Elternforum Alleinerziehend, na und?

Bitte um Hilfe/Rat

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Blue80

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Hallo ihr lieben, ich bin ganz neu hier und möchte euch mal meine Situation schildern und hoffe auf Hilfe/Tipps/Ratschläge. Es geht um meinen Ex-Freund mit dem ich ein Kind habe. Er hat bereits 1 Kind. Nun mal ein paar Fakten in Stichpunkten: - er zahlt bisher keinen Unterhalt - er ist körperlich und psychisch krank *schwere Schlafkrankheit, einschlafen tagsüber, auch unter Ablenkung, in Gesprächen, beim Autofahren, *3 Persönlichkeitsstörungen- welche ich nicht von einem Arzt bestätigt gelesen habe, sondern selbst vermute anhand der Symptome- dissoziale und abhängige Persönlichkeitsstörung sowie Affektlabilität, heisst, er passt sich nicht an gesellschaftliche Normen an, hat weder Benehmen noch Anstand, es gibt in seinem Leben weder Grenzen noch Regeln, lebt in einem Abhängigkeitsverhältnis zu anderen Menschen, und reagiert oft unangemessen (man erzählt man habe etwas schlimmes erlebt, oder sei schwer krank- er lacht. dem kind geht´s schlecht- er findet´s super). -er schlägt sein Kind wenn er nicht weiter weiss -hat unserem gemeinsamen Kind schon mehrfach weh getan als er es anfasste (unbeabsichtigt) -ist extrem antriebslos -liegt den halben Tag im Bett, Kind sitzt den ganzen Tag vor dem PC und spielt Gewaltspiele, trinkt Cola und isst auch mal rohes Essen (laut Vater kann man dieses Fleisch roh essen) -kind ist ebenfalls psychisch krank und stark übergewichtig -unser gemeinsames Kind sieht er 1-4 x im Monat -unser gemeinsames Kind hat keinerlei Bindung zu ihm, lehnt Körperkontakt zu ihm ab, weint bei jedem Treffen, lässt bis zum Schluss seine Nähe gar nicht bis gering zu Nun zu meinem "Problem". Ich habe unfassbare Angst, dass er fordert unser gemeinsames Kind jedes 2. WE bei sich zu haben. Das wäre der Untergang. Ich habe oben nur einige (aber die wichtigsten) Aspekte aufgeschrieben die meiner Meinung nach dagegen sprechen dass er das Kind alleine beaufsichtigen darf und vor allem KANN. Im Grunde ist er ein lieber Mensch, aber krank. Ich will nicht, dass er auch noch unser gemeinsames Kind mit hineinzieht. Ausserdem ist meiner Meinung nach das Wohl des Kindes gefährdet. Die Angst frisst mich auf..... Die einen sagen mir "geh zum JA, schilder deine Situation". Andere sagen mir "mach das auf keinen Fall, damit trittst du eine Lawine los. Solange er nichts fordert, lass es". Was sagt ihr? Hat jemand Erfahrung oder ähnliches erlebt? Kann sich das JA soviel Einblick verschaffen, dass es ihm den alleinigen Umgang verwährt? Um es vorweg zu nehmen: es geht mir NICHT darum dem Vater den Umgang zu verwähren. Den soll er haben. Ich habe einfach unglaubliche Angst um unser Kind sollte es dazu kommen dass es alleine zu ihm muss. Traurige Grüße, Blue


shinead

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Antwort auf Beitrag von Blue80

Wie alt ist euer gemeinsames Kind? Selbst diagnostizierte psychische Störungen spielen keine Rolle, ebenso nicht, dass sein anderes Kind übergewichtig ist. Rohes Fleisch zu verzehren ist tatsächlich bei frischem Fleisch möglich. Es gibt auch Rohköstler, die ab und an Fleisch essen, Kinder während des Umgangs vor dem TV zu parken kommt leider häufig vor. Schön aufzuzählen, bringt Dir aber nix. Wenn überhaupt könnte man hier den Wunsch des Kindes berücksichtigen. Das müsste das Kind aber dem JA schon selbst vortragen können.


Blue80

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Antwort auf Beitrag von shinead

Danke schonmal für deine Antwort. Unser Kind ist 15 Monate alt


Blue80

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Antwort auf Beitrag von shinead

Ach- es handelt sich um rohe, verpackte Chicken Nugetts. ;) Und die anderen Punkte? Die Tatsache das er beim Autofahren einschläft, ebenso wenn er eigentlich in der Pflicht ist sein Kind zu betreuen/beaufsichtigen?


groschi

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Antwort auf Beitrag von Blue80

willkommen, liebe blue in diesem forum... fakt ist, der kv hat auch ohne unterhaltszahlungen ein umgangsrecht. ich verstehe, dass du keine schlafenden hunde wecken willst, aber selbst wenn du nichts tust, kann er mal auf die idee kommen, den süßeste drops der welt zu sich zu holen. glaub mir: ich verstehe deine angst. aber manchmal muss frau steine ins rollen bringen- auch,wenn das angst macht. fakt ist auch, wenn du alg2 beantragen müsstest, dann tritt der vater in die pflicht, unterhalt zu zahlen. fakt ist: das geld gehört deinem kind. ICH würde fakten schaffen und wäre als erste beim JA: du schilderst alles (was du hier geschildert hast, ist ja nur ein bruchteil der ereignisse). berichte ihnen alle vorfälle und bitte um begleitenden umgang. ich verstehe deine angst, aber angst lähmt. also geh zum JA und lass dir mut machen und dich beraten du weißt aber auch, dass du nicht alleine steine rollen musst, gell? bin da mittlerweile profi


Blue80

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Antwort auf Beitrag von groschi

Ja....Angst lähmt. Ich bin gelähmt, das merke ich. Ich denke momentan auch sehr merkwürdig/kompliziert und kann die ganze Situation grad nur schwer kurz und knackig zusammenfassen. Die Menschen die mir raten nicht zum JA zu gehen begründen es damit, dass er ja bisher nicht fordert unser Kind alleine zu sehen. Somit gäbe es auch keinen Grund zu handeln. Und (wie schon erwähnt liebe groschi) habe ich unglaubliche Angst das das JA anderer Meinung ist, die Fakten nicht sieht/sehen kann. Ich führe brav Buch über jedes Treffen. Datum, Zeit, Tage an denen er Treffen vergisst, absagt, Verhalten unseres Kindes. Mehr habe ich nicht in der Hand. Ok, Zeugen für sein verbal aggressives Verhalten, seine Wutausbrüche habe ich, auch das er ständig einschläft, dass er sein Kind schlägt wird seine Familie die es weiss sicherlich nicht bestätigen.


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Blue80

Warum willst Du denn zum JA gehen? Wegen Unterhalt? Oder habe ich da was überlesen? Was - ganz konkret - würdest Du denn von denen wollen? Dennoch ein Tipp: Wenn Du zum JA gehst - keine Verdachtsdiagnosen, bitte. Das kommt meistens ganz schlecht. Fakten - gerne. Diagnosen - lieber nicht.


groschi

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

JA deshalb, um unterhalt zu bekommen, wenn blue das thema von sich aus anspricht, dann wird der KV sicher sagen "dann kriege ich das kind alle zwei wochen" genau davor hat sie angst. das JA könnte als puffer dienen; als überbringer der botschaft. wie man vielleicht gemerkt hat, kenne ich blue und das kind privat. sogar so gut, dass ich ihr sagen würde "du reagierst über. dem kind passiert da nichts. alle zwei wochen ein wochenende ist doch vollkommen ok." aber das kann ich ruhigen gewissens nicht tun. ich verstehe, dass blue nicht alles schreiben möchte/kann. aber glaub mir, der kv bringt sachen, die selbst mir altem weib die haare zu berge stehen lassen. mit ein grund, das JA ins boot zu nehmen: wenn alles da bekannt ist, kann man einen gemeinsamen weg finden


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von groschi

Es geht überhaupt nicht darum, dass ich ihr das nicht glaube oder so. Aber TAKTISCH halte ich es für sehr problematisch, dem JA Privatdiagnosen vorzusetzen. Grundsätzlich denke ich, dass es nicht verkehrt ist, das JA anzusprechen. Wenn sie UH will, ist das sicher der richtige Weg. Das hatte ich nur nicht richtig verstanden. Nur: Ganz ohne "Frage" oder "Anliegen" da aufkreuzen und dann erzählen, dass der KV einen an der Waffel hat - nicht klug. Wenn die Diagnose mit den Schlafanfällen ärztlich abgesichert ist, dann ist das schon mal was. Ausserdem ist das Kind noch klein, da macht man eh nur selten ganze Wochenenden. Dann lieber jetzt zum JA - mit der Bitte, den UH zu berechnen, hat sie ja auch ein berechtigtes Anliegen - und dann den KV sich dort selber zum Affen machen lassen. Und dann ist es wiederum taktisch klug, JETZT das JA ins Boot zu holen, damit er sich schon erfolgreich zum Affen gemacht hat, bevor das Kind prinzipiell für die übliche 2-Wochen-Regelung alt genug wäre.


Blue80

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

dieses Forum ist seltsam . Wieso stehen da plötzlich neue Beiträge vor älteren?!! Das überfordert mich grad. Das mit dem schlafen ist abgesichert. Ich kann den Arzt und die Klinik benennen. Er hat sogar eine Therapie dagegen bekommen- die hält er nur nicht ein/nutzt sie. Dadurch stehen seine Überlebenschancen für die nächsten Jahre bei 50/50. Von daher wird es wohl auch nie zu einer Besserung kommen. Und da die psychischen Aspekte Folgeerkrankungen der Schlafproblematik sind, ist es eine Spirale aus der er nicht herauskommt ohne den besagten Therapieplan einzuhalten. Er will mir diesen Monat Geld/Unterhalt überweisen. Nicht den kompletten Betrag, aber fast alles. Abwarten.....wenn er es tut kann ich deswegen schonmal nicht zum Amt dackeln. Will ich auch eigentlich gar nicht! Aber wie das oft so im Leben ist....es kommt anders als man denkt :(.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Blue80

Die Schlafanfälle alleine reichen m.E. vollkommen aus, um ein betreutes Umgangsrecht zu rechtfertigen. Erst wenn das Kind wesentlich älter ist (und dann auch seinen Willen klar äußern kann, auch mal eine Stunde alleine sein kann, etc.) kann das aufgehoben werden. Wenn der Herr einschläft, würde das ja sonst bedeuten, dass das Kind ohne Betreuung ist. Autofahren mit diagnostizierter Schlafkrankheit geht gar nicht! Das weiß er auch, das wird ihm sein Arzt gesagt haben - auch das dringend mit dem JA klären!


Fröschli

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Antwort auf Beitrag von Blue80

Hallo und Willkommen! Seit wann seid ihr getrennt? Wie lang sieht er euer Kind? 1-4 mal im Monat ist ja weitläufig. Sind das dann Stunden? Den ganzen Tag? Mein Lieblingsrat: schau ob es den VAMV in deiner Nähe gibt. Die beraten auch. Als ich mich vor Jahren zu diesem Thema beraten ließ ( JA und VAMV) wurde mir gesagt, ohne Bindung kein alleiniger Umgang unter drei Jahren, in Härtefällen bis fünf Jahre. Der Umgang muss nicht vom Amt begleitet werden, dort fehlen Mitarbeiter, es kann, wenn die Eltern nicht mehr miteinander können, eine Vertrauensperson vom Kind sein ( Oma, Tante, enge Freunde,...) Falls Absätze fehlen, ich schreibe mit dem Handy&521;


Blue80

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Antwort auf Beitrag von Fröschli

Danke erstmal für eure Antworten! :-) Und wo bekomme ich bestätigte Diagnosen her? Gar nicht. Somit hat niemand wirklich Einblick in seinen Gesundheitszustand. Steht alles Aussage gegen Aussage, richtig? Ich könnte ja auch die böse Ex-Freundin sein die ihrem Ex das Leben schwer machen, Rache üben will. Getrennt sind bzw. leben wir seit 9 Monaten. Unser gemeinsames Kind war somit etwas über ein halbes Jahr alt. Eine Beziehung hatte unser Kind auch da schon nicht zu ihm, wollte nie zu ihm, was mich immer wunderte. Denn da waren wir ja noch "die glückliche Rama-Familie". Er sieht unser Kind (nennen wir es X) bei jedem Treffen 2-3 Stunden. Wir unternehmen etwas, besuchen seine Eltern. Die ersten 30 Minuten klammert X sich an meinen Hals, will nicht von meinem Schoß. Danach ist X immer in meiner Nähe, sobald er X auf den Arm nehmen will/nimmt brüllt sie, streckt die Arme nach mir aus. Schwere Situation für mich... Ich habe mich vor ein paar Tagen bei einer Beratungsstelle in meiner Stadt gemeldet. Wartezeit ist jedoch rund 3 Monate. Ich warte gespannt auf den Termin. Ich bin ja gar nicht sicher ob ich zum JA will. Das ist der Punkt. Die einen raten mir "ja", die anderen "nein". Es geht darum begleiteten Umgang zu beantragen, wenn. Und da ist eben die Frage: vorab tun, obwohl er bisher gar nicht fordert X alleine zu sehen, oder auf die Forderung warten? Bin ich glaubwürdiger wenn ich vorab schon mit ihnen gesprochen? Fragen über Fragen


mama.frosch

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Antwort auf Beitrag von Blue80

du schreibst, er schlägt sein anderes kind. hast du das gesehen? das wäre ein fall um es dem jugendamt zu melden!


Blue80

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Antwort auf Beitrag von mama.frosch

Ja. Mehrfach. Seine Familie weiss es auch weil auch sie es öfter erlebt hat. In der Öffentlichkeit ist es ebenfalls vorgekommen. Ich hab ihm mehrfach meine Meinung dazu gesagt, hab ihm gesagt das er angezeigt werden kann.... Wegen dem einschlafen: er ist ja der Meinung nicht einzuschlafen beim Auto fahren! Wir sind mehrfach (mit 2 Kindern im Auto) Richtung Leitplanke/Seitenstreifen abgedriftet. Aber er schläft nicht ein Also sagt ihr auch ab zum JA, auch wenn er noch keine Forderungen stellt? Bedeutet aber auch dass das JA aktiv wird bezüglich seines Kindes, oder? Wenn ich erzähle wie es abläuft (und das muss ich ja tun weil das alles auch unser Kind betreffen würde) werden sie den Fall sicher an das zuständige JA weiterleiten.


Flightpiepenpaula

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Antwort auf Beitrag von Blue80

Hallo, zuerst einmal rate ich Dir eine Beistandschaft beim Jugendamt einzurichten. Dort werden die Belange des Unterhalts geregelt, ohne dass Du jedesmal mit dem KV über diese Dinge reden/streiten musst. 2. Unterhalt und Umgang sind immer getrennt zu sehen. Es gibt kein "ich zahle Unterhalt also will ich auch mein Kind sehen" genauso wenig wie "solange Du nicht zahlst, gibt es keinen Umgang" (nur am Rande zur Info) 3. Körperliche Gewalt gegen Kinder ist nicht zu tolerieren und gehört angezeigt - bei starker Angst halt anonym 4. abwarten, bislang ist euer kind ja nicht alleine mit dem KV. Beobachte nach Schritt 1-3 die Situation, falls dann die Forderung auf alleinigen Umgang auftaucht wende Dich an das JA und parallel an einen Anwalt auf dem Fachgebiet Familienrecht.