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Berechnung Unterhalt???

Berechnung Unterhalt???

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Wie berechnet sich „normalerweise“ der Unterhalt? Bisher haben wir das so gemacht: Nettoeinkommen minus 5% (max. 150 Euro), dann in die Düsseldorfer Tabelle, der Kindesunterhalt dann vom Nettoeinkommen abgezogen und vom Rest 3/7 für mich. Nun ist mein Ex aber Steuerklasse 1 und da möchte er das hälftige Kindergeld für sich behalten, bisher hat er mir das Kindergeld ganz überlassen. Wie ist das jetzt aber, rechne ich von seinem Nettoeinkommen den Kindesunterhalt minus das hälftige Kindergeld ab oder den vollen Kindesunterhalt nach Düss. Tabelle? Bin da jetzt doch etwas verwirrt , Gruß von Mona


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hi, den vollen betrag lt. dt. greetz, nachtigall


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Und das hälftige Kindergeld wird danach abgezogen? mona


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hi, zur berechnng deines unterhaltes wird der volle betrag von seinem einkommen abgezogen. zahlen muss er, vorbehaltlich der regelung des §1612b V (135%-regelung), den betrag abzgl. des halben kindergeldes. greetz, nachtigall


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Bekommst du das Kindergeld von der Kindergeldkasse? Dann kann das nicht geteilt werden. Kindergeld steht nur demjenigen zu, bei dem das Kind hauptwohnsitzlich gemeldet ist.


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Aber mein Ex kann doch vom Kindesunterhalt die Hälfte des Kindergeldes abziehen, oder bin ich da vollkommen falsch informiert? Das Kindergeld bekomme ich, das ist schon klar, dass das nicht von vornherein geteilt wird, aber es wird doch angerechnet? mona


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hi, >Kindergeld steht nur demjenigen zu, bei dem das Kind hauptwohnsitzlich gemeldet ist. *ausgezahlt* wird es demjenigen; ein kleiner aber feiner unterschied. greetz, nachtigall


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Sorry, ja, verwechselt *ascheaufmeinhaupt*


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Das mit dem Abzug des Kindergeldes ist gestaffelt. Es gibt einen Mindestunterhalt (bis zu einem gewissen Betrag), bei dem das Kindergeld nicht abgezogen werden darf. (In welcher Höhe das ist, weiss ich leider nicht) Bei allen höheren Unterhaltsbeträgen steht dem Unterhaltspflichtigen der Abzug des halben Kindergeldes zu.


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Ja dein Ex stehem ab einen gewissen betrag die hälfte von dem Kindergeld zu dieser Betrag wird vom Unterhalt direkt abgezogen. Ich weiß das ist eine frechheit.


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Ich finde es schon in Ordnung, da das Ki ndergeld ja beiden Eltern zusteht und er kümmert sich ja auch um die Kinder, hat da also auch Kosten. Mir ging es ja eher um die technische Seite, an welcher Stelle das abgezogen wird. Mona


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hi, >Ja dein Ex stehem ab einen gewissen betrag die hälfte von dem Kindergeld zu dieser Betrag wird vom Unterhalt direkt abgezogen. Ich weiß das ist eine frechheit. ach? ich weiß nicht wie es bei besagtem ex ist, bei mir sieht das so aus: ich bin zu stufe 6, zweite alterklasse dt verpflichtet. macht 12x334= 4008 e per anno; das dürfte ein ziemlich durchschnittlicher wert sein. staatlicherseits werden pro elter 1824 e per anno für den sächlichen bedarf von der steuer freigestellt. daneben gibt es pro elter einen freibetrag von 1080 e per anno für den betreuungsbedarf. den darf elter nutzen, wenn das kind (auch) bei ihm gemeldet ist. macht zusammen 2904 e die im günstigsten fall beim zahler freigestellt sind. im vergleich zu 4008 e die, allein als zahlung an den anderen elter zu leisten sind. 1104 e davon sind also steuerlich privatvergnügen. kindergeld ist nix anderes als eine vorauszahlung auf diese freibeträge; prämie fürs kinderhüten ists nur insoweit das sächliche existenzminimum bereits abgedeckt ist. an kindergeld darf ich 77 e von der unterhaltsleistung abziehen. das entspricht einer entlastung von 23%. ich zahle gut 30% steuern, ging es nach der intention des (steuer)gesetzgebers (s. o.) müsste ich also rund 100 e abziehen dürfen. bei der berechnung ist dabei noch kein cent miteinbezogen, den ich direkt fürs kind ausgebe, sei es die hin- und herfahrerei, kinderzimmer, klamotten oder sonstwas... und zumindest in meinem umfeld ist meine fallkonstellation absolut durchschnittlich. frechheit? pfhhh... greetz, nachtigall


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Also, mein Ex kümmert sich null! Zahlt nichts usw. trotzdem wird bei seiner Schuldenberechnung ein Teil des Kindergeldes abgezogen. Wer war fragt denn die erziehenden Elternteile nach den tatsächlichen Kosten? Wenn es rein um das Finanzielle gehen würde, sollte ich meine Kinder zu den KV geben und selber den Mindestunterhalt - oder besser noch gar nichts - zahlen..... Von 199 € (1. Stufe DT) + 154 KG + noch einmal 199 € mein Anteil (d.h. 552 €) im Monat muss ich für mein Kind - Ernährung - Pampers, Kinderwagen u.ä. - Betreuung zahlen - Kleidung - Spielzeug u.ä. - Freizeitbedarf und nicht zu vergessen, - den Mietanteil ausgeben. Da reichen keine 550 € im Monat. Die DT macht keinen Unterschied zwischen sich kümmernden ET und den "Verschütteten"!!! DAS ist eine Frechheit.