Aprilscherz2000
Meine Freundin bräuchte ein Schreiben, indem halt steht das auf Ihre Betreuungszeiten keine Rücksicht genommen werden kann. Kann ich das so schreiben: Frau xy arbeitet seit XXX in unserer Filiale als XXX. In unserm Betrieb ist ein Schichtdienst ausgewiesen. Die Arbeitszeiten sind von 6-14, 8-15 und 14-22. Es ist uns nicht möglich Frau xy nur Frühschicht machen zu lassen oder ihren Wünschen nachzukommen um eine Betreuung ihres Kindes zu gewähren. LG Chrissie
Es ist uns nicht möglich, Frau XY nur in der Frühschicht beschäftigen zu können... Machen lassen hört sich doof an...
hört sich so besser an. danke
Frau xy arbeitet seit XXX als YYY in unserer Filiale in ZZZ. Die Anstellung in unserm Betrieb erfordert den Einsatz im Schichtdienst zwischen 6.00 Uhr und 22.00h. Es ist uns nicht möglich Frau XYZ aus Rücksichtnahme auf die Betreuungszeiten ihres Kindes ausschließlich in der Frühschicht einzusetzen.
...
Die letzten 10 Beiträge
- Plötzlich teilzeit allein mit 2 jungs
- Trennung vom Kindsvater
- Hilfe - Scheidung, neuer Job, neue Wohnung, neue Kita
- Wunsch nach papa
- Änderung der Umgangstage
- Umzug zu neuer Partnerin ohne Kinder
- Umzug mit Kind
- Mein narzistischer Ex treibt mich noch in den Wahnsinn
- Alleinerziehend und mit Kindern auf‘s Schiff
- Ferienwohnung, wie mit dem Kind im großen Bett schlafen, ohne das er rausfällt