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Brief vom Jugendamt

Brief vom Jugendamt

ich32

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Hallo, Ich bin seit 16 Jahren nicht mehr mit dem Erzeuger meines Kindes zusammen. In der Schwangerschaft zeigte er kaum Interesse an dem Kind und danach kam er auch nur am Anfang und dann gar nicht mehr. Ich habe immer wieder versucht Kontakt aufzunehmen was er abgelehnt hatte. Irgendwann gab es keinen Kontakt mehr. Als mein Kind 3 Jahre alt war habe ich einen neuen Partner kennengelernt den sie auch als ihren Papa sieht. Mein Kind wusste immer das es noch einen leiblichen Vater gab. Ich habe mich 3 mal mit ihm getroffen (nachdem ich seine Großeltern angerufen hatte,damit sie ihm ausrichten das er sich bitte bei mir meldet. Unsere Adresse und Telefonnummer hatte er immer,seine wollte er mir nie geben). In den Treffen ging es darum das mein Kind Schierigkeiten in der Entwicklung hatte,sehr teure Therapien brauchte und ich wissen musste, ob in seiner Familie solche Probleme vorliegen. Er wollte damit nichts zu tun haben und alle Schwierigkeiten die sie hatte, hatte sie natürlich von mir geerbt. Nach ihr gefragt,ihr geschrieben, sich bei uns gemeldet hat er nie. Meine Tochter war jetzt neugierig, wollte ihn treffen...meine Tochter hat seine Großeltern angerufen und nach seiner Nummer gefragt. Diese wollten sie nicht geben also haben wir unsere hinterlassen. Er hat sich gemeldet und es gab ein Treffen. Gefragt hat er nur ob sie raucht, trinkt und kifft. Auf die Frage warum er sich nie gemeldet hat,hat er nicht geantwortet. Verblieben sind wir so, dass er sich meldet. Das hat er dann auch getan. Da mein Kind völlig durcheinander war und total überfordert war, sagte ich ihm das ich mit dem Kinderarzt und Psychologen sprechen werde und mich dann bei ihm melde. Ich habe auch ganz klar gesagt, dass es weitere treffen geben wird. Darauf hat er keine Rücksicht genommen, auch hat er nicht nachgefragt was denn mit ihr ist etc. Sie hatte ihm auch geschrieben, dass sie keine regelmäßigen treffen möchte sondern sich spontan mit ihm treffen möchte. Heute kam ein Brief vom Jugendamt, in dem steht das er regelmäßigen Umgang mit ihr möchte. Mein Kind hatte gleich Angst das sie nun alle 14 Tage zu ihm muss... Meine Frage ist nun wie läuft so ein Gespräch da ab?Wird auf ihren Wunsch Rücksicht genommen? Kann er so was nach 16 Jahren ohne das geringste Interesse einfach fordern? Lg


taram

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Antwort auf Beitrag von ich32

Deine Tochter muss ja ca 16 J. sein? Ich würde da gar nicht hingehen, weil...was will er machen, das Sorgerecht beantragen? Lächerlich...natürlich den Termin wahrnehme, wenn Tochter das will. Ansonsten würde ich einfach abwarten


ich32

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Antwort auf Beitrag von taram

Ich habe heute noch einmal mit dem Kinderarzt gesprochen(der ihre Schwierigkeiten kennt und mit dem ich schon immer über ihre Schwierigkeiten sprechen konnte). Er meinte, ich solle einen Termin bei einer ihm bekannten Therapeutin machen und das dann weiter geguckt werden kann. Ich weiß allerdings nicht,ob dem Jugendamt das erstmal reicht und wir ein Gespräch über eine Umgangsregelung nicht wahrnehmen müssen. Abgesehen davon finde ich es sehr erschreckend wie wenig Rücksicht der Erzeuger auf das Kind nimmt!


taram

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Antwort auf Beitrag von ich32

Noch mal, Kind ist 16 Jahre ? und gesundheitlich eingeschränkt? Kann aber für sich sorgen, wenn es Volljährig wird? Dann mach dir keine Sorgen, das Gespräch ist freiwillig. Was will der Vater tun, den Umgang für eine 16 jährige? einklagen? Sollte er das wirklich tun, kann man alles so hinziehen und schwupps ist sie 18 J. und es hat sich alles erledigt


Garnele08

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Antwort auf Beitrag von ich32

Hallo, nimm den Termin beim JA wahr. Mit 16 muss sie nicht mehr zu ihm, wenn sie das nicht will! LG


Limayaya

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Antwort auf Beitrag von ich32

Ganz entspannt bleiben! mit 16 Jahren wird kein Mensch das Mädel noch zwingen können. Ich würde zu dem Termin hingehen, ggf. mit einer Stellungsnahme des Arztes/Therapeuten. evt. auch noch mal deine Tochter direkt ein paar Zeilen schreiben lassen, wie es aus ihrer Sicht ist (Vater hat sich jahrelang nicht interessiert/ Kontaktaufnahme erst durch IHREN Wunsch/ die gefühlte Desinteresse an ihrer Person/ sie ist nicht gegen Kontakt, ist aber alt genug das selbst zu gestalten und auszumachen/evt auch mit dazu, dass sie jetzt ziemlich baff ist über den Vorstoß des Vaters und ihr jetzt schon fast die Lust vergangen ist, sich da nochmal zu melden) Dazu würde ich noch alles mitnehmen, was ich dokumentiert habe über die letzten Jahre (ich hoffe doch, du hast es dokumentiert? Also wie oft du versucht hast, Kontakt herzustellen und wie das jeweils ablief, bzw. -im Sande- verlief). Das wirst du aber vermutlich gar nicht brauchen. Normalerweise, wenn ein JA-Mitarbeiter sieht, da ist eine 16-jährige, die deutlich schreibt, dass sie keinen Bock darauf hat, jetzt da alle 14 Tage hinzufahren und stattdessen selbst die Termine bestimmen will, reicht das. Und sie soll sich ja keine Angst machen lassen: Die Zeiten, wo in D Kinder zum Umgang "notfalls mit der Polizei" gezwungen werden, sind vorbei. Inzwischen hat auch der letzte JA-Mitarbeiter kapiert, dass das garantiert kein "supertolles Papa-WE" werden kann, wenn man erst mal von der Polizei gegen seinen Willen dahin gebracht wird. (Ausnahmen evt. bei Kindern, wo eindeutig zu erkennen ist, dass das Kind ja eigentlich schon will, aber eben das betreuende Elternteil das Problem ist...aber bestimmt nicht bei einer 16-jährigen)


Aprilscherz2000

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Antwort auf Beitrag von ich32

Mach Dir keine Gedanken. Der Vater hat keine Umgang die letzten 16 Jahre gewollt und konnte auch nicht dazu gezwungen werden. Das gleich Recht hat jetzt deine Tochter! Sie kann auch den Umgang verweigern! Ich glaube kaum, das sich ein Richter finden wird, der einen min.16 jährige zum regelmäß8igen 14 tägigien Umgang zwingen wird. Gruss Chrissie


nils

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Antwort auf Beitrag von ich32

Nein, er kann sie definitiv nicht dazu zwingen alle 14 Tage zu ihm zu kommen. Sie ist 16 J. und sie kann selbst entscheiden. Mein Sohn entscheidet sogar mit seinen 11 J. wann er will und wann nicht. Sie rufen sich einfach an und machen einen Termin aus wo es für jeden der beiden passt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ich32

wenn agr kein interesse da ist bei ihr, würde ich erst mal nicht reagieren. das ist so das normale prozedere, wenn es um umgangsregelungen geht. passieren wird nix außer das erneut post kommt. dann kannst du auch gern mit kind allein einen termin machen, dort kann kind sich dann erklären und gut...mit 16 kräht da kein hahn mehr, da hat das kind schon einen willen rechtlich gesehen. verbleiben könnt ihr ja dann so, das kind sich beim jugendamt meldet, wenn sie interesse an einem kontakt hat und dort wird dann ein treffen arangiert, auch gern auf dem amt