Mitglied inaktiv
Wenn ich in einem Jahr bis September ALG II bekam, ab Oktober (wg. Ende Elternzeit) aber gearbeitet habe, dann würde das aber dann doch bedeuten, daß mir der UHV für die Monate Oktober bis Dezember NICHT mehr auf MEIN Einkommen angerechnet werden dürfte, oder??? Unten habt ihr immer geschrieben, daß der Unterhalt/UHV meines Kindes nur dann auf mein anrechenbares Einkommen draufgeschlagen wird, wenn ich ALG II beziehe, als Selbstverdiener nicht mehr. Das wäre nämlich dann - wenn ich dreimal UHV abziehen könnte vom vom Amt errechneten "Einkommen" - ziemlich genau der Betrag, der mich in die Einkommensstufe hochschiebt, wo ich Gebühren bezahlen müsste für den KiGa ...
Hallo, ich arbeite und mein Unterhalt fürs Kind gilt als Einkommen für die Gebührenberechnung. Es wird alles zusammengerechnet, das ganze Jahr über. Lg
Dann braucht es ja eh nicht zu interessieren, ob ich ALG II bekommen hab oder nicht, wenn ohnehin alles, was in welcher Form auch immer in die "Familienkasse" floss, als "mein" Einkommen gerechnet wird.
Genau, alles drin im Pott. Und ich habe auhc immer das Glück mit 10 Euro über irgendeiner Grenze zu liegen und deshalb mindestens 20 mehr bezahlen zu müssen.
Na dann kannst mich ja willkommen heissen im "Club" ... ;o)
also ich habs jetzt mal nachgelesen in der gebührenordnung, unterhalt gehört zum einkommen dazu und ich erinnere mich jetzt auch noch, dass ich damals beim amt ne bescheinigung über den unterhalt einreichen mußte.
Ja weiß es wegen Hort, da musste ich erst letzten Monat alles hinschicken.
gucken, wie bei eurem kindergarten die beiträge berechnet werden. hier, stadt in nrw, ev. kindergarten, habe ich mein einkommen, den unterhalt für das kindergartenkind anzugeben. der unterhalt für die anderen kinder interessiert nicht. andererseits darf ich aber einen freibetrag abziehen, weil ich drei kinder habe, die jedoch nicht alle beim anrechenabren einkommen angegeben werden müssen...
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