Mitglied inaktiv
Ich suche schon so lange nach einer Wohnung und endlich hab ich von der Arge auch schriftlich, daß die einen Umzug als notwendig sehn, d.h. also auch die höhere Miete zahlen würden. Morgen hab ich nen Termin zum Wohnung anschaun, laut Arge dürfen wir bis zu 85qm und 505 Bruttokaltmiete plus Heizkosten. Diese Wohnung wäre 83qm groß und hätte 485 Euro Bruttokaltmiete plus 100 Euro Heizkosten, also insgesamt 585 Euro, bis insgesamt 605 Euro inklusive Heizkosten wäre von der Arge aus angemessen, es würde also den vorgaben entsprechend locker hinkommen. Muß ich nun, vor Unterschreiben des Mietvertrags noch zur Arge hin, wenn die Wohnung unterhalb der Höchstgrenzen liegt? Oder darf ich auch so unterschreiben? Und wie ist das mit der Mietkaution (ich hab leider keine Ersparnisse), es wären 900 Euro (also 3 mal 300 Euro Kaltmiete), muß ich den Antrag auf Mietkautionsdarlehen stellen, bevor ich den Mietvertrag unterschreibe, oder kann ich das auch später? Die Wohnung wäre ab dem 1.3.2010 frei und ich hoffe so sehr, daß wir sie kriegen, endlich raus hier.
Ich denke du musst vorher zur Arge. Wir haben die Kaution von der Arge bekommen...Nein...die Arge bürgt für uns.
Hallo hier ist das so das du nochmal zur Arge müsstes die Wohnung genehmigen lassen die Kaution bekommst du von der Arge mußt sie aber zurück zahlen.Also ich würde den Mietvertrag nicht voher unterschreiben. Manchmal hab ich das gefühl das ist von Arge zu Arge verschieden. Bin auch auf Wohnungssuche. LG Andrea
Dann werd ich da mal kein Risiko eingehn und hoffe erstmal auf den mietvertrag und falls ich den kriege, werd ich dann doch erst zur Arge. Ich möchte das möglichst reibungslos hinter mich bringen mit dem Umzug. Die Probleme kommen erst eh danach, dnen Ex wird hier freiwillig nicht ausziehn und sucht auch nach keiner Wohnung, nichts, der will daß alles weiter so läuft und nach unserm Auszug (Kids und ich) wird er weiterhin wohl nur den Teil der Miete zahlen, den er bisher gezahlt hat (Arge hat ja für mich und die Kids übernommen und machts noch). Den Mietvertrag alleine kündigen klappt nicht, da wir beide im Mietvertrag stehn und Vermieters bestehn auf eine Kündigung von beiden unterschrieben und machen eh schon Druck und mobben. Ich häng dann also erstmal mit in Mietschulden drin nach meinem Auszug, wenn Ex das weiter durchzieht (er selber will ja in die Inso und er sagt, er würde dann diese Mietschulden mit reinnehmen, er hätte sie dnan von der Backe, ich aber nicht).
as
Igelmama, irgendwie hat du da nen fehler in deiner planung. ich hoffe, es ist dir bewußt, wie lange du unter umständen in den mietschulden für die gemeinsame, sprich dann ja nicht mehr gemeinsame, wohnung drinnen hängst, wenn du nicht im vorfeld genau alles absicherst, aufschreibst und vor allem dir bestätigen lässt. dein vermieter braucht zwar grundsätzlich gar nichts, aber er darf dir auch nicht "mutwillig" im wege stehen, wenn du von deiner seite einseitig das mietverhältnis kündigen möchtest. eine trennung stellt einen wichtigen grund hierfür dar. ich würde nochmal das gespräch mit dem vermieter suchen, schon mit einer schriftlichen kündigung des mietverhältnisses von deiner seite aus !! in der hand - und den vermieter darauf hinweisen, dass du dich im mieterschutzbund befindest und ungern diese oder einen rechtsanwalt in anspruch nehmen möchtest (auch wenn nichts davon stimmt, egal, bluffen ist immer gut und im mieterschutzbund ist man schnell und die helfen auch zügig!) lg sue
Ich hab da schon mit meinem Anwalt gesprochen, mir bleibt nur, Ex schriftlich aufzufordern, daß er die Kündigung zu dem und dem Datum unterschreibt, und wenn er das unterläßt, daß ich ihn auf Kündigungszutsimmung verklage. Wenn dann dadurch Mietschulden entstehn, weil Ex das rauszögert um uns hier festzuhalten, hab ich die zwar auch an der Backe, aber ich kann sie von ihm einfordern trotz Inso, da er das ja schuldhaft versaubeutelt hat, falls ich dafür geschröpft werden sollte. Ex verweigert alles, weil er uns hier festhalten will, er ist der Meinung, daß wenn er sich nicht um ne neue Wohnung bemüht, daß auch wir dnan hier wohnen bleiben. Das Spielchen mach ich aber nicht mit, ich möchte endlich wieder leben und nicht weiter in einer Warteschleife sitzen :-( Unsere Vermieterin stellt sich bei allem quer, die will uns ja gerne hier raus haben, weil Bekannte von denen hier gerne reinmöchten. Ex und ich stehn beide als Hauptmieter im Mietvertrag und können nur gemeinsam den Mietvertrag kündigungen, ich wollte das erst auch nicht glauben, aber mein Anwalt sagt, daß das leider so ist. Ich hatte das vor Jahren leider schonmal, nur wußte ich da nicht, daß man auf Kündigungszustimmung klagen kann vor Gericht.
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