Curly-Cat
Ich habe vor einigen Jahren die Beistandschaft wegen diverser Ärgernisse mit dem Sachbearbeiter beendet und die Sache einem Anwalt übergeben. Da dieser nun aber in den vergangenen Jahren auch nicht wirklich was erreicht hat und auch für jeden Handgriff Geld will, habe ich überlegt wieder eine Beistandschaft aufzunehmen. Betreffender Sachbearbeiter ist inzwischen nicht mehr im Jugendamt, der Rest scheint auch ausgetauscht zu sein, lediglich die Vorgesetzte, die nicht involviert war, ist noch auf ihrem Posten. Fragen: Kann ich die Beistandschaft so einfach wieder aufnehmen? Muß ich dafür Gründe erklären? Werde ich möglicherweise sogar gefragt, warum ich sie damals beendet habe? Im Moment läuft ein Ermittlungsverfahren, hängt sich da das Amt dann dran, oder beginnen die komplett neu? Vielleicht kann mir jemand vor Euch meine Fragen beantworten, danke schonmal und Gruß von Cat
ich habe 1998 die beistandschaft aufgelöst und sie 2005 wieder aufgenommen. ohne erklärungen, ohne gedöns, einfach nur ein formular ausgefüllt und zurückgeschickt.
Warst Du zwischendrin beim Anwalt? Wenn ja, wie hat der reagiert?
nein, war ich nicht, denn jede minute kostet geld.
Meiner redet zumindest mit mir, sagt aber immer, er kann sonst nichts machen, weil das Geld kostet.
was ist denn das problem bei deinem schluri? hat er nichts oder will er nicht? ist er nicht auffindbar o.ä.???
Er will nicht und darum hat er auch nichts, er hat sich in den ganzen Jahren noch nie um Arbeit bemüht, wird von irgendwem gesponsert und man kann somit auch nichts holen. Allerdings könnte er ja auch arbeiten, dann wäre was zu holen.
das ist natürlich das dööfste aller probleme. ein anwalt kann ihn halt auch nicht zum arbeiten zwingen, ich weiß nicht, wer ihn überhaupt zum arbeiten zwingen kann. vielleicht macht da eine behörde mehr druck/eindruck? ich weiß es nicht, würde es aber versuchen, denn es kostet nichts.
Naja, er war ja schonmal verurteilt, da wurde die Strafe für ihn bezahlt und das Spiel ging munter weiter. Wäre die Alternative zur intensiven Arbeitssuche eine Haftstrafe, wäre der Druck wahrscheinlich größer, als wenn wieder nur eine Geldstrafe fällig wird. Es wird ihm auch leicht gemacht.
Ich habe zwar eine, aber kann dazu mal überhaupt nichts sagen. Hätte aber eine Frage, muss die Beistandschaft erinnern oder machen die von allein irgendwas? Habe seit dem Ausfüllen NICHTS von denen gehört und das ist nun gut sieben Jahre her. Wenn die irgendetwas machen, versuch es. Kostet nichts und wenn es nichts bringt hast du nicht viel verloren.
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