Mitglied inaktiv
Hallo Ihr Lieben! Kann mir evtl. jemand helfen! Bin allein erziehend! Meine Tochter ist 1Jahr! Und wir leben von Hartz IV ALG II SGBII! Wohnen in einer HartzIV angemessenen Wohnung und bekommen jetzt den nach HartzIV höchst möglichen Mietzuschuß! Was ist aber, wenn wir nun in das Haus meiner Eltern mit einziehen würden und die Whg. ist dann wesentlich größer als Hartz IV vorgibt, aber die Miete wäre trotzdem etwas geringer als meine jetzige Whg. die ja angemessen ist! Ist für die Hartz IV (ALG II SGB II) Berechnung die Größe nach qm oder die Mietkosten/Höhe entscheidend? Wie muß ich das dann mit meinen Eltern handhaben, damit ich weiterhin die volle Unterzützung vom Staat bekommen? Wir bekommen keinen Unterhalt außer die Kleine (UVG) und meine Eltern können uns auch nicht mit finanzieren, da beide Rentner mit geringer Rente. Bzw. was bedeutet dass dann für meine Eltern wenn sie einen teil ihres Hauses vermieten? Ups, viele Fragen, ich weiß, aber kann mir hier evtl. jemand helfen? Oder weiß darüber jemand bescheid? Oder wo kann ich sonst meine Fragen stellen? Vielen Dank im Voraus, mfG Ute.
hallo, ob sie deine eltern zur kasse bitten würden, kann ich dir leider nicht sagen. was die wohnungsgröße angeht: so weit ich weiß, ist nur der mietpreis entscheident, nicht die größe. wäre ja auch blöd, wenn die darauf verzichten, dir weniger mietzuschuss zu zahlen, weil denen die wohnung zu groß ist...
Hallo, also auf unserer Dienststelle wird es so gehandhabt, dass Miete zwischen Eltern und Kindern garnicht anerkannt wird. Es wird damit begründet, dass Deine Eltern Dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sind und das bereitstellen der Wohnung gilt dann als sog. naturalunterhalt. Es laufen auch schon Widersprüche und Klagen dagegen, aber so wird es uns vom Chef gesagt. Also, bleibe am Besten in Deiner jetzigen Wohnung wohnen. Außerdem müssten Deine Eltern die Mieteinkünfte bei der Einkommensteuer angeben. Ist also für beide Seiten kein wirklicher gewinn. LG
Eltern sind selbstverständlich nicht in jedem Fall verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder aufzukommen. Falls diese über 25 Jahre alt sind, nicht mehr. Was die Dienststelle da tut, ist schlicht falsch und kann angegriffen werden mit Widerspruch und Klage. Man hat gute bis sehr gute Chanchen, da Recht zu bekommen. LG Ilona
Die Eltern können ihre Einliegerwohnung (ist es eine solche mit extra Eingang?) vermieten, an wen sie wollen, und zwar auch an die eigenen Kinder. Würde mich trotzdem erkundigen, ob das einen steuerlichen Unterschied macht, bestimmt... Das Amt hat die Kosten für diese Unterkunft zu erstatten, wie für jede normale Mietwohnung. LG Ilona
...soweit ich weiß, sind lt. ALgII meine Eltern mir gegenüber nicht Unterhaltspflichtig! Bin 35J.! Gruß Ute
Laut BGB aber schon. Eine Altersgrenze wird dort nicht genannt.
Nach dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz dürfen die Eltern einer Hilfeempfängerin, die schwanger ist oder ihr leibliches Kind bis zur Vollendung seines sechsten Lebensjahres betreut, nicht zur unterhlatszahlung herangezogenwerden.
BGB?? Ist nicht SGB I bis III anwendbar? *fragendguck Trotzdem: Ich bin mir 100%ig sicher, dass das nur für Jugendliche unter 25 ohne (Erst-)Ausbildung gilt. Ausserdem gilt ebenso, dass Eltern von Schwangeren oder Frauen mit kleinen Kindern nicht herangezogen werden dürfen, wie oben beschrieben. Also für ihren Fall sowieso alles anwendbar. Wieso sollten Eltern ihr Leben lang für ihr Kinder haften..??? LG
Hallo, also wenn deine Eltern nur eine kleine Rente bekommen, KÖNNEN sie keinen Unterhalt zahlen! Sie haben Freibeträge und ich glaube auch nicht, dass die Miete dann als Naturalrabatt zählen. Deine Eltern müssen natürlich die Miete versteuern, abzüglich Kosten, die du nicht zahlst (kommt auf Mietvertrag an!!!). Haben Sie umgebaut? Dann auch die Schuldzinsen. Abschreibung für vermieteten Teil usw. Kannst mich gerne anmailen LG Ursel
hallo Ursel66, vielen dank für deine Nachricht und dein Angebot, dass ich dich nochmals ansprechen darf! Evtl. kannst du mir ja weiter helfen! Zur Erklärung: Meine Eltern haben ein Einfamilienhaus vor mehr als 10Jahren zu einem zwei Familienhaus umgebaut! Die zweite Whg. habe ich damals bewohnt, ohne offizielles Mietentgeld abgeben zu müssen. Damals war ich auch Vollberufstätig! Dann bin ich ausgezogen und nun lebe ich halt mit meiner einjährigen Tochter wie gesagt von AlgII SGBII. Die Whg. bei meinen Eltern, in der ich auch noch sehr viele Einbaumöbel stehen habe, wohnt seit dem Niemand. Und Weil es nun halt unheimlich anstrengend ist die meiste Zeit mit der Kleine allein zu sein in einer kl. Whg. ohne Garten usw. und die Option halt da ist, durch einen Wiedereinzug in meine alte Whg Unterstützung durch Oma und Opa zu haben, sowie Garten usw....! Würde ich dass halt sehr gerne machen, aber, ohne das volle AlgII ginge das nicht! Damlas, waren meine Eltern beide noch berufstätig, und haben mir mietfreies wohnen gewährt, wobei ich immer was zu Heizung und Wasser dazu bezahlt hatte! Doch nun sind sie Beide wie gesagt Rentner! Die Whg. ist halt sehr groß, 120qm. Aber meine Eltern würden mir halt nur die Miete berechnen, die ich durch HartzIV bekommen würde! Jetzt weiß ich halt nicht, wie ich das ganze anstellen soll, weil hier allein mit der Kleinen, da krieg ich langsam nen Knall, Bitte noch mal um Deine Hilfe, welche möglichkeit ich habe! Danke, liebe Grüße, ute
Hallo Ute, gehe mal lieber davon aus, daß Dir da eher Steine in den Weg gelegt werden. Zwar hat jede Gemeinde die Mietsachen für sich geregelt, aber ob es in dieser Frage da so große Unterschiede gibt... Es gibt eine ganze Reihe von Argumentationslinien, die gegen eine Übernahme von Mieten bei den Eltern sprechen. Da ist zum einen die Tatsache, daß bisher die Hauskosten von den Eltern alleine getragen werden konnten. Deshalb ist nicht einzusehen, weshalb jetzt auf einmal das nicht mehr möglich sein, soll, nur weil das Kind samt Enkel zuzieht. Da könnte man sich auf die allgemeinen Familienhilfsgrundsätze zurückziehen. Zum anderen ist die Unterhaltsfrage nicht abschließend geklärt, ggf. wird das SGB II nachgebessert. Ich weiß nicht, ob bereits Musterprozesse laufen. Sollte es zu einer Mietübernahme kommen, haben Deine Eltern das auf jeden Fall beim Finanzamt zu melden und zu versteuern. Das mußt Du letztlich selbst entscheiden, ob und welches Risiko Du da eingehen willst. Ich als Sachbearbeiter würde Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um eine solche Miete nicht übernehmen zu müssen. Daraus kannst Du durchaus auch auf meine private Meinung in solchen Fällen schließen. Das ist nicht Sinn des SGB II. :-) Ralph/Snoopy
hallo Ralph! Danke für deine Antwort! Doch es ist ja so, das meine Eltern, wenn ich nicht bei Ihnen einziehe, sowieso über kurz oder lang die Whg. vermieten müssen, da sie von Ihrem geringen Renteneinkommen, das ja erst seit letzem Jahr aktuell ist, die Unterhaltungskosten für das Haus eh auf Dauer nicht mehr allein finanzieren könnten. Und ein weiteres Argument wäre, dass ich ja auch Betreuung für meine Kleine brauche sobald ich wieder arbeiten gehe, und dass würden ja auch meine Eltern machen und ich müßte da nicht den Staat um Zuschuss fragen. Bzw. auch anders herum sind meine eltern auch nicht mehr die Jüngsten und haben mittlerweile ihre Leiden und in dieser Hinsicht auch froh wenn ich da wäre, anstatt eine fremde Hilfe, die ja auch vom Staat bezuschusst werden würde. Ich weiß, ich muß halt beim Amt am Besten auf einen Menschen treffen, um mit menschlichen Argumenten weiter zukommen. Grüße, Ute.
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