Sternenschnuppe
Hallo Mein Ex verleugnet das Kind, welches ich von ihm habe, und welches mein neuer Mann adoptiert hat vor einigen Jahren. Mein Ex hat 3 weitere leibliche Kinder, die nach eigener Aussage nichts vom Halbbruder wissen sollen. Nun kam mir zu Ohren dass er mir gerichtlich verbieten lassen will, dass ich ihn als Vater nenne, wenn ehemalige gemeinsame Bekannte darauf zu sprechen kommen. Das ist doch nicht haltbar, oder ? Das Kind kennt auch seinen Namen und seine Geschichte, sowie die Namen der mir bekannten Halbgeschwister. Wohnen nicht so weit auseinander und ich habe wenig Lust dass dann die erste große Liebe sich als Halbschwester herausstellt. Vielleicht weiss ja hier jemand Bescheid ? Dankeschön
Laß ihn klagen. Was will er denn wegklagen? Die biologische Realität? Er soll froh sein, daß er durch die Adoption eines aus seiner Sicht " schön bescheuerten" (nicht falsch verstehen... ) Mannes er selbst fein raus ist aus der Unterhaltspflicht. Dennoch bleibt er ja der biologische Vater.
Ich kann mir nicht denken, daß er damit durchkommt. Welcher Tatbestand soll denn bitte in Frage kommen? Verleumdung? Äehm, das funktioniert nur, wenn Du etwas behauptest und verbreitest, was nachweislich nicht wahr ist. Inwieweit Du die Unwahrheit sprechen würdest, weißt nur Du allein *hust* ... nein, wenn er der Vater ist, dann entspannt zurücklegen Chips holen und ihn machen lassen.
Alles Gute
Ralph
Danke Ralph Nunja, der gerichtlich angeordnete Test sagt er ist zu 99,999% der biologische Vater. Ihn regt es auf, dass er nun mit zunehmenden Alter der Kinder Gefahr läuft , dass seine Kinder erfahren könnten, dass es noch ein Kind gibt. Das ist ok, das ist sein Ding, aber dann muss er woanders hinziehen. Hier ist es eher ländlich, Fußballverein, schwimmverein etc. noch ! gab es keine Treffen, aber der Radius erweitert sich ja mit dem Alter. Ich werde dem Kind weiterhin die Wahrheit sagen und sehe auch keine Veranlassung dies zu ändern um seine Lebenslüge zu schützen. Und gemeinsame Bekannte können auch rechnen, wenn sie erfahren seit wann mein Mann und ich zusammen sind und wie alt das Kind ist.
Mit gehangen, mit gefangen.... Wenn er seinen Lümmel da reinsteckt muß er eben auch mit den Konsequenzen leben. Ganz allein sein Pech und da würde ich ihn auch vor ne Wand rennen lassen...Bei so einem Verhalten erst recht, warum sollst Du Dein Kind anlügen?!?! Oder sonstwen??? A..loch....sorry
Danke, bin ich voll bei Dir. Ich bin unsicher weil er rechtlich ja nicht mehr der Vater ist. Aber das ändert ja nix an der Biologie. Und ich sage in Gesprächen, wenn es denn mal darauf kommt, auch immer leiblicher Vater oder biologischer Vater.
So ein Idiot! Aus der Abstammungsurkunde kriegt das Kind ihn schließlich auch nicht rausgestrichen! Eben weil bei einer späteren Eheschließung des Kindes unter anderem geprüft werden muss, ob das Ehehindernis der direkten gemeinsamen Abstammung der beiden Heiratswilligen besteht. (Anmerkung: Ich spreche von der Abstammungs- und nicht von der Geburtsurkunde). Und das ist auch gut so! Ich könnte Dir Stories erzählen aus meiner früheren beruflichen Tätigkeit im Standesamt, da kommen einem die Tränen! Da kam einmal eine volljährige, noch sehr junge Frau ganz aufgewühlt und wollte ihren Geburtseintrag einsehen. Natürlich darf sie das. Und zunächst war da auch nichts komisch. Eheliches Kind, Name der Mutter Else, Vater Egon (Namen geändert). Sie erzählte mir dann, dass sie zufällig ihre Geburtsurkunde zu Hause gefunden habe und ihr ebenso zufällig auffiel, dass ihre vermeintliche Mutter zwar denselben ersten Vornamen habe wie der, der in der Geburtsurkunde steht, aber der Geburtsname der vermeintlichen Mutter war ein anderer. Es stellte sich heraus, dass die leibliche Mutter sich vom Vater getrennt hatte, beide Kinder bei ihm beließ. Der Gute heiratete wieder, eine Frau mit demselben Vornamen und ließ die Kinder bis ins Erwachsenenalter in dem Glauben, die Neue sei ihre Mutter! Die Ironie dabei: Die leibliche Mutter wohnte nur eine Ortschaft weiter und sah dem Mädchen so ähnlich, dass meine Kollegin, die mit mir im Zimmer saß, sofort wusste, um wen es sich handelte. Ich weiß nicht, wie die Geschichte ausging, aber ich vermute, dass das junge Ding sich gleich auf die Suche nach der leiblichen Mutter machte. Jedenfalls verstand sie die Welt nicht mehr. Und ich will mir gar nicht ausmalen, was da nachher noch alles passiert ist.
Mir geht gerade auch ein wenig die Galle hoch.
Er steht ganz und gar nicht zur Zeugung seines Kindes?
Maaaaann, da könnt ich die Krise kriegen, wie sich manche einfach mal g'schwind aus der Affäre ziehen
Heftig Port, das ist bestimmt schlimm gewesen für die junge Frau. Viele Eltern schaffen es dann nicht den richtigen Zeitpunkt zu erwischen. Darum zog ich es vor dass er es sofort weiss und damit aufwächst. Mein Mann kam dazu als er noch kein Jahr war, nannte ihn auch beim Vornamen und stellte ihn dann von alleine als Papa vor mit 3 etwa. Zum Ex : Ja, schon alles mies, aber ohne ihn gebe es den Großen nicht. Von daher , er muss in den Spiegel schauen können und auch später dem Kind erklären. Solange halte ich ihn so neutral wie möglich, das Kind weiss dass ich ihn sehr liebte, es eine tolle Zeit war, er aber eine andere Familie hat und wir unsere. Bisher ist das für ihn kein Thema. Aber als ich das hier nun über einen Bekannten hörte. Auf der anderen Seite muss er ja schlaflose Nächte haben deswegen. Selbst Schuld. Wir schlafen gut. Wenn ich Recht verstehe denkt ihr also auch, dass trotz Adoption da nix kommen kann in Richtung Maulkorb ?
"Vater" darfst du ihn nicht nennen, ist er ja nicht.
Aber "biologischen Vater" bzw. "Samenspender" schon. Auch wenn es ihm nicht gefällt.
Und wenn er klagt, dann merken die anderen Kinder natürlich nichts davon - haha.
Ich denke, man darf ihn Vater nennen, da er laut BGB die Voraussetzungen erfüllt: § 1592 Vaterschaft Vater eines Kindes ist der Mann, 1.der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, 2.der die Vaterschaft anerkannt hat oder 3.dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 640h Abs. 2 der Zivilprozessordnung gerichtlich festgestellt ist. Absatz 2 oder 3 dürften zutreffen. Die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft ist durch Adoption durch einen anderen Mann meiner Meinung nach nicht aufgehoben.
Ach und selbst wenn nicht: Du kannst immer sagen, er war der Mann mit dem du GV hattest, von dem du schwanger wurdest, dessen Kind du zur Welt brachtest und der sich für euer leibliches Kind nicht interessiert. Mannomann, die Klage würde ich ja gerne mal sehen. Wenn er wirklich klagen sollte, BITTE schick mir eine PN mit dem genauen Text.
Ich muss sagen, dass so ein KV-Verhalten mich sehr provozieren würde. Und dass ich wahrscheinlich schon längst mal ein Bildchen mit vielen Grüßen an die biologischen Geschwister geschickt hätte.
Bekommst eine PN, ist notiert. Ne, seine weiteren Kinder sind seine Baustelle. Im Zeitalter von Facebook wir meiner hier vielleicht irgendwann suchen. Und wenn sie ihm dann nicht glauben, dann können wir die alte Geburtsurkunde einscannen. Nur er hat da das Recht das zu outen vor den Kindern, wenn er sie denn suchen möchte. Danke fürs raussuchen des § , dann kann ich ja wirklich beruhigt sein. Ich sage immer , der biologische Vater ist xy , der rechtliche seit 2009 mein Mann. Also bei denen die den Ex und uns zusammen auch kannten. Ich bin weggezogen, und ohne es zu wissen ist der nun vor 2 Jahre in unseren Kreis gezogen ! Neulich sah ich ihn beim Einkaufen mit einem Sohn, da wurde mir anders, der sah so aus wie meiner !! Bin erst ausgestiegen als sie weg waren.
Diese Begegnung hast du damals berichtet, gell? (Oder war es ein ähnlicher Fall?) Ich erinnere mich, mir vorgestellt zu haben wie das Kind zu ihm rennt (samt seinen anderen Kindern) und ruft: "Hallo, Papiiiiiii!"
und wenn dein Kind nicht wegadoptiert worden wäre, wäre es nach meiner unbeliebten Meinung nicht seine Baustelle. Denn ich finde, ein Mensch hat ein Recht darauf zu wissen ob es Geschwister hat. Bei mir steht die Frage auch im Raum, aber mein Vater hat die Frage dermaßen vehement und beleidigt verneint, dass ich noch fester davon überzeugt bin, dass es zutrifft.
Hatte ich mal drüber geschrieben ? Weiss ich gar nicht mehr, oder es war jemand anderes. Eigentlich schreibe ich nicht so viel "privates" hier selbst :-) Klar, auf der einen Seite würde ich es auch gern seinen Eltern stecken, die anscheinend ja gar nicht tot sind wie er sagte, gnau so wenig wie seine Ex lesbisch und sie getrennt etc. etc. Aber irgendwo denke ich mir, was bringt es dem Kind, meinem Kind nun? Nix ! Wenn er größer ist, dann werden wir ihn unterstützen und begleiten wenn er das möchte. Nur für sein Wohl bin ich verantwortlich. Aber vorher ... @ Pamo: Ich habe mich da mal schlau gemacht in einer anderen Familiensache. Man kann beim Standesamt nachfragen und die sagen wo der eigene Vater noch so in der Abstammungsurkunde steht. Halbgeschwister haben ein gesondertes Recht auf Auskunft und würden auch die Geburtsurkunde des Geschwiterteils dann bekommen. Leider war derjenige den wir suchten nicht eingetragen, weil das fremde Kind in eine andere Ehe gezeugt wurde, und der Ehemann wohl nie davon erfuhr. Als ich im Laufe der Recherche im Standesamt anrief fragte ich in eigener Sache dann nach.
Interessant! Mein Vater ist allerdings kein Deutscher und die anderen Kinder auch nicht. Ausserdem wurden sie wegadoptiert und er hat die Vaterschaft wahrscheinlich nie anerkannt. Also keine Spur zu verfolgen.
Hm,.. aber in Deutschland passiert ? Es gibt immer Spuren :-) Wenn es Dich interessiert, würde ich auf jeden Fall mal beim Standesamt nachfragen. Und ggf. dem Jugendamt. Mehr als genau so viel wissen wie jetzt kannst Du nicht. Ich habe auch noch 4 Schwestern von meinem Vater aus erster Ehe. Aber irgendwie gar nicht den Wunsch sie zu suchen. Sind aber allesamt 20-30 Jahre älter als ich.
Satzbau , 6, setzen :
" Du hast ja nix zu verlieren, im schlimmsten Fall weisst Du genau so vel wie jetzt auch "
So macht das Sinn
Nicht in Deutschland passiert. In den 1960ern gingen die jungen schwangeren Damen für ein Jahr weg und kamen dann kinderlos zurück und es wurde nie ein Wort darüber verloren.
Puh, krass. Meine Recherche war auch aus den 60'ern. Aber da Oma dann auspackte ( ihr Mann war der Fremdgeher ) kam raus dass die Dame verheiratet war. Daher auch null Chance......
Mein Großvater hats mir zugeflüstert, dass da 2 junge Freundinnen für ein Jahr weggingen. Mein Vater erklärte empört, das ginge mich nichts an. Wir stehen uns nicht nah.
Lebt der Großvater noch ? Ansonsten vielleicht den Vater bitten er möge die Namen in sein Testament schreiben, wenn er es zu Lebzeiten nicht über die Lippen bringt. Wer weiss, vielleicht erfährst du es dann doch, wenn er sicher ist, dass er sich damit nicht mehr auseinandersetzen muss ? Der Mann der Oma hatte einen Gehirntumor, der packte in den Wochen vor seinem Tod dann aus. Aber man weiss auch nicht sicher wie sehr er noch bei sich war.
Ich habe noch zwei Halbschwestern aus der ersten und zweiten Ehe meines Vaters. Von der Halbschwester aus der zweiten Ehe war ich offiziell bis zum Tod meines Vaters nicht informiert, inoffiziell hatte ich es längst herausgefunden. Von der Halbschwester aus der ersten Ehe wusste sogar meine Mutter nichts. Immerhin - mein Vater war jedesmal verheiratet.
Hallo Petra Und habt ihr nun Kontakt miteinander ? Bei meinen war es so, dass meine werte Mutter den Kontakt wohl unterband damals. Habe ich erst erfahren als ich erwachsen war, dass sie dafür sorgte. Aber irgendwie ist da bei mir so gar kein Bedürfnis. Und bei denen wohl auch nicht, bin die Tochter meiner Mutter und zu unserem Vater haben sie auch nur sehr sehr selten bis gar keinen Kontakt. Nach der Scheidung meiner Eltern versuchte er es wohl mal, aber da war keine Basis mehr.
Beide sind schon im Rentneralter. Die Jüngere hat meine Mutter auf ihr Erbteil verklagt ohne vorher mal Kontakt aufzunehmen. Von der Älteren weiß keiner was genaues. Als ich es herausfand, hätte es mich interessiert, nun nicht mehr. Das gehört halt zu den Dingen, die mein Vater eigentlich mit ins Grab nehmen wollte und das ist schon gut so. Es war eine traumatisierte Generation - mein Vater hat den Krieg als junger Kerl von Anfang bis Ende mitgemacht, da hat er auch nie was von erzählt.
Nein, der Großvater lebt nicht mehr.
Vielleicht wird es mein Vater tatsächlich im Testament sagen.
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