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Befragung vom Kind bzgl. Aufenthaltsbestimmungsrecht

Befragung vom Kind bzgl. Aufenthaltsbestimmungsrecht

Mitglied inaktiv

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heute kam meine Scheidungsladung und ich bin geschockt, denn der Richter hat meinen Sohn (7, dann knapp 8) auch geladen. Wir sind 3 J getrennt, mein Ex sieht ihn ganz unregelmässig und wenn, dann macht er immer Mist, nimmt ihn bis nachts mit auf Partys etc. Nun soll mein Kind befragt werden. Wozu? Mein Ex hat gar kein Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt und würde ihn gar nicht nehmen wollen. Ich bin sehr aufgeregt und frage mich, was der Richter ihn so fragen wird. Außerdem hat mein Ex der Übertragung auf mich schriftlich zugestimmt, es hiess, dann würden eh keine Fragen mehr gestellt? Danke


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Ach, das wird nicht so heißt gegessen, wie es gekocht wird. Die meisten Richter laden erstmal alles, was bei drei nicht auf dem Baum ist. Es ist leichter, alle dazuhaben, die vielleicht gehört werden KÖNNTEN, als festzustellen, daß eine wichtige Person fehlt und ein neuer Termin angesetzt werden muß. Dein Anwalt kann einen Antrag einreichen, daß das Kind wieder "ausgeladen" wird. Alternativ nimmst Du das Kind halt mit - ich würde dann allerdings auch jemanden mitnehmen, der das Kind im Gerichtsflur bespaßt (und ein paar ruhige, aber spannende Spiele). Frag mal Deinen Anwalt - aber mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wird das Kind trotz Ladung nicht angehört. Und selbst wenn - das ist alles halb so schlimm. Gruß, Elisabeth.


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Der Richter möchte sich halt ein Bild des Kindes machen. Was soll schon passieren, mach dir keine Sorgen.