Mitglied inaktiv
Ich habe ja seit Geburt an eine Beistandschaft für Luca beim JA.
Heute bekomme ich ein Schreiben, dass ich eine Selbstauskunft für Prozesskostenhilfe ausfüllen soll....weil die eine Sachpfändung beim Vater machen wollen.
Hm, warum muss ICH dann Prozesskostenhilfe beantragen?? Sachpfändung geht doch nicht vors Gericht oder wie oder was? Ich kapier das gerade gar nicht....
Kann mich jemand aufklären??
LG Carmen
Hallo. Du hast das Jugendamt um Beistandschaft gebeten. Allerdings kann es nicht für dich Prozesskostenhilfe beantragen. Das musst du schon selbst machen und auch den Antrag unterschreiben. Kontopfändungen müssen gerichtlich festgesetzt werden. Daher der Antrag... LG Vicky
LG Vicky
das find ich komisch, da ich ebenfalls die beistandschaft habe und das jugendamt damals von sich aus agierte, ohne mich nach irgendwas zu fragen. allerdings kam es nicht zur sachpfändung. das jugendamt agiert ja für dich wie ein rechtsanwalt. der gerichtsvollzieher wird eingeschaltet in deinem fall. das einzige, was ich mir erklären kann, ist, dass DU ja zuerst einmal für die kosten der pfändung/GV aufkommen mußt, das bekommst du am ende wieder erstattet. jedenfalls wäre es in meinem fall so gewesen, wenn damals gegen den kv im ausland vollstreckt worden wäre. lg sue
Ich kann mich auch nur den Worten von suka anschließen. Habe für meine Tochter auch eine Beistandschaft, haben einen Titel, er zahlt nicht und reagiert auch ansonsten auf keinerlei Schreiben vom Jugendamt, obwohl er seit August wieder arbeitet. Ich mußte nichts diesbezüglich unterschreiben - bei meinem Ex-Mann wird jetzt das Gehalt gepfändet. LG Danie
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