jamelek
Hallo, gibt es hier jemanden, der nach der Trennung Betreuungsunterhalt vom KV durchsetzten konnte? Ich ziehe demnächst in eine eigene Wohnung. Das jüngste Kind ist 9 Monate und wird noch von mir zu Hause betreut. habe für 2 Jahre Elternzeit, stehe ansonsten in einem festen Angestelltenverhältnis. Eine Verkürzung der Elternzeit ist nicht möglich, Ich beziehe Elterngeld, 2x Kindergelt und Unterhalt für Kind groß (anderer KV). Das sind schöne regelmäßige Einnahmen, die aber nicht viel mehr, wie die Miete decken. Wenn ich mir die Rechslage so anlese, müsste der KV ja erstmal Kindesunterhalt für Kindklein zahlen, aber auch für die Zeit der Elternzeit Betreuungsunterhalt in Höhe des Differenzbetrages zu meinem ehemaligen Einkommen, oder? Solvent wäre der KV, er verdient knapp das 4 fache von mir, hat keinerlei weitere Unterhaltsverpflichtungen. Ist also nichtmal so, dass er dann am Rande des Selbsterhalts rumknabbern müsste. Aber wenn ich dann weiter googel, komme ich immer nur auf Berichte, wo das eben nicht durchgesetzt wurde, viele kommen ja wunderbar damit durch nichtmal Kindesunterhalt zu bezahlen. Freiwillig wird hier definitiv keine Einigung möglich sein. Daher, wer bekommt hier noch Betreuungsunterhalt, wie wurde dieser durchgesetzt -oder eben auch nicht durchgesetzt, Wie lange dauert sowas? Und bis dahin? Kann/soll ich erstmal zweigleisig fahren und vorerst Wohngeld/ergänzendes Hartz 4 beantragen? Unterhaltsvorschuss, bis wenigstens der Kindesunterhalt geklärt ist? Nächste Fragen, ist eine Beistandschaft bei geteiltem Sorgerecht möglich? Stimmt es, dass bei eventuellem ergänzendem Hartz 4 Bezug, der AE Zuschlag wegfällt, wegen dem geteilten Sorgerecht? Das geteilte Sorgerecht exsistiert nur auf dem Papier, generell wird er hoffentlich sein Kind weiter sehen, aber im Alltag werde ich alleine dastehen.
Hole Dir einen Beratungsschein und gehe zum Anwalt für Deine Ansprüche. Würde ich ihm auch so sagen, willst ihn nicht ausziehen, damit alles fair berechnet wird hast Du Dir Hilfe geholt, immerhin geht es ja auch um sein Kind ! Alles was den Kindesunterhalt betrifft kannst Du kostenfrei in die Hände des JA legen. Wohngeld etc. werden eh verlangen dass Du den Kindesunterhalt eintreibst, solange legen sie es aus, bis die Beistandschaft fertig ist.
ich hatte eine kollegin, die das tatsächlich durchgedrückt hat mit dem betreuungsunterhalt. der kv musste zahlen, bis das Kind 3 jahre alt war. allerdings war der kv fest angestellt und sie hat sie hat den Anwalt so bezahlt, ein rottweileranwalt sozusagen....bissl schärfer, als nur mit beratungsscheinabrechnung.
Ich war nur ein jahr in Elternzeit, für die Zeit hat mir der Differenzbetrag Elterngeld und ehemaliges Einkommen zugestanden. Vom Elterngeld sind übrigens nochmal 300€ anrechnungsfrei. Der KV war auch bei mir leistungsfähig, wir haben uns aber auf ca. die Hälfte der Summe geeinigt. Mir hat das Geld auch gereicht. Er hatte sich auch tierisch aufgeregt das der Mindestbetrag vom Elterngeld nicht als Einkommen gerechnet wird und ehrlich gesagt fand ichs auch etwas unfair und deswegen habe ich zu meinen Ungunsten drauf verzichtet. Besser stellen als voll erwerbstätig wollte ich mich auch nicht. Jetzt gehe ich wieder arbeiten (100%) aber auch dann ist der KV noch unterhaltspflichtig der Mutter gegenüber! Das bleibt er bis das Kind 3 ist. natürlich jetzt wesentlich geringer, aber zumindest die vollen Kinderbetreuungskosten kannst Du dann auf ihn abwälzen.
Hi, ich habe den bekommen bis das Kind 3 war und wenig war es auch nicht ! Anwalt marsch und probieren ! LG D.
Ab zum Anwalt!
Mir hatte man damals davon abgeraten, weil der KV angeblich soooooooo viele Schulden hatte.
Tja, ich konnte schon immer schlecht hören und bin zum Anwalt. Ergebnis: es ging vor Gericht. Der KV durfte meinen Anwalt zahlen und mir Betreuungsunterhalt
LG
mousy
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