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Beistandschaft lässt sich einlullen

Beistandschaft lässt sich einlullen

shortie

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Seit Anfang des Jahres habe ich eine Beistandschaft. Passiert ist natürlich nichts (= noch kein Titel usw., geschrieben usw. wird natürlich schon). Ich habe es wirklich dringend, dass ich wenigstens den Titel bekomme, auch wenn der dann ausgesetzt wird etc. pp. Durch ein Drama nach dem anderen konnte der KV mit viel Augenklimpern selbst den taffen Kerl vom Amt hinhalten. Und ich höre JEDESMAL, dass der KV gerade vorgesprochen hat und um diese und jene Fristverlängerung gebeten hat. Und man muss es ihm gewähren, im Recht ist er noch ... irgendwie ... Wann würdet ihr einen Anwalt einschalten? Ganz bald läuft UHV aus, dann habe ich wirklich finanzielle Probleme!


crazysunshine

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Antwort auf Beitrag von shortie

ich würde noch eine frist gewährung abwarten, dann würde ich nochmal ganz klipp und klar mit der beistandschaft reden und dann sofort zum anwalt.. wenn die beistandschaft nichts macht, ist ja nicht sinn der sache.. also bei mir kam zweimal der unterhalt nicht.. (KV überweist der beistandschaft, die an mich) einmal letztes jahr einmal dieses jahr.. und ein anruf um zu fragen ob der UH schon bei denen eingegangen ist, reichte und die haben sofort eine aufforderung zum zahlen geschickt.. als darauf nichts kam, wurd eine lohnpfändung eingeleitet.. im letzten jahr lief es danach einwandfrei, er hat es scheinbar geschafft n dauerauftrag einzurichten... dieses jahr gab es ein zwischenfall, als die beistandschaft das mitbekam erinnerten sie sich das das nach der lohnpfändung so gut klappte, sieht man ja auch in den akten.. und zack wieder ne lohnpfändung..und jetzt läuft es auch wieder soweit ich das jetzt schon behaupten kann Liebe grüße


shinead

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Antwort auf Beitrag von shortie

Frag' JETZT schon nach, was passiert, wenn diese erneute Fristverlängerung wieder nicht zum gewünschten Erfolg führt. Lass Dir die folgenden Aktionen genau erläutern und nenne explizit ein Datum, bis zu dem alles erledigt zu sein hat! Zuckt das Jugendamt nicht wie vorher besprochen, Beistandschaft entziehen, Anwalt einschalten. Ich habe die Reißleine gezogen, als mein JA meinte, mit dem UVG-Antrag sei die Sache für sie erledigt. Kein Hinweis auf die erhöhte Erwerbsobliegenheit - nichts.


shortie

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Antwort auf Beitrag von shortie

Der SB sagt jedesmal, na klar habe der KV eine erhöhte Erwerbspflicht, aber er habe ja beweisen können, dass ... Da ist die Frist bei mir innerlich jetzt auch abgelaufen und ich werde seeeehr ungeduldig und streitwütig.


shinead

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Wenn für Dich die Zusammenarbeit schon vorbei ist: Geh' zum Anwalt und kündige die Beistandschaft.


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von shortie

es hat bei mir leider mehrere Jahre und diverse Sachbearbeiter gebraucht, bis endlich mal was passiert ist und jemand mich und mein Problem ernst genommen hat. Konkret wirklich PASSIERT ist witzigerweise gestern erst was - auch davor haben sich alle Mitarbeiter beim JA (bis auf den männlichen SB, den ich damals hatte, der hat sogar eine Einrichtung eines Dauerauftrages für den Unterhalt erwirkt, obwohl das "nicht geht") vom KV einrollen lassen. Der Arme. Er hat gerade so gar kein Geld. Der Strom ist ihm abgestellt worden. Er sitzt im Ausland fest. Auf dem Konto liegt eine Kontopfändung. Er wird von der Mafia verfolgt... "und der war SOOOO nett, Frau S." - und so weiter. Dir kann ich nur raten Dich beim Teamleiter zu beschweren und wenn möglich den SB zu wechseln. Und immer dran bleiben, die Leute penetrieren. Ich habe mitunter drei Mails am Tag geschrieben, da sich niemand gekümmert hat, habe persönlich vorgesprochen, mir Teamleiter geben lassen, mit Presse gedroht.