzieht, ist sie a) unterhaltspflichtig und b) aber nicht mehr dafür zuständig, wie die Kinder betreut werden? Das müsste also der Vater komplett alleine stemmen....ok. Das ist schonmal gut zu wissen. Ich bin jedenfalls schonmal beruhigt, dass sie die Kinder nicht so ohne weiteres aus allem rausreissen kann, sie tun mir so leid. Ich kann es so überhaupt nicht nachvollziehen, dass einem ein neuer Mann viel wichtiger sein kann als die (noch relativ kleinen) Kinder. Mir könnte man Brad Pitt vor die Tür stellen, meine Kinder stehen immer an erster Stelle. LG Eolair
Wichtig ist, dass er sein Sorgerecht hier auch wahrnimmt. Tut er das nicht und wird dann vor vollendete Tatachen gestellt, ist ein Rückzug so gut wie ausgeschlossen. Also: Jetzt schon handeln. Jugendamt informieren, dass man einem wegzug nicht zustimmt, mit der Bitte dies der KM auch schriftlich mitzuteilen. (Alternativ: Anwalt). Wie schon beschrieben bei Schule und/oder Kindergarten melden und auch selbst die KM schriftlich und nachweislich (Erhalt des Schreibens quittieren lassen oder unter Zeugen übergeben) informieren.
Er muss jetzt ! handeln bevor sie Fakten schaffen kann ! Das ist ganz ganz ganz wichtig ! Anwalt / Jugendamt Heute ist Donnerstag, da haben die Ämter länger auf, da kann er einen Termin beim Jugendamt machen für sich und die Ex. Geht sie nicht mit dann ab zum Anwalt. Und genau so würde ich ihr das auch sagen. Dann ist es aktenkundig ! Betreuung muss er dann stemmen, aber wo ein Wille, da ein Weg. Sie wäre unterhaltspflichtig, das kann das Jugendamt aber für ihn regeln und er kann Unterhaltsvorschuss beantragen.
Die Mutter darf niergendwo hinziehen wenn sie die Kijder mitnimmt auch nicht wenn sie heiratet. Aufenthaltsbestimmtungsrech anfordern bevor es die Mutter macht !!! Und der Vater kann sich die Kinder holen sie sind doch total fertig so wie du das beschreibst. Bei der Mutter würde ich die Kinder nicht lassen. Unbedingt handeln und zum Judentamt sonst ist die Dame mit den Kindern weg. Den neuen Freund mal unter die Lupe nehmen lassen. ER kann seine Kinder öfters sehen als alles 14 Tage !!! Mein Sohn hat nach der Trennung seinen Vater jedes Wochenende gesehen und wann immer er wollte !!
Die frage hab ich mir auch öfter gestellt... bei mir ist es aber anders.. ich habe das alleinige sorgerecht und auch das aufenthaltsbestimmungsrecht... es besteht kein kontakt zum vater (polizeilich festgelegt) dürfte ich mit meinem sohn einfach weg ziehen? Liebe grüße
aber sicher darfst du!
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln