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Dankbar, ueberhaupt Unterhalt zu bekommen???

Dankbar, ueberhaupt Unterhalt zu bekommen???

munzette

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Hallo, Hatte mal eine Frage bzgl. des Unterhalts. Kurz zur Sachlage hier: Mein Sohn (11) von Exmann lebt bei mir, Unterhalt bekomme ich 250.-€ (Mindestsatz laut ddtab waere 20.-€ mehr), den auch nur sporadisch oder mit Monaten im Verzug. Er ist noch 3Jahre in der Insolvenz, arbeitet aber fleißig nebenher, arm ist anders.... Offiziell hat er natuerlich nie Geld, und ich weiß, dass das mtl Gels fuers Kind ihn meeeega nervt.... Mal wieder drauf angesprochen, dass ich bzw sein sohn ja a) mtl 20€ mehr bekommt und b) er bitte zu monatsanfang und nicht im Nov fuer Sep den Unterhalt bezahlen soll (hab schliesslich auch kosten fuer kleidg, essenVereine,etc und die warten nicht bis Monatsende...) meinte er nur, dann solle ich doch zum Jugendamt gehen, da wuerde ich weniger bekommen und eh nur, bis das Kind 12 ist.... Bin so sauer und hilflos, ist man tatsaechlich vom good will des Kindsvaters abhängig, was den Unterhalt angeht? Also ob und wann er zahlt? Und wenn er, wenn das Kind 12 ist, beschließt, nicht mehr zu zshlen, das JA aber auch nicht, guckt man dann in die Roehre? Kann ichvihm den Umgang mit seinem Kind intersagen, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt? Genervte gruesse.... Chris


Pamo

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Antwort auf Beitrag von munzette

Wie ist denn eure Unterhaltsvereinbarung? Schriftlich? Hast du einen vollstreckbaren, flexiblen Titel? Hast du eine Beistandschaft beim Jugendamt? Das Stichwort "12 Jahre" bezieht sich wahrscheinlich auf den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt - den bekommt man höchstens bis das Kind 12 Jahre alt wird und auch nur wenn der Kindsvater ein Totalausfall ist.


munzette

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Hallo, haben gar nichts schriftlich geregelt, bei unserer Trennung vor 8 Jahren haben wir das so ausgemacht. Bisher lief es ja auch einigermaßen, aber diese ewige Hinterherrennerei macht michbverrückt.... Dachte immer, es geht so, aber anscheinend nicht...


Pamo

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Antwort auf Beitrag von munzette

Dann geh doch jetzt mal zum Jugendamt und lasse den Unterhalt offiziell berechnen. Frag direkt an, wie du nun einen vollstreckbaren, flexiblen Titel kriegst - davon musst du dem KV ja erst mal nichts sagen. Er wird dadurch nicht unbedingt pünktlicher zahlen, jedenfalls nicht sofort, aber vielleicht werden ihm die frechen Sprüche vergehen.


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von munzette

"Kind gegen Geld" ist nicht erlaubt. Schliesslich bestrafst Du damit (auch) das Kind, und das schuldet Dir keinen Unterhalt. Aber wenn er in der PI ist, dann ist das Problem doch wirklich leicht lösbar. Wahrscheinlich befindet er sich in der Wohlverhaltensphase, und wenn der Unterhalt nicht pünktlich und in der vorgeschriebenen Höhe bezahlt wird, dann ist das kein Wohlverhalten. Du kannst ihm also die Inso vermasseln. Ich würde ihm das so erklären und ihm sagen, dass Du genau das tun wirst, wenn er nicht ab sofort pünktlich und in angemessener Höhe (also mit den 20,- Euro) bezahlt. Und genau das tust Du dann, indem Du zu seinem Insolvenzverwalter gehst und dem das erzählst - es sei denn natürlich, das mit dem Wohlverhalten klappt ab dann. Dein Ex hat Schulden bei Dir (bzw. bei Eurem Kind), nämlich die Unterhaltsschulden, und die sind als solche Teil der Schulden, die bei der Inso berücksichtigt werden müssen - sogar mit höherer Priorität als alle anderen Schulden, so schreibt das Gesetz es vor. Meinst Du wirklich, eine Firma XYZ würde auch still halten, wenn er denen den vereinbarten Betrag nicht pünktlich überweist? Da hätte er aber pronto eine Beschwerde wegen der Verletzung des Wohlverhaltens an der Backe. Die gleichen Möglichkeiten stehen Dir auch offen - Du musst sie nur nutzen.


jamelek

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Antwort auf Beitrag von munzette

Hallo! In dem Falle, solltest du dich mal mit dem Insolvenzverwalter deines Ex in Verbindung setzen. Eigentlich gehen Unterhaltsschulden vor sämtlichen anderen Schulden für Sachkredite und ähnlichem vor. Und, gerade wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, muss er ja zeigen, dasss er nun zukünftig mit Geld ordentlich wirtschaften kann. Sollte er seinen laufenden Verpflichtungen wärend des Insolvenzverfahrenz nicht nachkommen, kann er die spätere Schuldbefreiung knicken. LG Jamelek